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-> 62 trockenen Morgen. Ein leichter sandiger Lehmboden sagt dem Veilchen am besten zu. Die 1 grössten Feinde der Veilchen sind Blattläuse und man vertilgt sie durch Be spritzungen mit Tabakabsud. Ferner der Schimmel, der das Faulen der Blätter und Blüthen veranlasst. Mangel an frischer Luft und an Sonne begünstigen sein Auftreten. Die japanische Quitte (Cydonia japonica) als Heckenpflanze. Hierüber schreibt Herr E. Urlandt in den „Illustrirten Monatsheften“ Folgendes: Dass dieser herrliche Zierstrauch, welcher grösstentheils nur in den Gärten und öffentlichen Anlagen seiner frühen Blüthe wegen augepflanzt ist, auch den Anforderungen, welche an eine Heckenpflanze gestellt werden, gerecht wird, scheint noch ziemlich unbekannt zu sein, und will ich in Nachstehendem versuchen, meine Er fahrungen mitzutheilen. Als ich vor mehreren Jahren die Südschweiz bereiste und so manche Ortschaft kennen lernte, machte ich die Wahrnehmung, dass diese Quitten, welche, nebenbei gesagt, in voller Blüthe Ständen, häufig zu Umfrie dungen der ländlichen Gärtchen verwendet wurden. Auf meine Frage, woher diese Sträucher bezogen seien, erhielt ich zur Antwort: Man habe die Samen der Früchte gesammelt, mit Gülle überschüttet, in einem Gefäss den Winter über im Freien stehen gelassen und im zeitigen Frühjahr in Reihen ausgesäet. Die Samen gingen im Spätsommer oder auch erst : im Herbst auf, blieben bis zum zweiten Jahre stehen und wurden alsdann an den Hag gepflanzt. Weiter erfuhr ich, dass diese Hecken alljährlich mit der Scheere beschnitten, reicher blühten und auch Früchte brächten, welche in guten Weinjahren zur Reife kämen. Was die Dichtigkeit dieser Hecken betraf, muss ich offen sagen, dass dieselben einer gut gehaltenen Weissdornhecke gleichkam, entschieden aber einen nicht zu unterschätzenden Vortheil der schönen Blüthe und der Früchte wegen boten. Da dieser Strauch bekannter massen als vollständig winterhart, auch in den kälteren Ge genden Deutschlands, gilt, so dürfte die Verwendung als Heckenpflanze in Ziergärten der schönen und frühen Blüthe wegen wohl zu empfehlen sein. Für Kaufleute, die nach England Waaren auf Credit verkaufen, ist der nachstehend mitgetheilte Fall der Beachtung werth. Ein französischer Exporteur ver kauft an eine englische Firma Wilson & Co. einen Posten . Waaren gegen Accept, nachdem er sich über dieselbe er kundigt und erfahren-hat, dass von den beiden Theilhabern der eine, Wilson, unbemittelt, der andere, Chapman, ein vermögender Mann ist. Vor Verfall des Accepts scheidet Chapman aus der Firma; Wilson übernimmt die Activa und Passiva, letztere jedoch nur, uni sie nicht zu bezahlen. Er löst also auch das fragliche Accept nicht ein. Nach früheren Processregeln hätte der Verkäufer gegen Wilson ; und Chapman geklagt und wäre zu seinem Gelde ge- i kommen; nach der vor einigen Jahren eingeführten neuen Processordnung kann er zunächst nur gegen die Firma Wilson & Co. klagen, mit der er den Vertrag abgeschlossen hat. Diese Firma lässt sich contumaciren und die Execu- tion fällt fruchtlos aus. Der Verkäufer klagt nun gegen Chapman; dessen Anwalt beruft sich aber auf eine Ent scheidung des Oberhauses, nach welcher gegen einen Theil nehmer einer Handelsgesellschaft nicht mehr geklagt werden darf, nachdem in derselben Sache eine Klage gegen einen anderen angestellt und erledigt worden ist. Einer von den rechtsgelehrten Lords hatte zwar behauptet, diese | Rechtsregel sei mit der neuen Processordnung nicht ver träglich, war aber von seinen Coliegen überstimmt worden. I Demzufolge wird die Klage gegen Chapman abgewiesen; die beiden erkennenden Richter erklären übereinstimmend, dass sie durch, die Entscheidung des Oberhauses gebunden sind; dass diese zwar der Vernunft und Gerechtigkeit zu wider, aber positives Gesetz ist. — Die grosse Tragweite dieses Falles ist unverkennbar. Das Creditgeben an eng lische Kaufleute, über deren Respektabilität auch nach der Seite des Charakters hin man nicht die befriedigendste Aus kunft erhält, erweist sich als höchst gefahrvoll. Selbst wenn zur Zeit des Abschlusses eines Geschäfts alle Theil- haber einer Handelsgesellschaft als vermögend geschildert werden, kann bis zum Ablauf der Zahlungsfrist die Sach lage eine vollständig andere geworden sein. Die Theil nehmer haben nur nöthig, in der Zwischenzeit einen Stroh mann in ihre Firma aufzunehmen und dann sämmtlich auszuscheiden. Dem Credit des englischen Handelsstandes ist also durch den höchsten Gerichtshof des Landes ein Schaden zugefügt worden, der sich schwerlich anders, als durch ein statutarisches Gesetz beseitigen lassen wird. Bis dahin werden diesseitige Ablader wohlthun, in allen Fällen, in denen ihnen ihre englischen Käufer nicht persönlich als rechtschaffen bekannt sind, nur gegen Baarzahlung zu ver kaufen. '' (O.-Z.) Zur diesjährigen Hauptversammlung des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Die Zeit schreitet unaufhaltsam vor und rücken wir mit jedem Tage dem Zeitpunkt näher, wo in diesem Jahre in Kassels Mauern die Hauptversammlung des Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands tagen wird. Wenn auch in aller Stille, so sind doch, so weit es uns Kas seler betrifft, die umfassendsten Vorbereitungen hierzu in Fluss ge kommen. Die Ausstellungsfrage ist bis auf einige Kleinigkeiten in ihren Grundzügen erledigt und werden wohl alle die, welche sich an der Ausstellung zu betheiligen beabsichtigen und infolge der gesche henen Aufforderung in verschiedenen gärtnerischen Anzeigeblättern sich wegen des Ausstellungs - Programms an den Kassirer des Kas seler Gartenbau-Vereins, Herrn Fabrikant Eduard Siebert in Kassel wendeten, in des Programms Besitz sein. Dass dasselbe hier und da einige kleine Enttäuschungen hervorrufen wird, darüber sind wir uns vollständig klar. Wir Kasseler müssen aber mit den gegebenen Verhältnissen rechnen und sind nicht wie gleiche Vereine in ver schiedenen grossen deutschen Städten in der Lage, so viel wie diese für Ausstattungen, Prämien u. s. w. aufwenden zu können. Jeden falls sollte dies aber- unsere auswärtigen Geschäfts - Kollegen nicht entmuthigen sich au der Sache zu betheiligen, indem hervorragende Leistungen,' auch wenn programmmässig nicht vorgesehen, doch ihres Lohnes sicher sind. Ganz besonders erwünscht wäre es, rechtzeitig darüber Klarheit zu erlangen, wie sich die Betheiligung an unserer Ausstellung ge stalten würde, um hiernach die etwa noch erforderlichen Massnahmen treffen zu können. Was das Vergnügungs-Programm zur Verbandsversammlung be trifft, so ist insofern bei uns auch schon so ziemlich alles im Klaren, und haben wir um so leichteres Spiel, als man uns auf geschehene Anträge hin seitens der königlichen und städtischen Behörden, der Vorstände der hiesigen königlichen Gärtnereien, verschiedener Be sitzer hiesiger Concertgärten u. s.Jw. auf das bereitwilligste entgegen kam und hoffen wir, dass, wenn sich die Sache so weiter entwickelt, auch sonstige ungeahnte Hindernisse nicht in den Weg treten, und werden die Verbandsmitglieder, welche uns mit ihren Besuche er freuen, nicht bereuen, auch in dieser Form Bekanntschaft mit den Kasseler Verhältnissen gemacht zu haben. Kassel, im April 1888. Jacob Hördemann. Warnen <1 e Bekanntmachungen. In Nr. 9 vom 20. März 1888 der „Deutschen Gärtner zeitung“, herausgegeben in Berlin, ist auf S. 71 nachstehende auffällige Annonce enthalten: Massenvermehrung von gefüllten Primeln u. Rosen. Erfolg sicher! Jeder Steckling wächst! Gegen Einsendung oder Nachnahme von 5 Mk. ver sende ich eine genaue Abhandlung der von mir erfundenen