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» 103 1= bandsmitglieder, auch wenn sie einer Meinung über diese i Frage gewesen wären, nicht hätten anmaassen dürfen, eine Entscheidung allein und ohne diejenigen Kreise zu treffen, welche aus irgend einem Grunde dem Verbände noch fern stehen, aber deren Ansichten ebenso als die der Verbands- mitglieder beachtet werden müssen, hielt sich der Verbands vorstand für verpflichtet, in der bekannten unpartheiisch- sten Weise zu einer Versammlung der Handelsgärtner Deutschlands (und nicht des Verbandes der Handels gärtner) gelegentlich der Verbandsversammlung mit einzu laden, um Gelegenheit zu bieten im Interesse einer für unseren Beruf nutzbringenden Weise die Für und Gegen zu erörtern. In diesem Sinne und mit dem besten Willen der Un- partheilichkeit hat auch das Handelsblatt alle für oder gegen den Schutzzoll sprechende Artikel, sofern dieselben rein sachlich gehalten waren, aufgenommen und fast jedem einzelnen Handelsgärtner durch die unpartheiische Aufforderung ’ im Anzeigentheil auf die Folgen der Theil- I nahmlosigkeit aufmerksam gemacht und Mittel zur Ver- j einigung in der uneigennützigsten Weise vorgeschlagen, } weil angenommen werden musste, dass es nicht jedem ein- | zelnen Coliegen möglich sei, an der Handelsgärtner- Versammlung' persönlich theilnehmen zu können. Mit den Haaren heranziehen, kann auch ein Verbandsvorstand leider Niemanden, sonst würde Manches vielleicht besser laufen. Das Handelsblatt hat somit auch alle ihm eingesandte Artikel für und gegen den Schutzzoll, in der Absicht, da durch die Meinung zu klären, aufgenommen und sind bis jetzt nur 2 diesbezügliche Artikel (einer gegen und einer für Schutzzollbestrebung agitirend) zurückgewiesen worden; principiell hat aber die Redaktion, bei der zweifellos 'grossen Wichtigkeit dieser Frage,- taktvoll vermieden, den Meinungs austausch unter den Handelsgärtnern durch das Geringste beeinflussen zu wollen und zwar — um ohne partei liche Behandlung diese Frage aus dem Kreise der Bethei ligten heraus geklärt zu wissen. Bei der Verschiedenheit der herrschenden Meinungen, welchen, gleichviel ob für oder gegen, bis zu einem ge- wissen Grade eine Berechtigung meist nicht abgesprochen werden kann, durfte nicht mit ironischen Bemerkungen, wie es vielfach beliebt wird, den verschiedenen Meinungen begegnet werden, dem hingegen aber glaubte man im Vor stand, durch ein neutrales Verhalten der Sache am besten sachgemäss nützen zu können und muss der Vorwurf von einer grenzen- und logiklosen Agitation entschieden zurück gewiesen werden. Auf den Artikel des Herrn Gaucher weiter eingehend, wirft derselbe dem Verband (soll wohl heissen „Vorstand“) vor, dass er den Gärtnerstand in der Zeitschrift von Wein bau und Weinhandel Nr. 53 vom 31. December 1887 „Schuster“ heissen lässt. — Ein Artikel mit einer der artigen Aeusserung ist weder dem Vorstand noch der Re daktion des Handelsblattes bekannt, weil diese Zeitung z. Z. nicht mehr gelesen wird; es ist wohl dieselbe, die'■von Herrn Oekonom Hofbauer in Klosterneuburg herausgegeben wird und welche das bekannte Koncurrenzbaumschneiden mit den zahlreichen Medaillen zum Fischen von Abonnenten in’s Werk setzte. Dieselbe ist in der deutschen Presse und auch von Herrn Gaucher durch „grelle Streiflichter“' früher so eingehend auf ihren Werth beleuchtet worden, sodass wir den Austausch der Redaktionsexemplare ein gestellt haben. Sollte diese Bemerkung mit dieser Zeitung in Ver bindung stehen, so wundert uns sehr, dass "sich Herr Gaucher über diese Bemerkung ereifert, da er doch eigent lich von dorther nicht mehr erwarten konnte, es muss mit hin auch dieser Vorwurf' als sehr gesucht und an das Klein liche streifend betrachtet werden. Im Weiteren wirft Herr Gaucher dem Verband vor, dass er sich nicht um die, durch die Berner Konvention entstandene, den Garten-, Obst- und Weinbau zum Ruin führenden Reblausgesetze kümmere. Wie wenig Berechtigung dieser Vorwurf hat, beweisst, dass der Verband diese Sache, wenn sich Gelegenheit ge boten hat, stets verfolgte und auch in Nr. 3 dieses Jahr ganges diese Angelegenheiten wieder gewürdigt und An regungen gegeben worden sind und der Verband durch Ver folgung dieser Sache aber auch früher bereits zu mancher Erleichterung mit beigetragen hat. Dass sich eine inter nationale Convention nicht so mir nichts dir nichts über den Haufen werfen lässt, müsste Herrn Gaucher eigentlich zur Genüge bekannt sein. Der Verband ist stets herzlich gern bereit , alle dahin zielende Vorschläge und Bestre bungen mit allen Mitteln und Kräften zu unterstützen, so fern es sich nicht nur um eine ironische Beurtheilung der Sache handelt und würde der Verband jedem Coliegen so wie Herrn Gaucher sehr dankbar sein für geeignete Vor- .Schläge zur Beseitigung dieses für die Gärtnerei grossen Uebelstandes, wogegen bis jetzt von gärtnerischer Seite leider fast machtlos angekämpft wurde. Es braucht wohl kaum nochmals hervorgehoben zu werden, dass auch der Vorstand des Verbandes die. Ansicht des Herrn Gaucher theilt, dass es Pflicht aller Gärtner ist, zu sorgen, dass das Reblausgesetz verbessert wird.“ (Schluss folgt.) Warnung. Es wird uns mitgetheilt, dass Bestellungen von einem Garten direktor Namens Bojanovics in Zombor gemacht, dieselben aber von einem serbischen Lehrer dort in Empfang genommen worden sein sollen und man der Bezahlung wohl heute noch wartet. Am genannten Orte , soll es gar keinen Gartendirektor geben. Wir rathen vorkommendenfalls zur Vorsicht. Sch. Warnung. Vor einigen Tagen erhieit Herr Kais er-Nordhausen eine schleunigst zu erledigende Bestellung von Sämereien im Betrage von 50 36 aus Prag. Die bestellende Firma schrieb in ihrem Be stellbriefe, sie wolle, da sie mit ihm bis jetzt noch in keiner Ge schäftsverbindung gestanden habe, den Betrag durch Postanweisung sofort einsenden. Herr Kaiser wartete aus Vorsicht noch zwei Tage und frug dann auf dem Postamte nach, wo ihm der Bescheid wurde, es sei allerdings eine Postanweisung über 50 /6 aus Prag einge gangen, dieselbe müsse jedoch zurückgehen, weil sie an den Kunst- und Handelsgärtner Laiser adressirt sei. Herr Kaiser war nunmehr überzeugt, dass er es mit einem red lichen Geschäftshause zu thun habe und nahm an, dass die falsche Schreibung seines Namens auf einem unliebsamen Schreibfehler be ruhe, und schickte nunmehr die bestellten Sämereien ab — wartete aber vergeblich auf eine Postanweisung mit richtiger Adresse aus Prag, erfuhr vielmehr auf gestellte Anfrage, dass eine Firma des angegebenen Namens gar nicht existire. Durch die absichtlich falsch adressirte Postanweisung, deren Zurückkommen dem Absen der in Prag sicher war, sollte lediglich der geschädigte Herr Kaiser zuerst sicher gemacht und sodann zur Absendung der bestellten Sämereien veranlasst werden.' Das ist denn leider, auch gelungen, wahrscheinlich steht dies Manöver der Prager Schwindelfirma nicht vereinzelt da. Architekten und Gärtner in Frankreich. Hierzu bringt Möller’s „Deutsche Gärtner-Zeitung“ in ihrer letzten Nummer folgende interessante Mittheilung: In Paris im Jardin des plantes ist ein neues Palmenhaus von 60 Mtr. Länge, 9 Mtr. Höhe und 131/2 Mtr. Breite, einschliesslich der Nebenhäuser erbaut worden. Gärtner sind bei dem Baue,' bezw. Bearbeitung der Pläne natürlich (tout comme chez nous) nicht zu Bathe gezogen worden. Wenn das Gebäude auch sehr schön und sehr theuer geworden, so ist es doch nach Ansichten bewährter Fachleute gänzlich unpraktisch ausgefallen. Charakteristisch ist dabei