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Nr. 34 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 232 Unser Mitglied, der Gärtnereibesitzer Vincenz Dohmen in Buir, ist am 16. August nach längerem, schwerem Krankenlager im Alter von 60 Jahren verschieden. Erst jetzt ist uns die Mitteilung geworden, daß unser Mitglied, der Gärtnereibesitzer H. J. Henseler in Königswinter bereits am 15. Juli 1916 gestorben ist. Ebenso sind schon seit längerer Zeit die Mitglieder Wilhelm Wieland in Berlin-Buchholz und verw. Frau Jul. Hiepler in Berlin SW. gestorben. Unserem Mitgliede O. Janorschke, Baumschulenbesitzer und Garten ingenieur in Oberglogau, wurde das Verdienstkreuz für Kriegshilfe ver liehen. I; I . d Das Wichtigste aus der Ausführungsanweisung zur Verordnung über Herbstgemüse und Herbstobst der Ernte 1918. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst macht bekannt: Die Anordnung von Absatzbeschränkungen für Kohlrüben (Steck rüben, Wruken, Bodenkohlrabi, Erdkohlraben, Unterkohlraben), Runkel rüben (Runkeln, Dickrüben, Dickwurzeln, Angersen), Stoppelrüben (weiße Rüben, Wasserrüben, Herbstrüben) bleibt der Reichsstelle Vor behalten. Den Absatzbeschränkungen ist auch dasjenige Gemüse und Obst unterworfen, welches vor Inkrafttreten der die Absatzbeschränkungen aussprechenden Verordnung veräußert ist, aber erst nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens abgesetzt wird. Dies gilt insbesondere auch für Gemüse und Obst, welches zur Erfüllung von Pachtverträgen bestimmt ist. Die näheren Vorschriften über die Verteilung der erfaßten Mengen werden von der Geschäftsabteilung der Reichsstelle erlassen. Bei Wagenladungen und Stückgutsendungen findet zufolge einer von dem deutschen Eisenbahnverkehrsvei band aufgestellten Dienstanweisung eine bahnseitige Überwachung des Versandes statt. Das Herbstgemüse und Herbstobst wird bahnseitig als „Kontrollgemüse“ und „Kontrollobst“ befördert. Bei diesem muß das in Betracht kommende Begleitpapier (Frachtbrief, Eisenbahnpaketadresse) das Stichwort „Kontrollgemüse“ oder „Kontrollobst“ tragen. Der Inhalt der Sendung muß genau an gegeben werden. Das Fehlen des Stichwortes auf dem Begleitpapier so wie das Fehlen des Genehmigungsscheins bei Wagenladungen oder des Genehmigungsvermerkes bei Stückgutsendungen hat zur Folge, daß die Sendungen bahnseitig zurückgewiesen werden. Frachtbriefe (Eisenbahn paketadressen) mit Änderungen, insbesondere bei den Gewichtsangaben, werden von den Güterabfertigungsstellen nicht angenommen. Durch Überwachungsbeamte, die von den Landes-, Provinzial- und Bezirksstellen bestellt werden und in der Lage sein müssen, sich als solche auszuweisen, findet in Übereinstimmung mit den Eisenbahnverwaltungen eine Überwachung der Bahnsendungen auf ihren Inhalt statt. Falls sich ein Verstoß gegen die angeordneten Vorschriften ergibt, hat der Überwachungsbeamte nötigenfalls die Beschlagnahme zu veran lassen. Zur gegenwärtigen Kohlen- und Heizungsnot. Bei der jetzigen großen Feuerungsknappheit möchte ich darauf hin weisen, wie in Holland in einer recht praktischen Weise, allerdings unbe wußt, für Buchenholz vorgesorgt worden ist. Wenn man die Umgegend der an Naturschönheiten so überreichen < Stadt Arnheim besucht, so fallen dem Naturfreund vor allem die so sehr schönen Buchenalleen auf, die überall in allen Größen angepflanzt sind. Die schönste hiervon und im ganzen Lande bekannt, ist jedoch die Middachter Allee, wo die Bäume dicht an dicht und Reih an Reih stehen, welche drei Mann kaum umspannen können. Die Anlage ist folgendermaßen: Es sind vier Reihen gepflanzt; nämlich ein Wandelgang von 4 Meter Breite; dann die 15 Meter breite Fahrstraße mit Kleinstein pflasterung, wo an der einen Seite die Straßenbahn fährt, und an der anderen Seite sich ein Reitweg befindet; während an der anderen Seite der Fahrstraße sich ebenfalls ein 4 Meter breiter Wandelgang hinzieht. Das Merktvürdige ist, daß die Bäume Stück für Stück tadellos ge sund und sehr kräftig aussehen, obwohl die Bäume in der Reihe nur fünf Meter voneinander gepflanzt worden sind. Und wie kommt das? Nach der Pflanzung behalten die Bäume am Stamm von unten bis oben junge Zweige, die mit der Heckenschere kurz gehalten werden. Durch dieses Verfahren nimmt der Stamm zusehends an Stärke zu. Diese Alleen wirken nicht nur im Sommer wunderbar, sondern geben auch im Winter ein viel wärmeres Bild, wie unsre kahlen Landstraßen, wo die Pflanzung auf 15—20 Meter Entfernung vorgenommen wird. Jetzt im Krieg, wo auch Holland unter Kohlen- und Heizungsnot leidet, kommen diese Alleen gut zu statten, da von drei Bäumen zwei ge fällt werden können, ohne das Gesamtbild erheblich zu verunschönen. Für kommende Zeiten wäre dieses Verfahren auch bei uns sehr zu empfehlen, denn ich bin fest überzeugt, daß ein Versuch ständige Befolgung finden würde. Wedel. J. Lauer, Karstenfelder Baumschulen. 50jähriges Bestehen des Frankfurter Palmengartens. Am 10. August konnte dieses hervorragende Institut, das weit über die engen Grenzen Frankfurts bekannt ist und dank seiner ausgezeichneten Leitung und seiner einzig dastehenden Pflanzenschätze Weltruf genießt, auf ein halbes Jahrhundert seines Daseins zurückblicken. Daß der Frank furter Palmengarten zu solch hoher Berühmtheit gelangt ist, verdankt er in erster Linie dem Weitblick, der rastlosen Schaffenskraft und den Berufs kenntnissen seines Leiters, des König). Gartenbaudirektors August Siebert, der in seinen Bestrebungen durch eine Anzahl langjähriger Mitarbeiter, vor allem des Garteninspektors Krauß, wirksam unter stützt wird. Auch die Handelsgärtner haben allen Grund und Ursache diesem Manne dankbar zu sein, dafür, daß er ihnen ungezählte Pflanzenneuheiten und Züchtungen im Freien wie in den Gewächshäusern in mustergültiger Kultur und Anwendung vorführte, so daß sie sich von dem Wert und der Brauchbarkeit für den Erwerbsgartenbau ein Urteil bilden konnten. Daß der Frankfurter Palmengarten aber auch im Dienste der Volks ernährung großes geleistet und von ihm viel Anregung und Belehrung ausgegangen und in die breitesten Kreise gedrungen ist, das hat die jetzige auf allen so schwer lastende Kriegszeit bewiesen. Möge der Frankfurter Palmengarten auch in Zukunft eine Hochburg für deutsche Gartenkunst und Pflanzenkultur bleiben zur Freude aller deutschen Gärtner und Freunde des Gartenbaues. Sammlung von Geräten und Baustoffen aus den besetzten Gebieten zum Verkauf. Das Kriegministerium hat der Handelskammer zu Hildesheim mit geteilt, daß die aus den besetzten Gebieten zurückkommenden Geräte und Baustoffe in besonderen D-Lagern gesammelt und den einheimischen Interessenten aus Industrie, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe zum Verkauf zur Verfügung gestellt werden sollen. Alles, was die Heeres verwaltung nicht unbedingt braucht, soll möglichst bald dem Wirtschafts leben zugestellt werden. In Betracht kommen u. a.: Betonsteine, Zement, Geräte für Erdarbeiten, Spaten, Kreuzhacken, Geräte für Beton- und Maurerarbeiten, Draht aller Art, Drahtgeflecht, Drahtzangen, Wellbleche, Dachpappe, Fensterrahmen und Beschläge dazu, Schlösser, Türbänder, Hanfdruckschläuche, Beleuchtungsmittel, Azetylenlampen, elektrische Handlampen, Flaschenzüge, Tauzeug, ferner Gießkannen, Eimer, Sandsäcke, Schneeschaufeln, Schubkarren, Sensen, Sicheln, Heugabeln, Schleifsteine, Kittmesser, Pinsel usw. Die Kammer hat das Kriegministerium gebeten, wöchentliche Listen der zur Verfügung stehenden Waren mitzuteilen, welche die Kammer den Interessenten des dortigen Bezirks zugänglich machen wird. Zur 50jährigen Jubiläumsfeier der Proskauer Lehranstalt. Die königliche Lehranstalt für Obst- und Gartenbau in Proskau blickt in diesem Jahre auf ein 50jähriges Bestehen zurück. Der Verwaltungsrat der Anstalt hat nun infolge der zurzeit bestehenden ungünstigen Ver hältnisse beschlossen, von einer großen Feier Abstand zu nehmen und wird in diesem Jahre nur eine Schulfeier ohne Zuziehung von Freunden oder Gönnern der Anstalt abhalten, die eigentliche Jubiläumsfeier aber auf eine bessere Zeit zurückstellen. Beschränkungen im Druckschriftenversand nach dem Ausland. Über die Versendung von Druckschriften nach dem Ausland und den besetzten Gebieten hat der Reichskanzler aus militärischen Rücksichten mit Wirkung vom 1. August 1918 die folgenden Bestimmungen er lassen : Druckschriften jeder Art dürfen, soweit ihre Ausfuhr überhaupt zu gelassen ist, nach dem Ausland und den besetzten Gebieten im Postwege von Firmen nur versandt werden, wenn sie zur Auflieferung bei be stimmten Postämtern zugelassen sind. Zugelassen werden können: 1. Drucker für die von ihnen gedruckten, Verleger für die von ihnen verlegten Druckschriften, 2. Buchhändler für die Druckschriften, die sie ihrem Lager ent nehmen oder im Buchhandelswege beziehen, 3. in das Handelsregister eingetragene Firmen für die Drucksachen, die ihren Geschäftsbetrieb be treffen (Kataloge, Geschäftsberichte, Rundschreiben u. dgl.). Die Zulassung wird von dem Militärbefehlshaber erteilt, der für den Wohnort oder den Ort der Niederlassung des Versenders zuständig ist. Dieser hat auch das Postamt zu bezeichnen, bei dem die Auflieferungen erfolgen sollen. Privatpersonen dürfen Druckschriften nach dem Ausland und den besetzten Gebieten nicht mit der Post versenden oder den Versendungsberechtigten zum Versand übergeben. Die Versendungsberechtigten dürfen Druckschriften, die sie im Auf trag anderer versenden, dem Auftraggeber nicht in die Hände geben, auch nicht zur Durchsicht auf kurze Zeit.