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hing und einseitige Behandlung der Wildschadencalamität I zu beleuchten. Hierzu mögen in Fortsetzung früher im Handelsblatt gebrachter Mittheilungen nachstehende zwei Fälle in erster Linie dienen. In einem Bittgesuch an den Königl. Landrath, Herrn v. Oertzen zu Grevenbroich kam der Kunst- und Handels gärtner Fr. Esch in Wickrath darum ein, die Abschiessung der Jagd auf demjenigen Terrain, wo seine Baumschule gelegen ist, energischer vornehmen zu lassen. Betr. Gesuch gründete sich darauf, dass im betr. Jagdgebiete eine Treib jagd seit 3—4 Jahren nicht stattgefunden und der Wild stand deshalb so überhand genommen habe', dass bis zum Tage der Eingabe (30. Nov. 1887), trotz der noch schnee losen Zeit, eine grössere Anzahl Apfelbäume gänzlich abgenagt worden waren und in dem Jagdplan der dortigen Jagdgesell schaft (bestehend aus den Herren Bürgermeister Kloeters, Kauf mann Engels und Kempken, Fabrikbesitzer Schrey, Nacken, Schmidt und Offermann, Landwirth Rütten, Hotelbesitzer Den- hard, Kaufmann Wagner und Weinhändler Lenssen) vor gesehen worden war, jene Parzelle in betr. Saison. trotz des zahlreichen Wildstandes, nicht abzuschiessen. Hierauf wurde dem Bittsteller ein Antwortschreiben folgenden Inhalts zu Theil: Grevenbroich, den 10. December 1887. Ew. Wohlgeboren ewiedere auf die Eingabe vom 30. vor. Mon. ergebenst, dass den angestellten Ermittelungen zufolge die in ihrer : Baumschule verursachten Wildschäden hauptsächlich durch Kanin chen hervorgerufen sind. Soweit dieselben von Hasen herrühren, so steht dem Berichte des Herrn Bürgermeister zufolge Abhilfe da durch bevor, dass noch in diesem Monat auf der betreffenden Ge markung eine Treibjagd nach Hasen stattfinden wird. Jedenfalls , wird diese auch zur Verringerung der Kaninchen beitragen. Sollten dieselben sich jedoch wiederum bis zu einer der Feld- । und Gartencultur schädlichen Menge vermehren, so bleibt Ihnen überlassen, einen Antrag an die diesseitige Stelle gemäss § 23 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 auf Genehmigung zum Fang bez. zur Abschiessung innerhalb Ihres Grundstückes zu stellen. gez. von Oertzen. Am 14. December 1887 richtete pp. Esch ein zweites Bittgesuch an den Vorsitzenden der Wickrather Jagdgesell schaft, Herrn Bürgermeister Kloesters, mit dem Bemerken, dass ihm, 1t. Taxation von zwei Sachverständigen, durch Wildfrass ca. 2000 veredelte Apfelbäume, sowie Wildlinge, Gemüse etc. vernichtet seien. Die dieser Eingabe beige- ■ fügte Taxation der zwei Sachverständigen belief sich auf mindestens 820 Mark nachweislichen Schaden. Die Taxa toren sprachen sich gleichzeitig in dem diesbezüglich auf- ; genommenen Protokoll dahin aus, dass betr. Schaden, wenn der Werth der vernichteten Bäume nach der Möglichkeit fier nächstjährigen Entwickelung und Verkaufsfähigkeit ge schätzt werden würde, der dem p.p. Esch erwachsene Scha den ca. 1800—2000 Mk. betragen würde, und dass dieser Schaden nur auf die colossale Ueberfüllung des jagdbaren Wildes zurückzuführen sei, zumal am Tage der Taxation (9. Decbr. 1887) ein anhaltender Schneefall noch nicht stattgefunden habe. In dem Bittgesuch ersuchte der Geschädigte die betr. Jagdgesellschaft, ihn auf irgend eine Weise schadlos zu halten. Der detaillirte Bericht über den Wildschaden, welcher dieser Eingabe beigefügt wurde, wies einen Betrag von 883 Mk. 30 Pf. auf. Hierauf wurde dem Bittsteller folgendes Antwortschrei ben zu Theil: Wickrath, 28. Januar 1888. An Herrn Gärtner Fritz Esch hierselbst. Nach Rücksprache mit den an der gemeinschaftlichen Jagd hierselbst betheiligten Herren mache ich Ihnen auf Ihr gefl. Schreiben vom 14. Decbr. vor. Jahres und vom 16. Jan. a. c, die Mittheilung, dass die Jagdgesellschaft es abgelehnt hat, Ihnen für angeblichen Wildschaden in Ihrer hinter der Eisenbahn gelegenen neu angelegten Baumschule eine Entschädigung zu zahlen, weil es Ihnen als Fachmann bekannt sein müsste, wenn Sie, wie geschehen, den bezeich neten Schaden auf Wildschaden zurückführen, dass eine in der Mitte des Feldes angelegte Baumpflanzung sehr leicht vom Wilde besucht werden musste und dass Sie alsdann die nöthigen Vorsichtsmaassregeln zum Schutze Ihrer Pflan zungen hätten ergreifen sollen. Solches wäre durch An legung eines 1 Fuss hohen Drahtgeflechtes um die Baum schule, welches 100-—150 Mark gekostet haben würde, möglich gewesen. Diese Unkosten stehen in keinem Miss verhältnisse zum Werthe der Anpflanzung und langjährigen Pachtung und es darf von einem praktischen Manne, wie Sie, verlangt werden, dass er bei Anlage der Baumschule soviel Ausblick hatte, dass er die Gefahren kannte, welche seinen Bäumen drohen konnten. Muss dies vorausgesetzt werden, so ist es eine Unvorsichtigkeit, entweder im freien Felde eine Baumpflanzung anzulegen, oder aber dieselbe nach Anlegung ungeschützt dem Zufälle zu überlassen. Die Jagdgesellschaft behauptet mit Recht, dass dieselbe von Ihnen für die Unvorsichtigkeit bezw. den Unterlassungs fehler — den Wildschaden nur beispielsweise zugegeben — nicht verantwortlich gemacht werden kann. Sollte dieselbe Ihren Ansprüchen bezüglich des gewiss herben Schadens nachkommen, so würde dieselbe damit Zustände herbeiführen, welche ihr eine vernünftige Jagd ausübung unmöglich machen würden. Die Gesellschaft will Niemandem Schaden zufügen, sie will sich aber auch nicht selbst zu Grunde richten. Achtungsvollst Kloeters, Vorsitzender der Jagdgesellschaft. Am 10. Juni 1888. richteten die Kunst- und Handels- gärtner Fritz Esch, Heinr. Schagen, Leonh. Herrmanns, P. H. Frentzen, F. Pottgiesser und Joh. Hammelstein an den Königl. Landrath zu Grevenbroich folgendes Gesuch: Wickrath, den 10. Juni 1888. An den Königlichen Landrath, Herrn v. Oertzen, Hochwohlgeboren zu Grevenbroich. Die ganz gehorsamst unterzeichneten Gärtner Wick raths erlauben sich, Ew. Hochwohlgeboren nachstehende Bitte zur geneigten Berücksichtigung vorzutragen. Im vergangenen Winter sind wir. wie aus beiliegenden Aufstellungen hervorgeht, erheblich von Wildschäden be troffen worden. Voriges Jahr hatten wir schon einen ziem lichen Schaden, aber in diesem Jahre ist derselbe wirklich gross. Bei der Neuverpachtung der Feldjagd der Gemeinde Wickrath im Jahre 1885 sind die Parzellen, welche an den Ort Wickrath grenzen, von der Wickrather Jagdgesellschaft angepachtet worden, welche die Jagd so hegt, dass das Wild zur Plage geworden ist. Die Jagd des Herrn Wilh. Nacken, welche ebenfalls an den Ort Wickrath grenzt, wird sehr gehegt. Verschiedene Herren der Jagdgesellschaft sind von uns auf die entstandenen Schäden aufmerksam gemacht worden, haben uns des grossen Schadens wegen auch sehr bedauert, aber bis heute keine Miene gemacht, in der Angelegenheit etwas zu thun, im Gegentheil, es sollen noch immer Vor richtungen getroffen werden, das Wild zu hegen. Eine Einfriedigung durch lebende Hecke kann unsern Baumschulen keinen genügenden Schutz gewähren, weil das Wild sich immerhin durch eine lebende Hecke durch- beisst, ebensowenig Drahtgeflechtumzäunung weil bei hohem Schnee Hasen etc. darüber hinweggehen. Das einzige Mittel gegen diesen Schaden ist der Ab schuss des Wildes. Falls nicht für Abhülfe gesorgt wird, so ist für uns am hiesigen Orte kein Bleiben mehr.