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Zweige deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten no. 15. Steglitz-Berlin, den 14. Hpril 1906 XXI. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Eiandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für Dicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Nh„ für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der 5andelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Knigl. Amtsgerichts zu Leipzig. Von der letzten Nummer des Handelsblattes sind einige hundert Exemplare zu Agitations- zwecken mehr gedruckt worden. Die verehrt. Mitglieder und Gruppen werden gebeten, solche von der Geschäftsstelle verlangen zu wollen, auch sendet die Geschäftsstelle diese Nummer auf Wunsch an ihr aufgegebene Adressen direkt zu. Bekanntmachung. Die verehrten Gruppenvorstände und Mitglieder werden höflichst und dringend gebeten, bei Werbung neuer Mit glieder sich bei den Anzumeldenden genau zu vergewissern, ob die Anmeldung vom 1. Januar oder vom 1. Juli d. J. an gelten soll und darauf zu achten, dass auf den Anmeldeformularen ein deutlicher Hinweis hierauf vermerkt wird. Die Nummern 1 bis 6 des Handelsblattes sind vollständig vergriffen und können von jetzt ab den neuangemeldeten Mitgliedern nicht mehr nachgeliefert werden. Der Vorstand glaubte in genügender Weise für den eintretenden Bedarf vorgesorgt zu haben, konnte aber auf einen derartigen Zuwachs unmöglich vorbereitet sein. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Kohlmannslehner, Vorsitzender. Die neuen Handelsverträge. IV. Unsere Vermutung wegen der in vorletzter Nummer bekanntgegebenen verschiedenen Tarifierung von Wirsing- kohl und Savoyerkohl, trotzdem beides unzweifelhaft doch dasselbe sei, hat sich durch verschiedene Zuschriften bestätigt, wir stehen hier vor einem Fehler bei der Ab fassung des amtlichen Warenverzeichnisses, dessen Beseitigung unbedingt gefordert werden muss, wenn wir nicht im Herbst vor der befremdenden Tatsache stehen wollen, dass auf ein mal Wirsingkohl überhaupt nicht mehr nach Deutschland eingetührt wird, sondern nur noch der zollfreie Savoyer kohl. Wir werden dafür Sorge tragen, dass bis dahin eine Abänderung erfolgt. Wir wenden uns nunmehr, wie schon angekündigt, den Tarasätzen zu, die von dem der Verzollung unterliegenden Bruttogewicht bei der Berechnung des Zolles abzuziehen sind. Wir beschränken uns hierbei auf die Zollsätze der Vertragstarife und der durch sie meistbegünstigten Länder, da die höheren Zollsätze des autonomen Tarifs für europäische Staaten, die bei der Ein- und Ausfuhr gärtnerischer Erzeug nisse in nennenswerter Weise in Betracht kommen, so wie so nicht zur Anwendung gelangen. Für alle Artikel, die zoll frei eingehen, halten wir ebenfalls die Aufzählung der Tara sätze für überflüssig. Die Tarasätze sind in Prozenten an gegeben, die von dem Bruttogewicht abgezogen werden. Für Rotkohl, Weisskohl und Wirsingkohl betragen die Prozentsätze bei Ein- und Ausfuhr je nach der Verpackung, wenn solche überhaupt vorhanden ist: 10 in Fässern, 7 in Körben, 4 in Lattenverschlägen, 4 in Ballen, 11/2 in Säcken. Bei Champignons in Salzlake usw. 16 in Fässern und Kisten, 12 in Körben. Bei allen der Verzollung unterliegenden lebenden Ge-