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Ilo. 42. Steglitz-Berlin, den 15. Oktober 1904. XIX. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Rönigreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „bandelsblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für Dicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die Weinbaubezirke des Deutschen Reiches. Seitdem das neue Reblausgesetz angenommen und teil- I weise bereits in Kraft getreten ist, hat die Abgrenzung der . Weinbaubezirke für den gärtnerischen Handel eine gegen früher sehr viel hervorragendere Bedeutung erlangt. Wir s sind auf das neue Gesetz in den letzten Monaten so aus- j führlich eingegangen und haben es nicht an Aufklärungen und Hinweisen jeder Art fehlen lassen, dass wir heute wohl eingehender nicht auf die Sache selbst zurückzukommen brauchen. Namentlich nun die am 1. September in Kraft getretenen Paragraphen des neuen Gesetzes, die wir in No. : 32 und 36 des Hdlsbl. vom 6. August und 3. September veröffentlicht und erläutert haben, gaben die Veranlassung, dass aus den Kreisen der Mitglieder und besonders der am Versand beteiligten Firmen der Wunsch ausgesprochen wurde, der unzweifelhaften Bedeutung der Sache wegen, die Wein baubezirke veröffentlicht zu sehen. Da einer der am 1. Sep tember in Kraft getretenen Paragraphen eine erneute Auf stellung der Weinbaubezirke durch den Reichskanzler vor sieht, wandten wir uns an das Reichsamt des Innern mit der Anfrage, zu wann das neue Verzeichnis der Weinbau- bezirke für die Veröffentlichung zu erwarten wäre. Die Bekanntgabe eines bestimmten Termins ist daraufhin nicht erfolgt, es hiess in dem Antwortschreiben nur, dass die Be kanntmachung „in der nächsten Zeit“ erfolgen würde. Das ist ein etwas unbestimmter Begriff, mit dem sich nicht viel anfangen lässt, und da das jetzt bestehende Verzeichnis Ins zum Erscheinen des neuen Gültigkeit behält, war der Vor stand der Ansicht, in Rücksicht auf die jetzige Versandzeit, das zur Zeit noch massgebende Verzeichnis veröffentlichen zu sollen. Dasselbe ist seit dem 11. September 1899 in Gültig keit und waren von diesem Zeitpunkt an die früheren Zu sammenstellungen äusser Kraft gesetzt. Dasselbe ist mit dem nachstehenden Verzeichnis der Fall, wenn das neue veröffentlicht und eingeführt sein wird, wovon wir den Mit gliedern sofort nach Erscheinen Kenntnis geben werden. Nummern und Namen der Weinbaubezirke sind für Preussen in Klammern am Schluss eines jeden Absatzes angeführt. I. P reusse n. Reg.-Bez. Posen. Kreise Bomst, Buk, Kosten und Meseritz (1. Kosten). Reg.-Bez. Liegnitz und Frankfurt. Reg.-Bez. Liegnitz mit den zur Provinz Brandenburg gehörigen Gemarkungen Crossen a. 0.. Merzdorf, Berg, Hundsbeile, Russdorf. Deutsch- und Wendisch-Sagar, Gersdorf, Tschausdorf. Thiemendorf. Plan, Grunow. Logan und Tschicherzig (2. Liegnitz). Reg.-Bez. Breslau. Reg.-Bez. Breslau (3. Breslau). Reg.-Bez. Oppeln. Reg.-Bez. Oppeln (4. Oppeln). Reg.-Bez. Merseburg. Kreise Querfurt, Naumburg, Weissen fels (5. Naumburg). do. Kreis Schweinitz (6. Schweinitz). Reg.-Bez. Erfurt und Merseburg. Stadtkreis Erfurt, Land kreise Erfurt, Langensalza. Weissensee und Eckertsberga (7. Erfurt). Reg.-Bez. Potsdam und Frankfurt. Provinz Brandenburg mit Ausschluss der unter 2 genannten Gemarkungen (8. Brandenburg). Reg.-Bez. Kassel. Stadt- und Landkreis Hanau mit Aus schluss der Gemarkung Langenselbold (9. Hanau). do. Kreis Gelnhausen und die Gemarkung Langenselbold (10. Gelnhausen). Reg.-Bez. Wiesbaden. Stadt- und Landkreis Frankfurt a. M. (11. Frankfurt a. M.). do. Gemarkungen Neuenhain, Altenhain, Cronberg (Ober taunuskreis) und Soden (Kreis Höchst) (12. Neuenhain). do. Gemarkungen Hofheim. Marxheim (Kreis Höchst) und Diedenbergen (Landkreis Wiesbaden) (13. Diedenbergen). do. Gemarkungen Weilbach, Flörsheim, Wicker und Massen- heim (Landkreis Wiesbaden) (14. Wicker). do. Gemarkung Hochheim (15. Hochheim).