Volltext Seite (XML)
Ho. 43. Steglitz Berlin, den 22. Oktober 1904. XIX. Jahrgang, Eigentum des Verbandes der Randeisgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Rbonnementspreis für Dicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Kandelsgärtner Deutsthlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, de» Genossenschaftsregister de» König!- Amtsgericht» zu Leipzig. Die Weinbaubezirke des Deutschen Reiches. Wir haben der Reichsregierung Unrecht getan; unsere in der letzten Nummer geäusserte Annahme, dass es ja noch länger dauern könne, bis das neue Verzeichnis der Weinbau bezirke veröffentlicht würde, war nicht zutreffend, noch als die letzte Nummer im Druck war, machte der Reichsanzeiger bekannt, dass im Reichs - Gesetzblatt die Verordnung über das neue Verzeichnis der Weinbaubezirke erschienen sei. Wenn dies vorauszusehen gewesen wäre, hätten wir die Bekanntgabe der Weinbaubezirke in der Anordnung von 1899 unterlassen können, und doch erübrigt sich ein neuer Ab druck, da die Zusammensetzung der Bezirke nur in einzelnen Bundesstaaten eine Abänderung erfahren hat. Bei den sämtlichen 44 Weinbaubezirken Preussens hat sich z. B. so gut wie garnichts geändert, wir kommen mit wenigen Zeilen über diese ganz unbedeutenden Abweichungen hinweg. Im Bezirk 25, Lorch, ist die Gemarkung Pressberg, im Bezirk 30, | Nassau, die Gemarkung Seelbach nicht wieder mit auf geführt. Dem Bezirk 18, Wiesbaden, ist neu hinzugefügt i die Gemarkung Sonnenberg, dem Bezirk 27, St. Goarshausen die Gemarkung Weyer. Der Kreis St. Wendel ist aus dem Bezirk 41 Saarbrücken in den Bezirk 40, Kreuznach, verlegt. Das sind die ganzen Aenderungen in Preussen. Etwas erheblicher sind die Abänderungen in Bayern, das statt der bisherigen 6 Weinbaubezirke deren 10 erhalten hat, die wir nachstehend folgen lassen. Reg.-Bez. der Pfalz. Bezirksämter Dürkheim, Landau und Neustadt a. H., dann die Gemeinde Lambsheim (Bezirks amt Frankenthal) sowie die Gemeinden Alsheim, Assen- heim, Böhl, Dannstadt, Fussgönheim, Hochdorf, Ruchheim und Schauerheim (Bezirksamt Ludwigshafen). (1. Pfalz. Weinbaubezirk). do. Bezirksämter Germersheim, Ludwigshafen (jedoch ohne die vorgenannten 8 'Gemeinden) und Speyer (2. Pfalz. Bezirk). do. Bezirksämter Frankenthal (jedoch ohne die Gemeinde Lambsheim), Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel und Rockenhausen (3. Pfalz. Bezirk). do. Bezirksämter Homburg, St. Ingbert, Pirmasens und Zweibrücken (4. Pfalz. Bezirk). do. Bezirksamt Bergzabern (5. Pfalz. Bezirk). Reg.-Bez. Unterfranken und Aschaffenburg bezw.Mittelfranken. Vom Reg.-Bez. Unterfranken und Aschaffenburg: die Bezirksämter Gerolzhofen, Kitzingen und Ochsenfurt sowie die Stadt Kitzingen und vom Reg.-Bez. Mittel franken: die Bezirksämter Neustadt a. A., Rothenburg o. T., Scheinfeld und Uffenheim sowie die Stadt Rothen burg o. T. (1. Fränkischei' Weinbaubezirk). Reg.-Bez. Unterfranken und Aschaffenburg bezw. Oberfranken. Vom Reg.-Bez. Unterfranken und Aschaffenburg: die Bezirksämter Ebern, Hammelburg, Hassfurt, Hofheim, Karlstadt, Kissingen, Neustadt a. S., Schweinfurt und Würzburg, sowie die Städte Schweinfurt und Würz burg und vom Reg.-Bez. Oberfranken: die Bezirks ämter Bamberg I und II, Forchheim und Staffelstein sowie die Städte Bamberg und Forchheim (2. Fränk. Bez.). Reg.-Bez. Unterfranken und Aschaffenburg. Vom Reg.-Bez. Unterfranken und Aschaffenburg: die Bezirksämter Alzenau, Aschaffenburg, Gemünden, Lohr, Marktheiden feld, Miltenberg und Obernburg sowie die Stadt Aschaffenburg (3. Fränk. Bezirk). Reg.-Bez. Schwaben und Neuburg. Bezirksamt Lindau. (Lindau.) Reg.-Bez. der Oberpfalz und von Regensburg. Bezirksämter Regensburg und Stadtamhof. (Oberpfälzischer Wein baubezirk). Im Königreich Sachsen sind Veränderungen nicht ein getreten; Die drei. Württembergischen Weinbaubezirke sind nun mehr wie folgt gegliedert: 1, Donaukreis. Die Oberamtsbezirke Ravensburg und Tettnang, (Bodenseegegend).