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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
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Band
Band 21.1906
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124 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 13 nun Ew. Exzellenz auf Friedhöfen ist allgemein der Fall war. * Lage des Gärtner- denselben ein unge- Wenn man die überaus missliche Standes in Betracht zieht, ist dies für heurer Verlust. Unterzeichnete Vereinigung bittet um Folgendes : 1. Die Errichtung von Gärtnereien zu verbieten, den von der Gemeinde angestellten Inspektoren und Totengräbern ist auch die Einrichtung solcher ausser halb der Friedhöfe nicht zu gestatten. 2. Den Friedhofs-Inspektoren und Totengräbern ist der Detail-Verkauf blühender Topfpflanzen und der Verkauf von Kränzen zu verbieten. Durch das Belegen der Hügel mit Epheu und das Be pflanzen derselben im Jahresabonnement, sowie durch Aus führung von Dekorationen bleibt diesen Beamten immer noch Verdienst genug. 3. Den gewerbetreibenden Gärtnerei- und Blumen- geschäftsinhabern ist die freie Ausübung ihres Gewerbes auf den Friedhöfen zu gestatten. Der ganze Gärtnerstand ist seit einer Reihe von Jahren in eine sehr missliche Lage geraten, da ihm auch durch Gewährung eines genügenden Schutzzolles keine Existenz verbesserung in Aussicht steht, so wäre wohl die Hoffnung eine berechtigte, dass Ew. Exzellenz sek er da, wo es an gängig erscheint, helfend beispringt. — — — Ob dieser Eingabe ein grösserer Erfolg beschieden ist als ihren Vorgängern, darf nach den gemachten Erfahrungen bezweifelt werden. Aber dennoch ist es gut, in diesem Kampfe nicht nachzulassen. Gerade der Mittelstand hat derartige Kämpfe ja zahlreiche zu führen, und seine haupt sächlichsten Vereinigungen erblicken hierin eine ihrer vor nehmsten Aufgaben. Auch für unseren Verband wird die Zeit wieder kommen, wo er sich mit der Frage der Fried hofsgärtnereien beschäftigen muss, und für diesen Zeitpunkt wollen wir nur wünschen, dass dann auch das Interesse der beteiligten Kreise, wenn sie zur Mithülfe aufgefordert werden, ein etwas regeres geworden sein wird, als dies bisher fast mit dem Wesen einer Kirchengemeinde unvereinbar erscheine, so würde die geistliche Aufsichtsbehörde in der Lage sein, eine Einschränkung den Kirchenbehörden empfehlen zu können“. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass bis jetzt Ge werbesteuern von Kirchhofsverwaltungen nicht gezahlt wurden. Dem entgegen bemerken wir, dass es sowohl kirchhofs gärtnerische Betriebe gibt, die als kaufmännische angesehen werden, als auch solche, die Gewerbesteuer zahlen. Hat sich z. B. doch Herr Inspektor F ranzke vom Georgenkirchhof hierselbst, Landsberger Allee 20/21 in das Handelsregister eintragen lassen müssen, unter dem ausdrück lichen Hinweis darauf, dass sein Betrieb ein kaufmännischer sei, und muss p.’Franzke nun auch ebenfalls Gewerbe steuer zahlen. Letzteres ist auch bei der Verwaltung des Philippi-Apostel-Kirchhofes der Fall, welche den gärtnerischen Betrieb in Selbstregie übernommen hat. Aehnliche Betriebe, teilweise noch ausgedehntere, sind auf fast allen älteren Berliner Friedhöfen anzutreffen. Es ist jedenfalls an der Zeit, der immer grösser werdenden Ausdehnung des Blumen- und Kranzhandels auf den Friedhöfen ein Ziel zu setzen. Nicht nur, dass der Epheu und die blühenden Pflanzen auf den Friedhöfen ge zogen werden, auch die immergrünen Pflanzen, wie Lorbeer, Kirschlorbeer und Buchsbaum, ferner Flieder, Rosen, Hydrangeen, Azaleen usw. werden aus dem Auslande, aus Holland und Belgien, direkt bezogen, sodass den hiesigen Gärtnereien jeglicher Verdienst aus dem grossen Umsatz entzogen wird. Es kann wohl behauptet werden, dass den selben pro Jahr durch die Selbstanzucht und den Ankauf im Anslande ungefähr 200 000 Mark verloren gehen. Feuerbestattung und Gärtnerei von Dr. R. Weigt in Hannover. Dass die Feuerbestattung in den letzten Jahrzehnten ■ gewaltige Fortschritte gemacht hat, beweist die Tatsache, dass gegenwärtig nicht weniger als 12 Krematorien in Deutschland tätig sind, dass eine ganze Anzahl von weiteren Krematorien sich noch im Bau befinden, und dass die An- ■ zahl der Einäscherungen menschlicher Leichen in jedem ! Jahre erheblich zunimmt. Dies Anwachsen der Feuerbe stattungsidee ist in erster Linie der inneren Begründung der Feuerbestattung durch ihre hygienischen, wirtschaftlichen und aesthetischen Vorzüge gegenüber der Erdbestattung zu zuschreiben, während die Propaganda für diese Bestattungs art, welche ja allerdings von Einzelnen und von Vereinen in rühriger Weise getrieben wird, erst an zweiter Stelle in Betracht kommen kann. Immerhin kann schon jetzt mit ziemlicher Bestimmt heit behauptet werden, dass bei der Zunahme der Einäsche- j rungen und durch die allmähliche Gewöhnung der Bevölke- . rung an diese Bestattungsart, das Aussehen der Friedhöfe | sich umgestalten wird, hat doch in Gotha, wo im Jahre 1878 das erste deutsche Krematorium errichtet wurde, die Bevölkerung, ohne dass dort ein Verein für die Feuerbe- i stattung Propaganda macht, und ohne dass jemals seit dem Jahre 1878 auch nur ein einziger Vortrag für Feuerbe stattung dort gehalten wurde, sich derart mit der Feuer bestattung befreundet, dass jetzt schon fast ein drittel aller Bestattungen in der Stadt und dem Herzogtum durch Feuer erfolgt. Dadurch, dass man in den ersten Jahrzehnten der i Feuerbestattung es vorzog, die Aschenreste in mehr oder weniger kostbare Urnen zu betten und diese dann in ge- i schlossenen Urnenhallen zur Aufstellung zu bringen, ist die : Frage entstanden, ob nicht bei einer Ausdehnung der Feuer- j bestattung die gärtnerische Ausschmückung, welche jetzt den Friedhöfen ein so pietätvolles und künstlerisches Ge präge verleiht, sehr stark zurückgedrängt werden würde, ; denn in den geschlossenen Urnenhallen war die Aufstellung lebender Pflanzen von vornherein durch Mangel an Licht j ausgeschlossen. Nun ist aber vielleicht das Hauptmoment h für die Feuerbestattung in aesthetischen Gründen zu suchen, j und gerade die Rücksicht auf die aesthetische Form der Be- ; stattung hat sich bei den Freunden der Feuerbestattung ' immer energischer gegen die Anlage von geschlossenen h Urnenhallen geltend gemacht. Feiner veranlagte Gemüter / wurden verletzt durch die Anbringung von Nischen mit davorbefindlichen Inschrifttafeln, welche unwillkürlich an die Kästen in Apotheken erinnerten. Da man ferner genötigt j war, den Raum in den teuren Urnenhallen nach Möglich- |l keit auszunutzen, wurden die Aschenurnen in mehreren | Reihen, übereinander aufgestellt, was bei einigen Urnenhallen [ bis zu der Geschmacklosigkeit getrieben wurde, dass die j Angehörigen, um einen Kranz an der Urne zu befestigen,- erst eine Leiter benutzen mussten. Aber selbst, wenn die Urnen in erreichbarer Höhe standen, waren doch die | Pflanzen, Blumen und Kränze, die man dort angebracht hatte, infolge mangels an Luft und Licht Sphr schnell dem Verwelken ausgesetzt, und verunzierten daun den Raum, den sie ihrer Bestimmung nach schmücken sollten Diese Erwägungen haben in Verbindung mit dem Wunsche, sich möglichst wenig bei uer Bestattung der Aschen reste von der sonst üblichen Bestattungsart zu entfernen, mehr und mehr dahin geführt, dass man von den Urnen hallen Abstand nahm, um sich der Beisetzung der Aschen- reste entweder auf dem allgemeinen Friedhof in Reihe und Glied mit den übrigen Gräbern, oder auf einem ab geschlossenen Teil des Friedhofes, einem sogenannten Urnen- | hain, zuzuwenden. Diese Beisetzungsart hat fast überall H den Sieg errungen, und wird von den Vereinen und Städten, I welche bei Anlegung neuer Friedhöfe gleich Plätze für den
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