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136 Bekemmnseugo Alle diejenigen Verbandsmitglieder,, welche mit dem Verbandsbeitrag (jährlich 8 Mark) noch im Rückstände sind, werden laut § 2, Absatz 5 der Statuten gebeten, denselben bis spätestens den 25. d. Mts. an den Ver bandsgeschäftsführer 0. Mohrmann, Leipzig-Lindenau einzusenden. Nach dieser Zeit wird von Seiten des Vorstandes das Einverständniss der mit dem Betrage noch rückständigen Mitglieder angenommen, den Beitrag ohne weitere Benachrichtigung durch Postauftrag nebst Zuschlag von 50 Pf. Portospesen erheben zu können. avmaag- Postanweisungsformulare zur Einsendung des Betrugs liegen Har TTaretanr M dieser Nummer bei. Uül MUI>UdAUs Hagelversicherung auf Gegenseitigkeit. In einer Zeit wie die jetzige, wo in allen Gewerken, Berufen und Körperschaften in Anerkennung der Selbsthilfe vereint vorgegangen wird, um die Interessen der Berufs ausübenden wahrzunehmen und den verschiedenartigsten Schädigungen — sei es durch Mittheilung von Warnungen in Fachblättern, gemeinnütziger Abhandlungen, gemeinsamer Petitionen oder dergl. — vorzubeugen oder dieselben zu be seitigen, befremdet es mich, dass in Handelsgärtnerkreisen die Frage einer auf Gegenseitigkeit beruhenden Hagelver sicherung bisher noch nicht angeregt wurde. Diese Idee hat mir schon längst Veranlassung zum Nachdenken ge geben und gestatte ich mir heute meine Ansicht hierüber in unserem Kollegenkreise im Allgemeinen bekannt zu geben, möchte mich jedoch von vornherein gegen das An sinnen verwahren, dass meine Vorschläge unter allen Um ständen massgebend oder die richtigen sein sollen. Mit Nachfolgendem bezwecke ich nur diese Frage zur Dis- cussion zu stellen, um zu wissen, wie man im Allgemeinen über dieselbe denkt. Bei der Anregung dieser Frage leiten mich in erster Linie zwei Gesichtspunkte: 1) Eine Hagelversicherung, deren Verwaltungskosten die denkbar billigsten sind, und wobei die Versicherungs vortheile nur den Versicherten zu Gute kommen, sodass .sich auch der weniger bemittelte Gärtner ihr anschliessen kann. 2) Eine Versicherung, welche durch ihre Einfachheit Jeden anziehen müsste (denn bekanntlich lieben die prak tischen. Gärtner nicht zeitraubende Aufstellungen oder lang wierige Abmachungen) und wobei, durch die exacte Ein haltung der eingegangenen Verpflichtungen alle müssigen und zahlungsunfähigen Elemente ausgeschieden werden. Bei der weiteren Verfolgung meiner Anregung stelle: ich mir ferner die Frage: wieviel Prozent der Handels gärtner im deutschen Reiche haben wohl ihr Glas- und Pflanzen material auf Hagel versichert? . Es dürften wohl kaum 25—30 Prozent derselben sein! Ich finde für solch schwache Betheiligung keine andere Erklärung, als dass die bis jetzt bestehenden Gesellschaften vielleicht mit einem zu grossen Kostenaufwande an Be- | amtengehältern, Reisespesen, Provisionen u. dergl. arbeiten, wodurch meiner Ansicht nach verhältnissmässig zu hohe Versicherungsgebühren bedingt werden und dieselben wiederum den weniger vermögenden Gärtner an der Theil- nähme der Versicherung hindern. Denke ich mir diesen Unkosten gegenüber einen ev. auch zwei Beamte, welche in unserem Verbandsvorstande für das Versicherungswesen arbeiten, alle Bekanntmachungen durch das Handelsblatt er folgen lassen und alle kleineren Schäden durch zunächst wohnende Coliegen abgeschätzt werden, so müsste es schon schlimm kommen, wollten wir nicht mit der Hälfte der bei Gesellschaften üblichen Prämien auskommen. Bei grösseren Verheerungen müsste natürlich eine mehrgliede- rige Commission zur Beurtheilung der Schäden bestimmt werden, immerhin könnte aber ein ziemlicher Theil von | Berufs-Inspectoren und Agenten wegfallen, deren Besoldung die Betriebskosten erheblich vermehren. (Gerade an diesem I Uebelstande haben ja auch Anfangs so manche Unfallberufs genossenschaften, gekrankt und hat man sich bemüht, nach dem auch von Seiten der Regierung eingesehen wurde, dass die Verwaltungskosten für einige Unfallberufsgenossen schaften ziemlich hohe sind, auf einen billigeren Apparat bezüglich der Verwaltung hinzuarbeiten.) Die Propaganda für eine Versicherung in unserem Kreise könnte von uns selbst ausgehen, sofern wir uns daran gewöhnen würden, für alles gemeinsam Werthvolle thatkräftig einzutreten. Ehrenämter werden ja bei so vielen Vereinigungen, welche oft nur nebensächliche Zwecke verfolgen, verwaltet, warum sollte dies nicht auch bei einem so be deutungsvollen Unternehmen, wie es die Hagelversicherung ist, möglich sein? Bezüglich der Prämienzahlung kann man wohl an nehmen, dass der Durchschnitt für dieselbe bei den ver schiedenen Gartenprodukten und Fensterscheiben u. s. w. 2—21/ Prozent beträgt und glaube ich, dass dem gegen über im Durchschnitt mit 1. Prozent begonnen werden könnte. Jeder Betheiligte müsste sich natürlich, wie bei allem, was auf Gegenseitigkeit beruht, durch Unterschrift verpflichten, im Nothfalle Nachzahlungen zu leisten. In normalen Jahren würde dies meines Erachtens nicht nöthig sein. Weit entfernt, davon, bei einem derartigen Unter nehmen ein Fristen von der Hand zum Mund zu befür worten, wäre ich jedoch dafür, nicht Vermögen — sondern bloss einen Reservefond nach und nach anzulegen. Ist die Beitragspflicht eine nicht zu grosse, so wird die Betheiligung eine um so grössere sein und das Risico für jeden Ein zelnen somit kleiner werden. Dass die Pflanzen, wie bisher üblich, nach ihrer Em pfindlichkeit' dem Hagel gegenüber in verschiedene Klassen einzutheilen sind, möchte ich nicht befürworten, denn erst lich führt dies zu ungeheuren Weitläufigkeiten bei der Versicherung, und zweitens ist der höhere oder niedere Prozentsatz eigentlich schon durch den Werth der be treffenden Pflanzengattung bedingt. Beispielsweise kostet 1 'Fenster voll Ficus, sagen wir 30 St. ä 75 Pf., — 22 M. 50 Pf., — zu einem Prozent gerechnet — 221/2 Pf- Ver sicherungsgebühr, für denselben Raum voll Sommerblumen hingegen, auf ca. 2 M. abgeschätzt, würde man 2 Pf. Ver sicherungsgebühr zu zahlen haben. Wollte man dem gegen über nun die Ficus sogar mit 3 Prozent Versicherungs- werth annehmen, so würden dafür 671/2 Pf. zu zahlen sein, dies wäre gewiss der Abstand zu gross vom angegebenen Werthe der Pflanzen gegen einander. Den Versicherungsmodus bei der Einschätzung denke ich mir einfach . folgendermassen : Die Pflanzen werden nach ihrer Zusammengehörigkeit oder ihrem Werthe in Klassen eingetheilt und der Werth jeder einzelnen Klasse zuvor festgesetzt. Jede Klasse wiederum in a, b und c zergliedert, weil nach der Qualität auch der Werth ein zu verschiedener sein kann. Alle Einschätzungen sind in Quadrat-Metern anzugeben. Ist diese Form bei Topf pflanzen, hauptsächlich bei grösseren Palmen etc. vielleicht auch nicht die richtige, so ist es doch die einfachste; alles । üebrige regulirt ja die Werthangabe. — Ein Versicherungs antrag nach dieser meiner Idee würde demnach lauten: