Volltext Seite (XML)
Nr. 51/52 Neukölln-Berlin, 21. Dezember 1918. XXXIII. Jahrgang. Eigentam und Zeltschriit des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe. Zeitschrift des Ausschusses für Gartenbau beim Landeskulturrat für das Königreich Sachsen, des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Verkündungsblatt der Gärtnerei-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Bezugspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn für den Jahrgang 10 Mk., für das übrige Ausland 12 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlich: Generalsekretär F. Johs. Beckmann, Neukölln-Berlin. Schriftleitung: Johannes Flechtner, Neukölln-Berlin. Verlag: Verband dentscher Gartenbaubetriebe eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters dee Königl Amtsgerichte ra Leipzig. Postscheckkonto Berlin 2986. — Fernsprecher Amt Neukölln 1123. Bekanntmachung. 1. Des Papiermangels und sonstiger Schwierigkeiten wegen müssen, wie schon im Vorjahr, die Nummern 51 und 52 des Handelsblattes zusammengelegt werden. Die vorliegende Nummer ist also die letzte dieses Jahrgangs, das Inhaltsverzeichnis ist derselben beigefügt. 2. Die Kummer 1 des Jahrgangs 1919 wird voraussichtlich am 6. Januar zum Versand gelangen. 3. Der Bezugspreis des Handelsblattes muss der fortgesetzt steigenden Preise für Satz, Druck und Papier wegen für Nichtmitglieder erhöht werden. Derselbe beträgt vom 1. Januar ab in Deutschland jährlich 12 M., außerhalb Deutschlands 15 M. Die bisherigen Bezieher sind von dieser Erhöhung in Kenntnis gesetzt. 4. Aus den gleichen Gründen muss eine Erhöhung ebenfalls für die Anzeigenpreise Platz greifen, zu welcher der Ausschuß den Vorstand schon im voraus ermächtigt hat, und zwar unter gleichzeitiger Einteilung der Anzeigenseiten in vier, statt wie bisher in drei Spalten. Vom 1. Januar 1919 ab kostet die viergespaltene Zeile für Mitglieder 50 Pfg. ohne jeden Rabatt bei Wiederholungen, für Nichtmitglieder 75 Pfg., bei Wiederholungen mit entsprechendem Rabatt, bei einem niedrigsten Zeilenpreis von 55 Pfg. (bei 10- und mehrmaligen Wiederholungen). Der Vorstand hofft, bei Eintritt günstigerer Verhältnisse die Preise wieder ermässigen zu können. Der Vorstand des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe. Max Ziegenbalg, Vorsitzender. 225. Verzeichnis der Beiträge für die Kriegs Unterstützung. J. Zarembowicz, Gtnbes. in Weimar 5,—- M. 1. bis 224. Verzeichnis 62 941,87 „ Summe 62 946,87 M. Gedenkblatt für Mitglieder und deren Angehörige. Es starben den Heldentod fürdasVaterland: Mitglied Johannes Ingelmann, Gtnbes. in Algermissen b. Hildesheim, gestorben Ende November im Lazarett zu Hildesheim an seinen Verwundungen. J. Monz, einziger Sohn unseres Mitgliedes J. M o n z, Gtnbes. in St. Wendel, gestorben in einem Kriegslazarett in Bukarest. Leutnant und Kompagnieführer Walter Gerrath, Sohn unseres Migliedes Paul Gerrath, Gtnbes. in Werdohl i. Westf., ge fallen am 21. Oktober 1918. Durch Verleihung des Eisernen Kreuzes II. Klasse wurde ausgezeichnet: Alfred Gerrath, Sohn unseres Mitgliedes Walter Gerrath, Gtnbes. in Werdohl i. Westf. Auch wurde ihm die Hessische Tapferkeitsmedaille verliehen. 4 Achtung! B eschlagnahm e von Kohlen und Koks Vorräten. A us verschiedenen Gegenden erhalten wir die Mitteilung, daß eine Beschlagnahme von Koksvorräten in Gärtnereien stattgefunden hat, wahrscheinlich veranlaßt durch die Arbeiter- und Soldatenräte. Ein gesetz liches Mittel gegen diese Beschlagnahme ist zurzeit nicht vorhanden. Wir empfehlen dringend, bei den drohenden Beschlagnahmungen sich sofort mit der zuständigen Kohlenstelle in Verbindung zu setzen und auf die dringende Notwendigkeit des Gebrauchs von Heizmaterial in Gärtnereien hinzuweisen. Gewerbliche Betriebe und namentlich Gärtnereien sind unbedingt von jeder Beschlagnahme zu verschonen, da es sich bei Gärtnereien nicht nur um die Lahmlegung der Betriebe selbst, sondern auch um die Vernichtung der Bestände handeln würde. Auch die Arbeiter- und Soldatenräte sind nach dieser Richtung hin aufzuklären. * a a □ Ergänzungen zu den Vereinbarungen der Arbeitsgemeinschaft. I. Arbeitszeit. Nummer 2. „Das Wort „ausnahmsweise“ ist in dem Sinne des fol- ‘ genden Absatzes zu verstehen: „Ba der praktischen Durchführung dieser Maßnahme ist aber auf die unerläßlichen Lebensbedingungen der Gärtnerei ausreichend Bedacht zu nehmen.“ Die örtlichen Schlichtungsausschüsse sind verpflichtet, nach Prüfung der Lage des Arbeitsmarktes, der Zahl der vorhandenen geeigneten Arbeitskräfte und der Bedürfnisse der verschiedenen Betriebe, Ausnahmen für die notwendige Zeitdauer zuzulassen, ganz besonders dann, wenn es unmöglich ist, die benötigten Arbeitskräfte zu beschaffen. II. Arbeitslohn: Nummer 3. Der Satz: „Die Höhe des Wochenlohnes wird unter Zugrundelegung der täglich achtstündigen Arbeitszeit mal sechs Arbeits tage ermittelt“, wird als durch die Nummern 1 und 2 erledigt, gestrichen. Nummer 6 soll lauten: Der übliche Heizdienst nach Feierabend ist ebenso wie die unter Nummer 5 genannte Sonn- und Feiertagsarbeit als naturnotwendig nach den gewöhnlichen Stundenlohnsätzen zu be zahlen. □ • •