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XiX. Jahrgang. Steglitz=Berlin, den 13. August 1904. Eigentum des Verbandes der bandglsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Rbonnementspreis für nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 PL, für das übrige Ausland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Bandeisgärtner Deutsthlands, eingetragen auf Beite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. WW | 1 qE7 andelsbla deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Einladung zur XXL Sauptversammlung des Verbandes der Sandelsgärtner Deutschlands in Düsseldorf am 21., 22. und 23. August 1904. Als die Vertreter der Gruppe Niederrhein auf der vorjährigen Hauptversammlung in Dortmund den Verband für das Jahr 1904 nach Düsseldorf einluden, taten sie dies im Hinblick auf die in diesem Jahre dort stattfindende grosse Gartenbauausstellung, welche jedenfalls ein solches Interesse erzeugen werde, dass auch der Besuch der Hauptversammlung ein guter sein würde. Dank dem Entgegenkommen der Stadt Düsseldorf und der Ausstellungsleitung sind wir in die Lage versetzt, allen Kollegen, Vertretern und Gästen nach und vor vollbrachter Arbeit recht genussreiche und vergnügte Stunden zu bereiten. Wir bitten deshalb alle Mitglieder, recht zahlreich zu erscheinen, wir werden unser Möglichstes tun, ihnen nebst ihren Familienangehörigen die Tage in Düsseldorf zu den angenehmsten zu machen. Den nicht an den Ver handlungen teilnehmenden Kollegen stehen jederzeit Düsseldorfer Kollegen zur Verfügung, zur Besichtigung der Ausstellung und sonstigen Sehenswürdigkeiten. Die Ausstellungsleitung hat sich bereit erklärt, zum Preise von M. 1,50 viertägige Eintrittskarten zum ungehinderten jederzeitigen Besuch der Ausstellung a m 21., 22., 23. und 24. A u g u s t f ü r d i e T e i 1 n e h m e r zu verabfolgen und wird jedenfalls die an den selben Tagen stattfindende Spezialausstellung deutscher Handelspflanzen das Interesse eines jeden Fachmannes erwecken. Wir rufen deshalb allen Verbandsmitgliedern, besonders aber den Herren Vertretern ein herzliches „Willkommen!" in der schönen Gartenstadt Düsseldorf zu. Der Vorstand der Gruppe Riederrhein I. A.: Fritz Esch. Das Ortskomit zur Vorbereitung der XXI. Hauptversammlung des Verbandes gez. K. Hartstein. Fritz Marx. Wilh. Mehlem. Zu der Hnwendung der Vorschriften des Gewerbegerichtsgesetzes auf Personen, die in Gärtnereibeirieben usw. beschäftigt werden. Von 0. Welge in Hamburg. Am 1. Januar 1902 ist das neue Gewerbegerichtsgesetz in Kraft getreten. Die auf Grund dieses Gesetzes errichteten Gewerbegerichte sollen gewerbliche Streitigkeiten zwischen Arbeitern einerseits und ihren Arbeitgebern andererseits sowie zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers entscheiden. Als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes gelten u. a. diejenigen Gehülfen und Lehrlinge, auf welche der siebente Titel der Gewerbeordnung Anwendung findet. Imgleichen gelten als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes Betriebsbeamte und mit höheren Dienstleistungen betraute Angestellte, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt. Die Gewerbegerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zuständig für Streitig keiten : 1. über den Antritt,, die Fortsetzung oder die Auf lösung des Arbeitsverhältnisses, sowie über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches, Zeugnisses, Lohnbuches, Arbeitszettels, oder Lohnzahlungsbuches, 2. über die Leistungen aus dem Arbeitsverhältnisse, 3. über die Rückgabe von Zeugnissen, Büchern, Legiti-