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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
-
Band
Band 33.1918
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 29 N:.5 Zur Festsetzung der Richtpreise für Gemüsesamen, D ie von uns in Nr. 1 veröffentlichten, im Verkehr mit dem Ver braucher festgesetzten Höchstpreise für Gemüsesamen, die in der Sitzung der Offiziellen Preiskommission für Gemüsesamen am 7. November 1917 im Landwirtschaftsministerium zustande gekommen sind, sind, ebenso wie die vom Preisverband für Gemüsesamen festgesetzten Richtpreise für den Verkauf an Wiederverkäufer nun mit Zustimmung des Kriegsernäh rungsamts auch im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht, wodurch die selben amtlichen Charakter erhalten. Als Richtlinien für den Verkauf an Wiederver käufer gelten die vom Preisverband für Gemüsesamen festgesetzten mit den Zusätzen, die bei Festsetzung der Richtpreise für diese Artikel am 23. September 1916 beschlossen worden sind. Die Richtlinien für den Verkauf an Verbraucher sind folgende: Die festgesetzten Richtpreise bezeichnen die obere Preisgrenze, sie dürfen nicht überschritten, können aber unterschritten werden. Sie ver stehen sich, wenn nicht anders vermerkt, für gute Qualitäten von genügen der Keimkraft. Geringere Qualitäten sind dem Wertunterschiede ent sprechend billiger zu verkaufen. Neuheiten, Original- und Spezialzüch tungen, wie solche schon vor dem Kriege höher bewertet wurden, fallen nicht unter die Richtpreise, dagegen fallen anerkannte Saaten unter die Richtpreise. Die Preise verstehen sich für prompte Lieferung gegen netto Kasse für 100 kg, 10 kg, 1 kg, 100 g und 10 g ausschließlich Ver packung ab Lager des Verkäufers. Für spätere Lieferung können 6 % Zinsen für das Jahr berechnet wsrden. Zur Überwachung und Ergänzung dieser Bestimmungen und Preisfestsetzungen besteht eine Kommission, die auch Übertretungen zu prüfen und über ihre weitere Behandlung zu entscheiden hat. Anzeigen und ihr sonst zur Kenntnis gekommene Übertretungen und Umgehungen werden durch die Kommission geprüft. Werden solche für vorliegend erachtet, so ist der Schuldige zu verwarnen bzw. hat die Kom mission das Recht, die Sache weiter zu verfolgen. Vereinbarungen zur Schlichtung von Streitigkeiten (Schiedsgerichte, Gerichte, Kontrollstationen) werden durch vorstehende Bestimmungen nicht beschränkt. Festgesetzte Richtpreise gelten bis zur Festsetzung neuer Richtpreise für di« betreffenden Artikel. □ □ □ Zur Beförderung von Bindegrün auf der Eisenbahn. Ter Grossisten-Verband der Blumenbranche Deutschlands e. V. hatte unter • dem 27. Dezember v. J. eine Eingabe an den Minister der öffentlichen Arbeiten gerichtet, in der gebeten wurde, frisches Bindegrün von der Beför derung als Stückgut anzunehmen und auf die Freiliste zu setzen. Dieser Eingabe hatten sich auf Ersuchen sowohl der Bund deutscher Baum schulenbesitzer als auch der Verband der Handelsgärtner Deutschlands angeschlossen. Auf die Eingabe ist an den Grossisten-Verband folgende Antwort eingegangen: Der Minister der Berlin W 66, den 1 6. Januar 1918. öffentlichen Arbeiten. Bei der augenblicklichen Inanspruchnahme der Eisenbahnen muß die zur Entlastung der Eisenbahnen vorgesehene Stückgutsperre, soweit es irgend möglich ist, streng durchgeführt werden. Ich bin daher nicht in der Lage, frisches Bindegrün allgemein von der Sperre auszunehmen. Soweit es sich um besonders dringende Fälle handelt, sind die König lichen Eisenbahndirektionen berechtigt, Ausnahmen zuzulassen. Ich stelle anheim, die Mitunterzeichner der Eingabe zu verständigen. Im Auftrage: gez. Franke. □ □ □ In der Privatklagesache des Kaufmanns Udo Cremer in Gent, gegen den Generalsekretär Jo hannes Beckmann in Südende, Stephanstr. 16, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht in Neukölln am 29. Juni 1916 für Recht erkannt: Unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens wird der Angeklagte wegen Beleidigung zu ein hundert Mark Geldstrafe verurteilt. Soweit die Geldstrafe nicht beizutreiben ist, tritt an Stelle von je 10 Mark ein Tag Haft. Der erkennende Teil des Urteils darf nach Rechtskraft je einmal in dem „Handelsblatt für den Deutschen Gartenbau“ und in „Möllers deutscher Gärtnerzeitung" auf Kosten des Angeklagten bekannt gemacht werden. Die Richtigkeit der Abschrift der Urteilsformel wird beglaubigt. Vor stehendes Urteil ist rechtskräftig. Berlin, den 15. Januar 1918. Königl. Preuß. Landgericht II Berlin. □ □ □ Aus dem Tätigkeitsbereich der gärtnerischen Versuchsanstalt in Bonn. in. Die Kultur der Treibhausgurke. Vom Königl. Garteninspektor M. Löbner und Obergärtner Joseph Keller in Bonn. In Kriegszeiten ist es Pflicht des Gärtners, die Gewächshäuser zur Erzeugung von Nahrungsmitteln mit heranzuziehen. In Friedenszeiten sollten diese Häuser nicht unbenutzt liegen, um eine Verzinsung der an und für sich immer kostspieligen Bauten zu erzielen. Eine der lohnendsten Kul turen ist die Gurkenzucht in leergewordenen Gewächshäusern. Für die meisten Gärtnereien in kleinen und mittelgroßen Orten ist aber auch die Gurkentreiberei in den Frühjahrsmonaten unter Verwendung künstlicher Wärme durch Mistpackung oder Heizrohren lohnend, während in den Großstädten die Konkurrenz der holländischen Gurken den Preis herab drückt und die Kultur weniger lohnend erscheinen läßt. Man muß dann durch bessere Beschaffenheit der Gurkenfrüchte höhere Preise zu er zielen suchen. Die Gurkenkultur ist zwar sehr einfach, will aber mit großer Ge wissenhaftigkeit betrieben werden. Vernachlässigungen, die z. B. Auf treten der Roten Spinne (Spinnmilbe) hervorrufen, stellen sie sofort in Frage. Die Kultur erfordert keine besonderen Gurkenhäuser; die Pflanzen brauchen nur viel Nahrung, Wärme und Feuchtigkeit. Der Er trag ist wesentlich von der Verwendung der richtigen Treibhaussorte ab hängig. Die Herrichtung der Häuser für die Kultur. Geräumige Häuser sind bei der Wuchskraft der Gurke besser als kleine Sattelhäuser. Wenn möglich, entfernt man die Seitenstellagen und pflanzt auf dem Boden der Häuser in Entfernung von 1 bis 1,25 m aus. Die Häuser sollten vorher gründlich gereinigt werden. Die Erwärmung derselben wird am besten und billigsten durch Einpacken von warmem Mist (im Notfälle Laub oder Wollabfällen) erzielt. Ein schwaches Heizen der Häuser ist an trüben Tagen und kühlen Nächten erforderlich, um die Temperatur nicht unter 20“ C. (gleich 16’ R.) sinken zu lassen. Man packe den warmen Mist wie in einem Mistbeetkasten ein, durch feuchte ihn bei trockener Beschaffenheit mit warmem Wasser und decke über ihn noch eine schwache Schicht von kurzem, verwestem Mist. Die Erde trage man vorerst in kleinen, 30 cm hohen Hügeln auf. Man ver wende ein abgelagertes, grobbröckeliges Gemisch von Kompost, Rasen soden oder Landerde, und verrottetem Mist, welches am besten schon über Winter zusammengesetzt und noch mit Jauche durchtränkt oder mit Dün- germischung normaler Zusammensetzung, 2—3 kg Mischung, auf 1 cbm Erde, vermengt wird. Einige Tage nach dem Auftrag der Erde, sobald sich dieselbe durchwärmt hat, werden die Gurken ausgepflanzt. Bei kleinen Häusern ist nur eine Seite des Hauses zu bepflanzen, bei gewöhnlicher Lage der Häuser von Nord nach Süd die mehr Licht von der Nachmit tagssonne erhaltende Westseite, bei einer Lage von Ost nach West die Südseite derselben. Geräumige Häuser von über 3 m Breite besetze man beiderseitig, sofern am Boden ausgepflanzt werden kann. In der Längs richtung der Häuser werden in Abständen von 30 cm und wenigstens 15—20 cm von der Glasfläche entfernt Drähte zum Anheften der Pflan zen und ihrer Seitentriebe gespannt. Die Drähte sind unter Zuhilfenahme von Ösen an den Sprossen der Glasfläche zu befestigen oder können von Pfählen oder Latten getragen werden. Die Sorte. Als Treibhausgurken sind die Schlangengurken beliebt, deren ein träglichste Weigelts Beste von allen ist. Sie entwickelt sich rasch und trägt bei Anspruchslosigkeit der Pflanzen reich. Unsere Züchtungsversuche haben erwiesen, daß durch Einzelauslese auch bei dieser Sorte noch Ver besserungen möglich sind. Man pflanzt Sämlinge oder Stecklingspflanzen. Erstere sind meist wüchsiger. Letztere können ein wenig enger gepflanzt werden und bringen dann, sofern die Stecklinge von einer erprobt reichtragenden Pflanze ge wonnen werden, eine gleichmäßigere und reichere Ernte als der Durch schnitt der Sämlingspflanzen. Man kann auch frühe Einlege- oder Salzgurken mit Erfolg in Häu sern ziehen. Diese läßt man, wie bei der Freilandkultur, über die Beet flächen der Gewächshäuser hinlaufen. Die beste Sorte für diesen Zweck ist die Crochlitzer. Die Anzucht der Pflanzen. Die Keimkraft der Samen dauert 5—8 und mehr Jahre. Alte, etwa drei- bis vierjährige Saat ergibt weit fruchtbarere Pflanzen als frisches Saatgut. Die Samen werden in einen angefeuchteten, wollenen Lappen gelegt und an einen feuchtwarmen Platz von 30—35 0 C sicher vor Mäusefraß, gebracht. Sie keimen meist nach 24 Stunden und werden sodann einzeln in kleine Töpfchen unter Verwendung einer angewärmten, sandigen Mistbeeterde eingepflanzt. Man hüte die Sämlinge vor Zugluft und Erkältung, halte sie sonnig und überspritze sie öfters mit lauwarmem Wasser. Sie werden bald noch einmal und später ein drittes Mal in grö ßere Töpfe umgepflanzt und immer bis an die Keimblätter in die Erde gebracht. Einen Tag vor dem jedesmaligen Verpflanzen und tags vor dem Auspflanzen gieße man sie mit einem schwachen Jaucheguß oder einer Nährsalzlösung, 2—3 g Salz auf 1 Liter Wasser, durch. Nach etwa vier Wochen stehen die Sämlinge in 15—18 cm weiten Töpfen, ge drungen und kräftig aufgewachsen, zum Auspflanzen bereit.
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