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-> 49 Unsere Aufgabe für die bevorstehende Vegetations periode wird es sein, an den zahlreichen erneuten Kreuz befruchtungen, welche iiu Sommer 1887 ausgeführt wurden, den gewonnenen Gesichtspunkt weiter auszubeuten, zu gleich aber dessen Tragweite auf die Gartenformen anderer Gattungen zu verfolgen. Sollten sieh die bei der Levkoje angedeuteten Beziehungen des männlichen Princips zu dem Charakter der Nachkommenschaft bei Kreuzungen von allgemeinerer Gültigkeit erweisen,' so würden sich daraus Consequenzen ergeben, welche, über das rein gärtnerische Interesse hinaus, den Bemühungen hervorragender Männer um die Züchtung edlerer neuer Culturformen durch Kreu zung vielleicht einen handlichen Fingerzeig darbieten dürf ten. Es würde uns zur Genugthuung gereichen, wenn die Nachprüfung diese Erstlingsarbeiten der gärtnerischen Ver suchsstation bestätigen, und die Praxis sie zu brauchbaren Erfolgen ausbilden könnte. Blumen frisch, getrocknet und gefärbt. E i n f u h r. Von 1886 1887 Kilo Kilo Dänemark — 600 Norwegen und Schweden — 100 Russland 11,200 Oesterreich-Ungarn .... 49,700 60,100 Schweiz 40,700 34,600 Frankreich 102,100 95,700 Italien 60,100 59,100 Niederlande 29,100 59,000 Belgien 5,700 10,600 England 16,200 5,900 303,600 336,900 Ein Albumblatt für Freihändler. Statistischer Ausweis über unsere Ein- und Ausfuhr lebender Pflanzen, abgeschnittener Blumen etc. im Jahre 1866 und 1887. Durch gütige Vermittlung des Kaiserlich Statistischen Amtes in Berlin. Lebende Pflanzen in Töpfen. Körben mit und ohne Kübel etc. E i n f u h r. Yon 1886 1887 Kilo Kilo Dänemark 2,700 Norwegen und Schweden — 100 Russland — 6,500 Oesterreich-Ungarn . . . 122,100 96,900 Schweiz . . . 35,900 45,400 Frankreich . . . 344,700. 285,300 Italien . . . . . . . . 9,500 6,800 Niederlande . . . . . 2,141,900 2,519,600 Belgien . . . 977,400 1,076,400 England . . . 17,800 34,400 3,649,300 4,074,100 A u s f u h r. Nach 1886 1887 Kilo Kilo Dänemark 119,000 142,800 Norwegen und Schweden 120,800 136.900 Russland 392,400 428,300 Oesterreich-Ungarn 810,500 961,900 Schweiz 381,800 319,700 Frankreich 185,800 130,700 Italien 1,000 200 Niederlande 78,700 67,700 Belgien 88,000 117,500 England 37,200 40,000 2,215,200 2,345,700 Es hat mithin die Ausfuhr lebender Pflanzen in Töpfen, Körben, mit und ohne Kübel etc. im Jahre 1887 nur um 130,500 Kilo hin gegen die Einfuhr nm 424,800 Kilo zugenommen. A u s f u h r. Nach (886 1887 Kilo Kilo Dänemark 30,800 29,000 Norwegen und Schweden 3,800 5,200 Russland 15,200 14,300 Oesterreich-Ungarn 51,900 55,400 Schweiz 6,500 5,900 Frankreich 10,300 8,600 Italien 2,500 4.400 Niederlande 16,100 6,300 Belgien . . , 19,400 11,300 England 10,100 28,100 166,600 168,500 Es hat mithin die Ausfuhr von Blumen, frisch, getrocknet und gefärbt im Jahre 1887 mir um 1,900 Kilo, hingegen die Einfuhr um 33,300 Kilo zugenommen. Altona. F. Johs. Beckmann. Jahresbericht des Verbands der Gartenbau- Vereine im Königreich Sachsen. Demselben entnehmen wir, dass, nachdem der Garten bau-Verein zu Bautzen dem Verbände noch beigetreten ist, jetzt 12 Vereine demselben angehören und zwar: 1) Flora zu Dresden; 2) Feronia zu Dresden; 3) Gärt ner-Verein für Dresden und Umgegend; 4) Gärtner-Verein und Gartenbaugesellschaft zu Leipzig; 5) Gärtner-Verein zu Lindenau bei Leipzig; 6) Gärtner-Verein zu Connewitz bei Leipzig; 7) Gartenbau-Verein im Plauenschen Grunde; 8) Gartenbaugesellschaft in Zwickau: 9) Gemüsegärtner- Verein in Zittau; 10) Vereinigten Gärtner zu Löbtau; 11) Niedersächsischer Gärtner-Verein in Riesa und 12) Gar tenbau-Verein Bautzen. Jeder Verbandsverein bis zu 50 Mitgliedern entsendet nach § 12 der Statuten für die Verbandsversammlungen einen, von 51 bis zu 100 Mitgliedern zwei, und so fort, stimmberechtigte Vertreter, welche jedoch dem Gärtner stande angehören müssen, und werden somit z. Zt. oben genannte Vereine von 24 Gärtnern vertreten. — Bezüg lich der Thätigkeit seit der letzten Hauptversammlung (30. und 31. Juli vorigen Jahres) ist eine Eingabe in der Un fallversicherungs-Angelegenheit an den Landes-Culturrath zu erwähnen, welchem die Begutachtung des von der königl. sächs. Regierung aufgestellten Entwurfs über die Regelung der Unfall- und Krankenversicherung in den land- und forstwirthschaftlichen Betrieben oblag. In dieser Eingabe haben die bei voriger Versammlung (s. Handelsblatt, No. 15