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-> 76 - Zur Erwiderung auf die in Nr. 7 und 8 des Handelsblattes enthaltene „Warnende Bekanntmachung“ von C. L. Hartmann-Nieder lössnitz, das Baatz’sche Vermehrungsv erfahren betreffend, geht uns von der Redaktion des deutschen Gärtnerverbandes in Berlin ein, an genannte Redaktion gerichtetes Gutachten zu, welches wir auf Wunsch derselben hiermit zum Ab druck bringen: Karlsruhe, d. 7./5. 88. Geehrter Herr Redakteur! Auf Ihre Anfrage über die Annonce des Herrn Otto Baatz. Kunstgärtner, in der deutschen Gärtner- zeitung kann ich Ihnen erwidern, dass derselbe im Jahre 1881 in meinem Geschäft arbeitete und hier nach seiner Idee die ersten Versuche machte, Rosen zu vermehren und hat dabei die besten Resultate erzielt, sowie auch mit ver schiedenen anderen Pflanzen sehr gute Resultate nach seiner Vermehrungsmethode e. zielt, was ich ihm der Wahrheit gemäss bezeugen kann. Hochachtungsvoll F r i e d r. K ö I sch . Kunst- und Handelsdärtner. Mittheil ung. Aufmerksam geworden durch die Mittheilung im Han delsblatt wurde die Postanstalt Bad Nauheim ebenfalls interpellirt wegen ihrer Auffassung, kleine Strohballen als Sperrgut zu behandeln. Der Erfolg ist auch nicht aus geblieben und werden vom jetzt ab derartige Strohpackete bis 11/2m Länge nicht mehr als Sperrgut taxirt. . Steinfurth bei Bad Nauheim. E. Metz. Redakteur der .,Deutschen Rosen-Zeitung". Personalnachrichten. Unser Mitglied Herr Max Goeschke, Handelsgärtner in Cöthen, wurde von Sr. Hoheit dem Herzog Friedrich von Anhalt zum Hoflieferanten ernannt. Gartenbauausstellungen. Die grosse Rosen-, Blumen- und Pflanzen-Ausstellung vom 8.—12. Juni d. J. in Frankfurt ä. M„ veranstaltet von der Frankfurter Gartenbau-Gesellschaft, verbunden mit dem Congress deutscher Rosenfreunde, ist laut Beschluss des Ausstellungs-Comitbs wegen der seither anhaltend kühlen Witterung auf 8 Tage vertagt worden und zwar auf den 15. bis 19. Juni d. J. Aus dem in den nächsten Tagen erscheinenden Nach trag ist alles Nähere, sowie auch die in grosser Anzahl ge stifteten Ehrenpreise ersichtlich. Der Nachtrag, sowie das Hauptprogramm steht jedem Interessenten bereitwilligst zur Verfügung. Man wolle dasselbe nur bei Herrn Jean Ibach in Frankfurt a. M. verlangen. Literatur. Im Verlage von Lipsius & Fischer in Leipzig ist ein Schrift- chen: „Praktische Regeln für den Ankauf und die Anwendung künstlicher Düngemittel“ von Dr. R. Plönius erschienen, welches die Beachtung des Gärtners in vollem Masse verdient. Der dem Schriftchen zu Grunde liegende Stoff wird in 20 Fragen kurz und fasslich behandelt und bietet die Beantwortung derselben, obgleich mehr für die Landwirthschaft bearbeitet, auch für die Gärtnerei manchen wichtigen Fingerzeig. Die zweite Frage: „können die künstlichen Düngemittel den Stalldünger ersetzen?“ wird, wie von allen denen, welche unpar- theiisch dieser Frage gegenübertreten selbstverständlich — verneint, indem die physikalischen Eigenschaften des Stalldüngers — das Lockern, Zersetzen und hauptsächlich Erwärmen des Bodens — dem künstlichen Dünger nicht in dem Masse innewohnen. Immer hin giebt es viel Fälle und Verhältnisse in der Gärtnerei, wo diese physikalischen Einwirkungen nicht, wenigstens nicht jährlich, als Hauptbedingung erforderlich sind, und durch blosse Anwendung von leicht löslichen und besonders geeigneten Nährstoffen hervor ragende Resultate erzielt werden können. Wer in der Gärtnerei, insbesondere beim Gemüse-, Samen- und Freilandpflanzenbau je Erfahrungen mit Anwendung von künst lichen Dünger gemacht hat, wird zu schätzen wissen, welchen Vor theil er aus einer richtigen Anleitung der Anwendung des künst lichen Düngers schöpfen kann; wir verfehlen somit nicht, auf dieses Schriftchen, welches nur 1 /6 kostet, hiermit bestens aufmerksam zu machen, zumal die Anwendung des künstlichen Düngers wegen seiner verhältnissmässigen Billigkeit auch beim Gartenbau immer mehr und-mehr Anklang finden wird. Die „Vorausbestimmung des Nachtfrostes". Vortrag, gehal ten im Gartenbauverein zu München von Dr. C. Lang, Direktor der Meteorologischen Centralstation in München. Verlag bei Otto Salle, Braunschweig. Die in dieser kleinen Schrift durchgeführte Methode, die Nacht- temperatur annähernd voraussagen zu können, beruht auf der abendlichen Ermittelung des Thaupunktes mittelst des Thermo meters mit der feuchten Kugel. Nach der von dem Verfasser gegebenen klarverständlichen Anleitung kann ein Jeder diese Be stimmung mit Leichtigkeit ausführen und alsdann auf Grund bei gegebener Tabellen einen event. Nachtfrost mit genügender Wahr scheinlichkeit vorausbestimmen. Das besonders für die Frühjahrs fröste empfehlenswerthe Schriftchen kann von jeder Buchhandlung wie auch direkt von obiger Verlagshandlung gegen Einsendung von 30 Pfg. in Marken bezogen werden. o '—0" — Postsendungen aus den Briefkasten. In die Briefkasten sollen nur gewöhnliche Briefe, Drucksachen und Waarenproben ein gelegt werden; alle übrigen Sendungen, namentlich Werthsendungen, Einschreibesendungen etc,, worüber die Post Einlieferungsbescheini gungen auszustellen hat, sind -am Postschalter aufzugeben. Ob gleich sich dieses von selbst versteht, werden dennoch häufig solche Werth- etc. Sendungen vom Publikum in die Briefkasten gesteckt. Mit diesen Sendungen, sowie mit un vorschriftsmässig beschaffenen Briefen etc. wird folgendermassen verfahren: 1) Briefe, welche eine Werthangabe enthalten oder den Vermerk „eingeschrieben“ tragen und sonst gut beschaffen und verschlossen sind, werden in vorge schriebener Weise befördert; meldet sich später der Absender beim Postamt, so wird demselben nachträglich ein Einlieferungsschein (Quittung) ertheilt. 2) Unverschlossene Briefe werden mit dem Dienst siegel des Postamts verschlossen und mit einem Vermerk versehen, dass sie unverschlossen im Briefkasten vorgefunden sind. 3) Briefe nach dem Orts- oder dem Landbestellbezirke des Aufgabe-Postortes, welche die Angabe „durch Eilboten“ oder „durch Estafette“ tragen, werden mit dem Vermerk über die stattgehabte Einlieferung durch den Briefkasten versehen und ebenso behandelt, als wenn die vorgenannten Angaben auf den Briefen nicht vorhanden wären. 4) Unfrankirte Briefe, welche eineu Frankirungsvermerk tragen, so wie Briefe mit durchstrichenem, weggeschabtem oder abgeändertem Frankirungsvermerk, ferner mit dem Frankirungsvermerk oder der Bezeichnung „Bote bezahlt“ versehene unfrankirte oder unzureichend frankirte Eilbriefe etc., ungenügend frankirte gewöhnliche Briefe und Briefe, mit einem Nachsendungsvermerk werden mit einer entspre chenden Notiz vom Postamt versehen. 5) Briefe aus dem Brief kasten , welche a. äusserlich unzulässige Bemerkungen enthalten, b. mit ungenügender Aufschrift versehen sind, c. die zulässige Schwere (250 Gramm) überschreiten, d. nach Orten gerichtet sind, wohin Frankirungszwang stattfindet, aber gar nicht oder ungenügend fran- kirt sind, e. mit einer Werthangabe versehen, aber mangelhaft oder gar nicht verschlossen sind, werden nicht abgeschickt, sondern mit einer entsprechenden Notiz versehen, und an die Absender zurück gegeben. Druck von Radelli & Hille in Leipzig, Lindenstrasse 10/12.