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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
-
Band
Band 33.1918
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Nr. 43 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 296 Setzlinge und Frühgemüse, verkauft Sämereien und Obstbäume, schafft Blumenbindereien, Dekorationen zu Festlichkeiten, richtet wie der Land schaftsgärtner in den größeren Städten Gärten her und unterhält sie. Überall muß er Bescheid wissen. Wenn er kaufmännisch veranlagt ist, nicht alles anziehen will, was er braucht, hat er ein wohl arbeitsreiches, doch nicht unlohnendes Arbeitsfeld. Der Baumschulgärtner muß jahrelang wirtschaften, über größere Mittel verfügen und länger auf Einnahmen warten, die zunächst nur durch Zwischenkulturen zu erreichen sind. In Verbindung mit eigenem landwirtschaftlichen Anbau, schon der Wechselwirtschaft wegen, und mit etwas Viehhaltung hat er meist einen verhältnismäßig ruhigen, soliden Geschäftsgang. Der Sonderzüchter (Spezialist), der nur eine oder einige Kul turen betreibt — man soll nicht immer alles auf eine Karte setzen -—■ und diese in Mengen anzieht, ist durch die Ansprüche mancher Kulturen und die Absatzmöglichkeit derselben an gewisse Örtlichkeiten gebunden. Er hat ein ruhiges Leben und glätteren Geschäftsgang bei oft besseren Geldeinnahmen als der Handelsgärtner, der alle Kulturen betreibt. Her vorragende Kenntnis des Sondergebietes, die Möglichkeit, erweiterten Ab satz für seine Kulturen zu schaffen und kaufmännisches Geschick müssen vorhanden sein. II. Der beamtete Gärtner. Der Beamte hat vor dem selbständigen Gärtner den Vorzug einer gesicherten Einnahme und einer gewissen Sorglosigkeit wegen seiner Zu kunft. Er muß den Anforderungen der Stellung gewachsen und biegsam sein, sich einem Vorgesetzten unterzuordnen, was manchem und nicht immer dem Untüchtigen, in manchen Stellungen nicht leicht fällt. Der Privatgärtner, früher Herrschaftsgärtner genannt, hat oft eine recht annehmbare Stellung, wenn er gärtnerisch überall bewandert und fleißig ist und auch von Land- und Forstwirtschaft, Geflügel- und Bienen zucht etwas versteht. Er wird dann oft Vertrauensperson der Herrschaft. Mangelhafte Ausbildung bei der Gehilfenzeit, klatschsüchtiger Ver kehr mit Dienstboten untergraben ebenso oft seine Stellung, und im Alter kann er leicht durch Besitzwechsel brotlos werden. Er sollte deshalb nicht versäumen, in jungen Jahren in eine Lebensversicherung einzu treten. Der Beamte in staatlichen, städtischen oder ähnlichen Betrieben kann mit Erfolg nur nach gründlicher Fachausbildung tätig sein. Mancher Beamte, der den Gartenbau zu einseitig als „Kunst“ ansieht, versagt bei volkswirtschaftlichen Aufgaben. Zur Erlangung von Beamtenstellungen ist eine gute Schulbildung, Einjährigen-Zeugnis, der Besuch bei einer Gartenbauschule und für die höhere Beamtenlaufbahn als Abschluß die staatliche Prüfung, das Garten- meisterexamen, unerläßlich nötig. III. Die Gartenbauschu le. Bei der Vielseitigkeit unseres Berufes ist für jeden, der höheren An forderungen des Berufes gerecht werden will, der Besuch einer möglichst staatlichen Gartenbauschule erwünscht. Der Handelsgärtner hielt früher nicht viel von den Gartenbauschulen; heute senden einsichtige Handels gärtner ihre Söhne mit Vorliebe zur Schule. Man gehe erst mit einer gewissen Reife, etwa nach Beendigung einer mindestens 1—2jährigen Gehilfenzeit, auf die Schule und nütze die vorzügliche Lerngelegenheit reichlich aus. Leider fehlt uns Gärtnern noch das, was die Landwirtschaft in ihren Winterschulen besitzt. Der gärtnerischen Winterschule gehört die Zukunft und jeder junge Gärtner ohne höhere Schulbildung sollte sie besuchen dürfen. Die gärtnerische Winterschule darf aber kein bloßer Abdruck der landwirtschaftlichen werden, sondern muß die Vielseitigkeit, durch die der Gärtnerberuf sich wesentlich von anderen Berufsarten unter scheidet, mit berücksichtigen. IV. Die Gä r t n e r i n. Der Weltkrieg hat manche deutsche Frau auf einen Posten gestellt, von dem wir früher nicht glaubten, daß die Frau ihm gewachsen sein könne. Auch der Gärtnerei haben sich viele junge Mädchen zugewandt und sich vielfach bewährt. Wir werden künftighin mehr Gärtnerinnen sehen als bisher. Für die Ausbildung der Gärtnerin gelten die gleichen Gesichtspunkte, wie sie für den jungen Gärtner zutreffen. Auch die junge Gärtnerin soll eine regelrechte Lehrzeit und Jahre der Gehilfinnen-Ausbildung durch machen. Manche Gärtnerin kann dann ihr Leben lang in Handelsgärt nereien als Gehilfin sich nützlich betätigen, ihr Brot in Ehren essen und als schaffender Mensch glücklich sein. Manche mag in kleineren Privat gärtnereien, die die Anstellung eines verheirateten Gärtners nicht erlauben, den Gärtner ersetzen oder in etwas Gemüse-, Beerenobst- und Blumenzucht, vielleicht in Verbindung mit Geflügelzucht oder Fremdengastgeberei, manche auch als Landschaftsgärtnerin mit der Unterhaltung von Vorstadt gärten ihrem Drange nach Selbständigkeit nachgehen. Über diese Ziele hinaus wird die Gärtnerin nur in Ausnahmefällen gelangen. Gutsgärtnerin zu werden, ist kaum ein allzu sehr erstrebenswertes Ziel. Der Besuch einer Gartenbauschule ist auch für die Gärtnergehilfin vorteilhaft; aber verfehlt für die Berufsgärtnerin ist die bisherige Art ihrer Ausbildung, die ohne vorhergegangene Lehrzeit zur Gartenbauschule für Frauen hinwies. Den beträchtlichen Kosten dieser rein schulmäßigen, den Forderungen der Praxis nicht genügend gerecht werdenden Aus bildung mag nur in sehr seltenen Fällen eine Verzinsung des aufgebrachten Kapitals gegenübertreten. Künftighin wird wohl für die Aufnahme in Gartenbauschulen für gebildete Frauen eine mindestens einjährige praktische Lehrzeit Bedin gung werden. □ □ • Ein. Beitrag zur gärtnerischen Samenkunde. J ahraus, jahrein werden besonders in den ersten Monaten des Jahres gewaltige Mengen von Pflanzen aus Samen herangezogen. Bei diesen Arbeiten sind von der Samenbeschaffung an eine ganze Anzahl wichtiger Gesichtspunkte zu berücksichtigen, von denen einige hier besprochen sein mögen. Das erste Erfordernis jedes Pflanzenzüchters muß darin bestehen, echtes und reines Saatgut zu erhalten, da die Samen, wie alle organischen Wesen, die Fähigkeit haben, die jedem Einzelwesen im größeren oder geringeren Maße anhaftenden Eigentümlichkeiten auf die Nachkommen schaft zu vererben. Auch der Samenwechsel ist zur Verbesserung des Samengutes zu empfehlen, wobei allerdings stets die Ansprüche, die das Saatgut an die klimatischen Verhältnisse stellt, berücksichtigt werden müssen. Bei der Wahl des zur Saat bestimmten Samens spielt auch das Gewicht eine Rolle. Ein schwerer Samen läßt erwarten, daß er gut ausgebildet und vollkommen gereift ist, während ein leichter Samen auf eine un vollkommene Ausbildung der Keimorgane schließen läßt, daher auch keine so kräftige Pflanzenentwicklung und deshalb das Ernteergebnis weniger günstig ausfallen wird. Die Güte und Schwere des Samens hängt wesentlich von seinem Reifegrade ab; dieser tritt ein und läßt sich er kennen, sobald sich das Samenkorn freiwillig von der Mutterpflanze . trennen läßt. Da sich aber der Reifezustand nicht gleichmäßig über alle Teile einer Pflanze erstreckt, so nimmt man einen mittleren Reifegrad an, denn wenn man warten wollte, bis auch die letzten Samen reif sind, so würden die zuerst gereiften, besten und schwersten, ausfallen und verloren gehen. Pflanzen von lang anhaltender Blütedauer reifen ihre Samen all mählich, woraus hervorgeht, daß ihre Einsammlung nach und nach zu geschehen hat. Durch Nachreifen in der Frucht erhalten auch die nicht ganz ausgereiften Samen ihren völligen Reifezustand. Eine not dürftige Entwicklung des Samenkornes ist vielfach eine Folge ungünstiger Witterungsverhältnisse und zieht die sogenannte Notreife des Samens nach sich, bei welcher der Keimling nur notdürftig ausgebildet ist. Wenn auch solche Samen noch gut keimen können, so lassen die daraus sich ent wickelten Pflanzen doch das gesunde Wachstum vermissen, wie wir es an Pflanzen zu sehen gewohnt sind, die aus vollreifen Samen gewonnen sind. Viele Samen bedürfen einer langen Zeit, ehe sie aufgehen; bei einem großen Teil anderer Samen hingegen tritt das Keimleben bei günstigen Bedingungen sofort nach der Ernte ein, wie dies zum Beispiel bei vielen Gemüsearten der Fall ist. Wiederum liegen Gehölzsamen sowie sehr viele Stauden samen oft sehr lange, ehe sie aufgehen. Wenn nun auch im ersten Aussaat jahre noch keine Pflanze erschienen ist, so darf man deswegen doch nicht ohne weiteres annehmen, daß der Same untauglich sei, vielmehr muß man unbedingt noch bis zum nächsten Jahre warten. Häufig tritt auch der Fall ein, daß an einem und demselben Samenposten eine Anzahl Samenkörner .bald keimt, während bei anderen eine erhebliche Verzögerung der Keimung eintritt und diese erst im nächsten, oft erst sogar im zweiten Jahre erfolgt. Um die Keimkraft schwerkeimender und hartschaliger Samen zu beschleunigen, bedient man sich künstlicher Mittel. Stark verdünntes Chlor wasser erweist sich als sehr wirksam, die Keimkraft der Samen zu fördern, vernichtet auch die denselben häufig anhaftenden schädlichen Pilzsporen. Auch Jod, Salzsäure, Schwefel- und Weinsäure, ebenso Phosphorsäure können in sehr verdünnter Lösung ebenfalls günstig auf die Keimkraft wirken. Auf alle Fälle ist aber bei Anwendung aller dieser Mittel große Vorsicht zu gebrauchen, weil man sonst gerade das Gegenteil von dem erreicht, was man bezweckt. Für schnellkeimende Samen wie für die meisten Gemüsesamen, nimmt man 6 bis 10 Tage, für die meisten Gräser, Zwiebeln, Runkelrüben, Mohrrüben usw. 10 bis 14 Tage und für die langsamer keimenden Sämereien ebenso auch für viele Gehölze und Stauden 14 bis 20 Tage als ausreichend- zur Versuchsdauer an. Samen, die bis zu dieser Zeit noch nicht gequollen, jedoch noch fest sind, darf man nicht als schlecht ausscheiden, sondern man kann etwa den dritten Teil derselben als noch brauchbar annehmen. Die Zahl dieses Drittels, dem bereits gekeimten hinzugerechnet, würde das Ernteergebnis der Keimprobe liefern. Bei vielen Gehölz-, Blumen- und Staudensamen, die die Keimentwicklung mitunter jahrelang auf sich warten lassen, verfährt man, um den Wert des Samens annähernd zu bestimmen, folgendermaßen: Wenn dieselben drei bis vier Wochen günstigen Keimungsbedingungen ausgesetzt gewesen sind, entfernt man die etwa vorhandenen Keimlinge, nachdem man sich darüber Auf zeichnungen gemacht hat, nimmt dann an den noch verbleibenden Samen die Schnittprobe vor, unter genauer Untersuchung des Keimlings mittels einer Lupe. Auf diese Weise erhält man gekeimte, noch gesunde ruhende, taugliche und bereits schlechte Samen, woraus sich das Keimergebnis bilden läßt. Bei Untersuchung eines Samens ist auch dessen Vollkörnigkeit, Geruch, Farbe und Glanz zu beachten. Diese Eigenschaften geben, wenn auch nicht durchweg, doch häufig ein Urteil über die Beschaffenheit des Samens hinsichtlich seiner Güte. Man darf aber diese Merkmale auch nicht überschätzen, da sie leicht zu Täuschungen führen können. Die Voll körnigkeit eines Samens ersieht man aus der äußern Rundung und Fülle des Kornes; doch bringt häufig ein anscheinend volles Korn einen sehr schwachen Keim und umgekehrt. Aus der Farbe des Samens läßt sich unter Umständen das Alter feststellen, aber auch dieses Merkmal ist kein unbedingt sicheres. Die Farbe der Samenhülle kann durch Witterungs-
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