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FA9*** no. 13. SteglitzsBerlin, den 31. Illärz 1906 XXI. Jahrgang. (andelsbla deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten H Zweie Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Randeisblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für Dicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 für Uerbands-Mitglieder hostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die neuen Handelsverträge. Bereits in der Ausschusssitzung vom Januar wurde es für zweckmässig gehalten, nach dem Inkrafttreten der Handelsverträge die Aufforderung an die Mitglieder zu richten, etwaige Erfahrungen über Abfertigungen, Ver zollungen, Verzögerungen in der Lieferung usw. usw. der Ge- ) schäftsstelle mitteilen zu wollen, damit diese Erfahrungen ’ der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden können und dass ' dort, wo sich Benachteiligungen, Erschwerungen usw. ergeben, j die nicht in der Absicht der Verträge liegen, auf Abhilfe derselben hingearbeitet werden kann. Es sind an die Geschäftsstelle bisher schon einige An fragen nach dieser Richtung hin gelangt, und zwar betreffen j sie die Tarifierung von Kohlarten und die amtlich festge- | stellte Berechnung der Tara von dem zur Verzollung ge langenden Bruttogewicht. Was die Tarifierung von Kohl arten anbelangt, so herrscht darüber, wie wir uns kürzlich | wieder überzeugen konnten, noch immer keine richtige , Klarheit. Rotkohl, Weisskohl und Wirsingkohl kosten allgemein einen Zoll von 2,50 Mk. für den dz., und zwar j von Vertrags- und den anderen Staaten, die Vertragsstaaten haben hier keine besondere Vergünstigung. Alle übrigen Kohlarten, wie Blumenkohl, Grünkohl, Rosenkohl usw. haben nach dem allgemeinen Tarif 4 Mk. Zoll zu zahlen, für Vertragsländer sind sie zollfrei. Abernicht nur für diese, sondern auchfürdieMeistbegünsti- gungsländer! Es ist also eine falsche Annahme, dass, wie wir kürzlich in einer Fachzeitung lasen, z. B. Blumen kohl aus Holland, und, wie wir hinzufügen wollen, irgend eine andere Kohlart äusser den 3 erstgenannten etwa aus Dänemark, den Zollsatz von 4 Mk. p. dz. zu tragen hätte, denn sowohl die Holländische wie die Dänische Einfuhr sind gegenwärtig meistbegünstigt. Diese Meistbegünstigung könnte sogar in einem Falle ür die Einfuhr unangenehm werden, wenn man nicht schleunig für Aufklärung sorgt und an der richtigen Stelle reklamiert. In der letzten Nummer haben wir Teile des statistischen Warenverzeichnisses veröffentlicht. Wenn nun dieses für die Feststellung der Mengen und Werte der Ein- und Ausfuhr auch allein in Betracht kommt, so wird an den Zollämtern, also in der Praxis bei der Zollabfertigung und Behandlung aller Eingangswaren, doch ein anderes Ver zeichnis in Benutzung genommen, und zwar ausschliesslich das noch viel umfangreichere amtliche Warenverzeichnis zum Zolltarif, welches sämtliche im Zolltarif erwähnten Waren in alphabetischer Reihenfolge, teilweise mit ausführ lichen Erläuterungen, enthält. In diesem Warenverzeichnis steht nun unter der Rubrik Kohl, frisch, bei Rotkohl, Weiss kohl und Wirsingkohl der Zollsatz von 2 M. 50 Pfg. ver zeichnet, während es dann weiter heisst: 2. anderer Kohl, z. B. Blumenkohl, Braunkohl, Butterkohl (), Grünkohl, Meer kohl, Rosenkohl, Savoyer ko hl, 4 M., vertragsmässig frei. Also alle Vertrags- und meistbegünstigten Staaten führen die letztgenannten Kohlarten in Deutschland frei ein. Was ist nun S a v o y e r k o h 1 ? Wii waren bisher der Meinung, dass Savoyerkohl und Wirsingkohl ein und dasselbe seien; in einem grossen Teile Norddeutschlands, wo man die Bezeichnung Wirsingkohl wenig kennt, sagt man für diesen stets Savoyerkohl. Es wäre uns sehr lieb, aus Kreisen der Gemüsezüchter diese unsere Ansicht be stätigt oder widerlegt zu hören, denn wenn unsere Annahme zutrifft, dann könnte es sehr leicht kommen, dass, nament lich aus Dänemark, eine ganze Menge Wirsingkohl unter der Bezeichnung Savoyerkohl in Deutschland frei einginge! Man sieht wohl die unbedingte Notwendigkeit ein, dass hier Klarheit geschaffen werden muss, und wiederholen wir daher unsere Bitte um freundliche Unterstützung nochmals. Auf die Angelegenheit der Tarasätze 'gehen wir in nächster Nummer ein. Es wird ferner die Mitglieder interessieren, auch die Bestimmungen des offiziellen Warenverzeichnisses unseres Hauptabsatzgebietes, Oesterreich-Ungarn, kennen zu lernen