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Nr. 24. Leipzig, 15. December 1888. III. Jahrgang. Organ (les Verbands der Handelsgärtner Deutschlands, sowie des Verbands der Gartenbau-Vereine im Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner. Redaction und Verlag: Otto Mohrmann, Lindenau bei Leipzig, derzeitiger Geschäftsführer des Verbands, an welchen alles für den redactioneilen und Anzeigentheil Bestimmte sowie die Mitgliedsanmeldungen zum Verband zu senden sind. Der redaktionelle Theil erscheint am 1. u. 15. jeden Monats; der separat zur Versendung gelangende Anzeigentheil jeden Sonnabend. Abonnementspreis für den redaktionellen Theil: Preise für den Anzeigentheil: Für Nichtverbandsmitglieder pro Jahrgang. 7 M. 50 Pf. । Die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum für Verbandsmitglieder ... 20 Pf. Für Verbandsmitglieder ,, „ gratis. ,, „ ,, ,, ,, ,, ,, Nichtverbandsmitglieder . 30 „ Helanntmachung. Auf Fol. 220 des Genossenschaftsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts Leipzig ist am 4. December 1888 der Verband der Handelsgärtner Deutschlands, mit dem Sitze in Leipzig, als- juristische Person im Sinne des Gesetzes vom 15. Juni 1868 eingetragen worden. (Bekannt gegeben am 4. December 1888 durch das königl. Amtsgericht zu Leipzig, Abtheilung I b.) O. Mossdorf, Lindenau b. Leipzig, Vorsitzender des Verbandes. Bekenntrachung- Dieser Nummer liegt bei: Ein Ver^eichniss derjenigen Mitglieder, welche infolge ihrer Anmeldung gegenwärtig dem Ver bände der Handelsgärtner Deutschlands angehören, oder ihre Anmeldung vom 1. Januar 1889 bereits bewirkt haben. Das Statut des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, nach welchem die Eintragung desselben in das Genossenschaftsregister erfolgt ist und welches vom 1. Januar 1889 an in Kraft tritt, kann wegen Uebergewicht erst in nächster Nummer beigelegt werden. Widerspruch gegen obiges Verzeichniss ist bis zum 31. December d. J. dem Geschäftsführer des Verbandes, 0. Mohrmann. Lindenau b. Leipzig, schriftlich anzuzeigen. O. Mossdorf, Vorsitzender. Bekanntmachung. Die mit dem Beitrage für 1888 noch rückständigen Mitglieder werden laut $ 2 Absatz 4 und 5 der bisherigen Statuten gebeten, denselben bis spätestens den 20. d. Mts. an den Ge- schäftsfährer O. Mohrmann, rÄndenau-LeipKig, einzusenden. Sollte die Zahlung von, Beiträgen für das laufende .fahr zu angegebenem Termine nicht erfolgt sein, so nehmen wir das kincersfändniss der betreffenden Mitglieder an, uns zu er mächtigen, den Betrag vom genannten Tage an per Postauftrag, incl. Zuschlag von 50 Pf. Portogebuhr, auf ihren Namen zu erheben. Der Vorstand. Q. Mossdorf, Vorsitzender.