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09 09 Wenn die Herren Jäger die Treibjagden anstatt im Januar im November abhielten, so. würden wir jedenfalls j vor solchen grossen Schäden bewahrt bleiben. Aus Vorstehendem hoffen wir, dass Ew. Hochwohl- eboren Veranlassung finden werden, die Wickrather Jagd- . esellschaft zum Abschuss des Wildes anzuhalten und zeich nen wir ganz ehrerbietigst Fritz Esch. Heinr. Schagen. Leonh. Herrmanns. P. H. Frentzen. F. Pottgiesser. Joh. Hammelstein. Aufstellung über den Totalschaden. Fritz Esch Mk. 883,80 „ 750,00 i 69,50 „ 1060,00 „ 1055,00 „ 233,60 Mk. 4051,90. Die vorstehende Eingabe vom 10. Juni an den Königl. ; Landrath, Herrn v. Oertzen zu Grevenbroich wurde seitens des Herrn Bürgermeisters Kloeters, als Beauftragten des Herrn Landraths. wie folgt beantwortet: Wickrath, den 7. Juli 1888. An den Gärtner Herrn Fritz Esch, hierselbst. Ilir an den königl. Landrath zu Grevenbroich am 10. Juni dieses Jahres gerichteter Antrag: „die Wickrather Jagdgesellschaft zum Abschuss des W’ildes anzuhalten," ist von Hochdemselben mit dem Auftrage an mich abge geben worden, Sie Namens des Herrn Landraths auf diesen Antrag ablehnend zu bescheiden, was hiermit geschieht. Dio Ablehnung erfolgt aus dem Grunde, weil den Jagdpächtern keine Vorschriften über die Ausübung der Jagd gemacht werden können und auch keine Veranlassung vorliegt, die Anpächter der den Ort Wickrath umgebenden Feldmark gegenwärtig auf Grund des Jagdpolizeigesetzes zum Abschuss des Wildes anzuhalten, da eine Vermehrung desselben bis zu einer der Feld- und Gartencultur schäd lichen Menge ausweislich nicht stattgefunden hat. Wenn einzelne Besitzer auf bestimmten Grundstücken Wildschaden befürchten, so steht es ihnen frei, nach § 21 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850, das Wild durch Klappern, aufgestellte Schreckbilder, sowie durch Zäune von ihren Besitzungen abzuhalten. Ich überlasse es Ihnen, die Mitunterzeichneten der Eingabe von diesem Bescheide in Kenntniss zu setzen. Der B ürgermei ster: Kloeters. gelegenheit betrachten und erheben hiermit dagegen Protest, da der Herr Bürgermeister Kloeters selbst Anpächter der Jagd ist und daher zu sehr interessirt ist. Aus diesem Grunde können wir auch jedes ürtheil desselben nicht anerkennen, obwohl wir denselben für unparteiisch halten; in Jagdangelegenheiten, besonders bei selbst gepachteter Jagd, glauben wir jenen Herrn jedoch zu sehr interes sirt. Das Gleiche würde von dem 2. Beigeordneten, Herrn Gerh. Engels als Mitanpächter der Jagd, sowie dem 1. Beigeordneten Herrn Dr. Offenberg, als Ehrenmitglied des Jagdschutzvereins, gel ten. Wir würden nun ein Urtheil des 3. Beigeordneten Windecker und etwa der Gemeindeverordneten Peter Engels, Hermann Quack, Wilh. Offermann, Martin Paulussen und Wilhelm Leutholz als völlig interesselos und unparteiisch anerkennen. Die Behauptung des Herrn Bürgermeisters, als Beauftragter des Königl. Herrn Landraths, eine Vermehrung des Wildes bis zu einer der Feld- und Gartencultur schädlichen Menge habe ausweislich nicht stattgefunden, müssen wir als nicht richtig zurückweisen und können wir durch Selbstäussernngen der Herren Anpächter ent kräften. So hat das Mitglied der Jagdgesellschaft, Herr Wag ner, in Gegenwart des Herrn H. Schrey, wofür Herr Ed. Peltzer hierselbst Zeuge ist, sich dahin geäussert, als der Mitunterzeichnete Esch sich im November vorigen Jahres über die Verwüstungen seitens des Wildes in seiner Baumschule beklagte, dass er es dem pp. Esch nicht verargen könne, wenn er sich bei solchem Schaden beschwere. In gleichem Tone hat sich Herr Denhard, gleich falls Mitglied der Gesellschaft, gegenüber dem Herrn Pott giesser, als er dessen . Schaden besehen, ausgesprochen. Als besag ter Herr Pottgiesser alsdann später noch den Herrn Bürgermeister an die beschädigten Stellen seiner Anpflanzungen führte, bedauerte derselbe sehr, dass ein solcher Schaden stattgefunden habe, aber einen solchen Abschuss wie im vorigen Jahre könne er nicht Folge geben, dadurch würde die Jagd ruinirt. (!) Im Uebrigen braucht Wohllöbl. Königl. Regierung nur die Stim mung der Wickrather Bevölkerung'gegen die Jagdlust des Herrn Bürgermeisters und der mitbetheiligten Herren Jäger wahrzunehmen, um unsere Angaben als wahr und richtig zu erkennen. Die in letzter Zeit in hiesiger Gegend leider so häufig vorgekommenen Jagdeontraventionen sind nur eine Folge der immensen Ver mehrung des Wildes und der dadurch hervorgerufenen Erbitterung I des Volkes. Wir sind alle schon längere Zeit hier am Orte anwe send, aber eine solche Vermehrung und Hegung des Wildes I zum Schaden der Garten- und Ackerbautreibenden hat unseres Wissens noch nicht stattgefunden. (Fortsetzung folgt.) Bekanntmachung. Aus der Wegbau-Inspektion Clausthal, Landrostei Hil desheim, Prov. Hannover, wird uns auf die Berichtigung des Landesdirektoriums von Hannover in Betreff des von Uslar’schen Artikels mitgetheilt, dass in dem Frühjahr, wo die königl. Chausseen zum ersten Mal ihren Obstbaum bedarf aus den Regierungs-Baumschulen zu Moringen etc. beziehen konnten, der Preis für den einzelnen Apfelbaum von 1 Mark auf 90 Pf. herabgesetzt wurde. Leonh. Herrmanns . . " . . . . P. H. Frentzen F. Pottgiesser Joh. Hammelstein Am 17. Juli 1888 richteten die Kunst- und Handels gärtner Fritz Esch, Heinr. Schagen, Leonh. Herrmanns, P. H. Frentzen, F. Pottgiesser und Joh. Hammelstein an die Königl. Regierungsbehörde zu Düsseldorf folgendes Gesuch : 'Wickrath, den 17. Juli 1888. Einer Königlichen Regierung erlauben die unterzeichneten zu Wickrath wohnenden Gärtner folgende Bitte zur geneigten Berück sichtigung zu unterbreiten. In Folge übergrossen Wildstandes hat ten wir im vergangenen Winter grossen Schaden in unseren An pflanzungen, indem ein grosser Theil derselben durch Hasen und Kaninchen beschädigt, resp vernichtet wurde. Wir haben nicht unterlassen die Anpächter der Jagd, insbe sondere den Herrn Bürgermeister Kloeters-, als Vorsitzenden der Jagdgesellschaft, und auch verschiedene Mitglieder derselben, sowie den Herm Fabrikbesitzer W. Nacken auf diese Umstände aufmerk sam zu machen resp. um Abschuss und Schadenersatz gebeten, jedoch nur ablehnende und verneinende Antworten erhalten. Am 10. Juni d. J. sandten wir eine Eingabe an deu Königl. Landrath Herrn v. Oertzen in Grevenbroich, wovon Abschrift bei liegt. Hierauf wurde uns durch den Herrn Bürgermeister Kloeters am 9. Juli beiliegende (obige) Antwort zu Theil. Diese Antwort können wir als nichtmassgebend in unserer An- Interessante Geschäftsmanipulationen. Das „Berliner T geblatt", Abendausgabe vom 29. Sep tember d. J., bringt folgende interessante Mittheilung zur Kenntniss seiner Leser, welche wir mit dem Bemerken zum Abdruck bringen, dass diese verrückte Idee natürlich nicht im Kopfe eines Gärtners, sondern, wie uns mitgetheilt wird, im Kopfe eines Kaufmanns (?) reif geworden sein soll: „Abonnement auf Lorbeerkränze.“ Von einem in Magdeburg lebenden Freunde unseres Blattes wird uns ein Rundschreiben übersandt, welches von einer dortigen Blumenhandlung (?) an die Bühnenmitglieder verschickt wurde. Wir geben nachstehend den Wortlaut des seltsamen Schriftstückes wieder: „Hierdurch lade ich Sie zur Betheiligung an dem von mir eingerichteten Abonnement auf Lorbeerkränze ergebenst ein. Zweck dieses Unternehmens ist, das Publikum an-