Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
-
Band
Band 33.1918
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
357 (V) Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 51/52 il iÜiSj Verkehrswesen iL——|i EIIIIIIIIIIIIIIILE EIIIIIIIIIIIIIliIIIIIEE SilllliIIIIIIIIIIITTE STllliIIIIiIliIIIIIIT. Preisverzeichnisse mIIIIIIITImIE IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Bücherschau llllllllilllllilIlIIIIIIIIIIIIIIIIEE IIIHIIi!!lll!llli!liiiirilllllllllllilllllllllll!!ll!IIIIHI!!l silllllllllllllllll!i|!!l!l!i!lll|lillllllllllll • Patente IIHHIIIHllilllll Aussichtslosigkeit der Anfechtung einer ungelesen unter schriebenen Urkunde. Unterzeichnet jemand eine Urkunde, ohne sie gelesen zu haben und ohne daß sie ihm vorgelesen wird, so ist eine Anfechtung wegen Irrtums ausgeschlossen, wenn die Unterzeichnung im Bewußtsein der Unkenntnis des Inhalts und ohne jede Vorstellung davon erfolgt. Da der Unterzeichner in solchem Falle schlechterdings nichts über den Erklärungsinhalt denkt, denkt er eben auch nichts irriges darüber, so daß mit Bezug auf jenen Inhalt nichts weiter als die reine Unwissenheit vorhanden ist. Anders verhält es sich nur dann, wenn der Erklärende auf Grund der vorher gegangenen Verhandlung mit dem Vertragsgegner die Urkunde in der Meinung unterzeichnet, sie enthalte das mit dem Vertragsgegner Be sprochene, während sie tatsächlich etwas anderes enthält; dann ist der Unterzeichner allerdings mit der Anfechtung wegen Irrtums zuzulassen. (Entscheidung des Oberlandsgerichts Dresden.) Erfurt. In das Handelsregister wurde bei der Firma Jac. Sturm in Erfurt eingetragen: Persönlich haftende Gesellschafter sind jetzt Frau Mathilde Kühn, geb. Sturm, Kunst- und Handelsgärtner Gott hold Sturm, Kaufmann Gustav Kühn und Frau Marie Sturm, geb. Garisch, alle in Erfurt. Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. April 1916 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur die Gesellschafter Gotthold Sturm und Gustav Kühn, ein jeder für sich, ermächtigt. Die Prokura des Gotthold Sturm und des Gustav Kühn ist erloschen. miilllililiililliiiiliilfiiliilfiiiiiliiiiiiiiliiliiiifiliiiifiliililiiillillllitliliiililiiililifiliiitifiiiifiiifiliiilililiitir R. Val. Wagener Söhne, Baumschulen in Echternach (Luxemburg). Hauptkatalog über Baumschulartikel und Preisverzeichnis für Herbst 1918 —Frühjahr 1919. Von Büchern größeren Umfanges über Gemüsebau war dieses von je her eines der besten und auch der neuen Auflage können wir dieses Zeug nis ausstellen. Zwar hat das Buch gegen die dritte Auflage etwas an Umfang eingebüßt, insofern es von 416 Seiten auf 365 Seiten herab gegangen ist, aber das ist nur ein Vorteil, weil die vielen Wiederholungen, die in der dritten Auflage störend wirkten, weggefallen sind. Unseres Er achtens hätte darin sogar noch etwas mehr geschehen können. So hätte z. B. die Aufzählung der Gemüsearten recht gut in dem Abschnitt über die Behandlung der einzelnen Gemüse untergebracht werden können, denn dort sucht man doch die Sorten am ersten und da gehören sie auch hin. Jetzt stehen diese beiden eng zusammengehörenden Abschnitte über 100 Seiten voneinander getrennt, was entschieden nicht praktisch ist. Neue Abschnitte sind mancherlei hinzugetreten, so z. B. ein solcher über den Gemüsebau des Handelsgärtners, über den gemeinsamen Anbau von Obst ünd Gemüse u. a. Viele Kapitel sind einer durchgreifenden Neu bearbeitung unterzogen worden, besonders die, die sich mit den tech nischen Hilfsmitteln des Gemüsebaues befassen. Vermissen tun wir aber einen -Abschnitt über die heute im Vordergrund des Interesses stehende Frage der Gemüsesamenzucht. Bei der Behandlung der Ge müsesorten haben wir das Gefühl, als ob der Verfasser einerseits bei manchen Gemüsen eine etwas zu reiche Auswahl geboten hätte, wie z. B. bei Erbsen, Bohnen, Radies, anderseits will es uns wieder scheinen, als ob manche bewährte Neuheit der letzten Jahre nicht berücksichtigt worden wäre. Doch können diese kleinen Ausstellungen den Wert des Buches nicht beeinträchtigen. Auf jeden Fall hat der Verfasser, der sich auf dem Gebiet des Gemüse- und Obstbaues eines weitverbreiteten An sehens erfreut und eine Anzahl großer Betriebe selbst eingerichtet und ge leitet hat, es verstanden, in der neuen, vierten Auflage ein wirklich der Praxis dienendes, nützliches und brauchbares Handbuch des gesamten Gemüsebaues zu schaffen, dessen Wert auf der Vielseitigkeit und gedie genen Bearbeitung des Stoffes beruht. Das Buch baut seinen Inhalt auf sechs Hauptabschnitte auf: Allge meines; Anlage und Einrichtung des Gemüsegartens; Allgemeine Bewirt schaftung; Intensive Bewirtschaftung; Extensive Bewirtschaftung; Sonstiges. Jeder dieser Hauptabschnitte zerfällt wieder in eine Anzahl Kapitel, auf die einzugehen zu weit führen würde. Die umfangreichsten sind die, welche sich mit den Sorten und der Behandlung der einzelnen Ge müsearten befassen. Wie der Text, so zeigen auch die Abbildungen die bessernde Hand, denn man hat sich bemüht, die mangelhaften durch neue zu ersetzen. So kann denn das Gesamturteil über das Buch nur in günstigem Sinne ausfallen. Möge es reichen Nutzen stiften und mit beitragen helfen zur Ausdehnung und Wertschätzung des Gemüsebaues in deutschen Landen. E Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe i BlHWiWiiiiiÄ Ein als Vorarbeiter anzusehender Gärtner fällt nicht unter das Angestellten-Versicherungsgesctz. Das Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. November 1916 den bei dem Baumschulenbesitzer, Ökonomierat Z. in F. mit einem Monatsgehalt von 110 M. und 14 tägiger Kündigung beschäftigt gewesenen Gärtner O. für nicht versicherungspflichtig erklärt. Die Gründe besagen: O. ist aus dem Kreise der Handarbeiter hervorgegangen, hat die Gärtnerei lediglich praktisch erlernt und ist bis zum Antritt der in Frage stehenden Stellung als Gärtner tätig gewesen. Sein Einkommen über stieg dies eines besser gestellten Arbeiters nicht. Der Hauptteil seiner Tätigkeit als Gärtner bestand in körperlicher Mitarbeit und zwar so wohl bei schwierigeren gartentechnischen, als auch bei einfachen Garten arbeiten. Seine Aufsichtstätigkeit nahm nur etwa ein Viertel seiner Ar beitszeit in Anspruch; Strafgewalt über die ihm beigegebenen Arbeiter oder das Recht der Annahme und Entlassung stand ihm nicht zu. Er unterstand dem Obergärtner seiner Abteilung; dieser schrieb ihm die vorzunehmenden Arbeiten vor; er selbst hatte nur nach Maßgabe des herrschenden Leiters die Reihenfolge der Arbeiten zu bestimmen und unter die Arbeiter zu verteilen. Bei dieser Sachlage kann O. nur als Vor arbeiter angesehen werden. (Nach der Reichsgerichtskorrespondenz „Aus der höchsten Instanz“.) Erleichterungen im Wertpaketverkehr. Bisher ist es aus Mangel an brauchbaren Verpackungsstoffen, Bind faden, Siegellack usw. den Absendern vielfach nicht möglich gewesen, bei Postpaketen von der Wertangabe Gebrauch zu machen. Infolgedessen blieb bei den jetzigen hohen Preisen der Schadenersatz, der seitens der Postverwaltung auf Grund des Postgesetzes in Verlust- und Beschädigungs fällen zu leisten war, oft hinter dem wirklichen Wert der Sendungen zurück. Nunmehr hat der Staatssekretär des Reichspostamts verfügt, daß bei Paketen mit einer Wertangabe bis 100 Mark versuchsweise keine höheren Anforderungen in Verpackung und Verschluß zu stellen sind, als an gewöhnliche Pakete ohne Wertangabe. Insbesondere wird bei den Paketen bis 100 Mark keine Versiegelung mehr verlangt. Da durch wird es jedem Absender möglich gemacht, Pakete im Werte bis 100 Mark ohne weitere Schwierigkeiten unter Entrichtung der Versiche rungsgebühr von 10 Pf. als Wertpakete aufzuliefern. Gehen derartige Pakete verloren oder werden sie beschädigt oder beraubt, so wird bei der Ersatzleistung die Wertangabe zugrunde gelegt, sofern nicht der angegebene Wert den gemeinen Wert der Sendung übersteigt. In diesem Fall wird nur der letztere ersetzt. Aus Betriebsrücksichten ist bei Paketen bis 100 Mark der Wert nur auf der gelben Paketkarte, nicht aber auf den Paketen selbst anzugeben. Gressents einträglicher Gemüsebau. Neue Anleitung auf kleinem Raum mit mäßigen Kosten regelmäßig reiche Ernten in guten Sorten zu erzielen. Vierte, neu bearbeitete Auflage, herausgegeben von Artur Janson. Mit 200 Abbildungen. Verlag von Paul Parey in Berlin. 1918. Preis 8 M,. dazu 20% Teuerungszuschlag. Patent-Anmeldung. Klasse 45 f, 2. Fa. Paul Schröder, Stuttgart, Eugenstraße 3. Pfropfmesser zum Pfropfen auf die sogenannte Geiffufiart. Vom 31. 3. 17 ab. Zur Ergänzung des Mitgliederverzeichnisses. Landesverband Nordwest und Gruppe Bremen. (Berichtigung). Bei Veröffentlichung des Mitgliederverzeichnisses des Landesverbandes Nordwest und der Gruppe Bremen in Nummer 48 ist insofern ein unlieb sames Versehen unterlaufen, als die dortige Zusammensetzung des Vor standes sowohl des Landesverbandes Nordwest als auch der Gruppe Bremen noch nach dem alten Stande wiedergegeben ist. Nachstehend die richtige Aufstellung. lauf 1 Jahr (bis 30. Juni 1919) ausgedehnt worden. Während des Krieges sind zur weitgehenden Förderung des Verkehrs alle ein- schränkenden Verpackungsvorschriften beseitigt worden, ferner güt der Tarif jetzt auch bei Aufgabe mit weißem Frachtbrief, während er ur- sprünglich nur bei Aufgabe als Eilgut Anwendung fand.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)