Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 10 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 94 n o m m e n w erden k ö n n e n. Man glaubt daher, es auf einen solchen Prozess in Buhe ankommen lassen zu sollen. Ausserdem bliebe es ja durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Beschlüsse der für den April vorgesehenen Haupt versammlung unter Hervorhebung irgend welcher Gründe abermals angefochten werden würden, und dadurch ein weiterer Aufenthalt entsteht. Es handelt sich bei der in Aussicht genommenen Hauptversammlung immerhin um einen Kostenpunkt von ca. 2500 M. Angesichts des obigen Entscheides des Landgerichts würden nun gewiss der Verbandsleitung Vorwürfe nicht erspart bleiben, wenn sie es unterliesse, zu versuchen, diese Kosten zu sparen; dazu kommt, dass der Termin vielen nicht passt. Das neue Statut ist eingetragen, eine Löschung ist dem Amtsgericht untersagt, es besteht also tat sächlich in seinen Rechtswirkungen nicht allein für die alten, sondern auch für die vielen neuen, dem Verbände in letzter Zeit beigetretenen Mitglieder, worauf der Entscheid des Landgerichts ja auch besonders Bezug nimmt. Man ist daher folgender Ansicht: Das neue Statut wird sofort in Kraft gesetzt. Die Begründung der Landes- bezw. Provinzial-Verbände wird sofort in die Wege geleitet, ebenfalls die durch das neue Statut vorgesehenen Wahlen zum Ausschuss. Das neue Statut steht diesem nicht entgegen, zumal die Verzögerung eine unfreiwillige, nicht vorgesehene war, und es, der in dem Bescheid besonders betonten Rechtsunsicherheit wegen, dem Verbände nicht zugemutet werden kann, bis zum nächsten Jahre mit der nicht durch sein Verschulden aufgeschobenen Neu organisation zu warten. Die für den April vorgesehene Hauptversammlung nach dem alten Statut fällt aus, dafür findet eine Sitzung des nengewählten Ausschusses und, wenn unbedingt erforderlich, eine ausserordentliche Haupt versammlung im Sommer oder Herbst statt. Der Ausschuss beschliesst in der vorgesehenen Versammlung über die neue Geschäftsordnung. Die für die zum April vorgesehene Hauptversammlung gestellten Anträge werden den Antragstellern wieder zugestellt, mit dem, ihnen anheimzugebenden Ermessen, dieselben für die nächste Hauptversammlung wieder ein zubringen. Die gesammte Neuorganisation erfolgt auf Grund der provisorischen Geschäftsordnung, wie sie es auch hätte geschehen müssen, wenn die Neuorganisation mit dem 1. Januar d. J. in Kraft getreten wäre. In Folge des vorerwähnten Beschlusses der Ausschusssitzung vom 25. Januar ds. Js. möchte nun der Vorstand die Meinung des Ausschusses in dieser Angelegenheit hören, um diesen Beschluss event. abzuändern. Der Vorstand hat die eingegangenen Anträge usw. innerhalb der durch das alte Statut gebotenen Frist in der Nr. d. Hdlsbl. vom 3. März veröffentlichen lassen und wird auch die vorgesehene Feststellung des Wahlresultats am 5. März vornehmen lassen, da die Einladungen zur Prüfung des Wahlresultats bereits ergangen sind. Der Vorstand ist jedoch der Ansicht, dass eine Benachrichtigung an die gewählten Vertreter und Stellvertreter vorläufig nicht erfolgen soll, und auch das Wahlresultat zur Zeit nicht im Handelsblatt zu veröffentlichen ist. Diese, in einigen Punkten ergänzten und abgeänderten Ausführungen sind den Ausschussmitgliedern zugegangen, und hat auch inzwischen eine Sitzung des Vorstandes stattgefunden. Wenn auch kein Zweifel darüber herrscht, dass Vorstand und Ausschuss voraussichtlich einstimmig ihre Beschlüsse, die sich mit der oben geäusserten Ansicht decken, fassen werden, so behält sich der Vorstand, da noch einige Antworten ausstehen, seine endgültige Stellungnahme noch vor, und wird er dieselbe in der nächsten No. des Handelsblattes bekannt geben. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Kohlmannslehner, Vorsitzender. Die neuen Handelsverträge. ii. Orchideenbulben nicht eingewurzelt. Deutschland. Nr. 39 : frei. Belgien. Nr. 65: frei. Italien. Nr. 309: frei. 0esterreich-Ungar ”• Nr. 56: 4 Kr. Rumänie n. Nr. 208 : 5 Lei. Russland. Nr. 62: 1,50 R. (brutto). Serbien. Nr. 36: 10 D. Schweiz. Nr. 206: 30 Fr. Blumen, Blätter, a u c h (P a 1 m e n w e d e 1 und zu Fächern zugeschnittene Palmen blätter), Blüten; Blütenblätter, Gräser, Seemoos, Knospen, Zweige, (auch solche mit Früchten) zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, getränkt (imprägniert), oder sonst zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit zu bereitet, auch gefärbt. Deutschland. Nr. 44: frei. Belgien. Nr. 65 : frei. Italien. Nr. 309 : frei. 0 e s t e r r e i c h - ü n g a r n. Zierblumen, auch Zweige mit Zierfrüchten Nr. 54 : 12 Kr. Zierblattwerk, -Gräser, -Zweige (ohne Zierfrüchte und Blüten) Nr. 55 : 12 Kr. R u m ä n i e n. Tarif enthält keine Bestimmung.*) Russland. Nr. 62: 0,25 R. (brutto). *) Zentralstelle erteilt Auskunft nach Befragung der aus ländischen Oberbehörde. Serbien. Blumen, Blätter und Zweige mit Blüten und Früchten Nr. 33 : 80 D. Palmenwedel und Palmenblätter, Seemoos, Gräser, Zweige Nr. 35 : 100 D. Schweiz Nr. 207 : frei. Palmenblätter roh Nr. 502 : frei. Gebleicht, gefärbt, lackiert, bronziert, geschält, ge spalten, aufgerollt, in Zöpfen Nr. 503 : 1 Fr. Frische Aepfel, Birnen, Quitten. Deutschland. Nr. 47. Unverpackt oder nur in Säcken bei mindestens 50 kg Rohgewicht vom 1. Sept, bis 30. Nov.: frei. Vom 1. Dez. bis 31. August: 2 M. In anderer Verpackung: In einfacher Umschliessung: 3,20 M. In mehrfacher Umschliessung: 5 M. Aepfel, Birnen und Quitten, frisch, werden als un verpackt behandelt, wenn sie lose oder in Säcken von mindestens 50 Kilogramm Rohgewicht in Wagen ein gehen, die mit nicht mehr als acht Abteilungen ver sehen sind. In gleicher Weise sind als unverpackt zu behandeln Aepfel, Birnen und Quitten, frisch, wenn sie lose oder in Säcken von mindestens 50 Kilogramm Rohgewicht in mit Abteilungen versehenen Schiffen eingehen, sofern der Raumgehalt jeder Abteilung mindestens 6 Kubik meter beträgt. Die Waren- oder Schiffsabteilungen dürfen mit Stroh belegt oder bedeckt oder mit Papier oder mit Stroh ausgeschlagen sein und können auch durch Strohlagen hergestellt werden. Belgien. Nr. 25.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)