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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
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Band
Band 33.1918
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 31 211 Die neuen Steuern. nie Hauptarbeitsleistung des am 13. Juli in die Ferien gegangenen • Reichstages bestand während seiner Sitzungsdauer in der Durch arbeitung und Bewilligung der von der Regierung eingebrachten Steuer entwürfe, die auch nach einigen zum Teil nicht unwesentlichen Aende- rungen glücklich unter Dach und Fach gebracht wurden. Freude über diese neuen Steuern wird niemand finden, am allerwenigsten die Ge schäftswelt, und auch nicht die Volksvertreter, die sie bewilligen mußten. Aber was hilft da alles Jammern? Die ungeheuerlichen Kriegslasten und die höhen Anforderungen, die während des Krieges und nach Friedensschluß auf Jahre hinaus an den Geldbedarf des Reiches ge stellt- werden, bedeuteten für den Staat eine bittere Notwendigkeit, neue Geldquellen aufzudecken und die Erträgnisse schon bestehender zu steigern, wenn nicht der Lebensbedarf des Reiches in Frage gestellt sein sollte. Diese Steuerentwürfe der Regierung, die dem Reichstage zur Deckung des Fehlbetrages in Höhe von rund 2,8 Milliarden zur Be willigung vorgelegt waren, stellen die größte Belastung dar, die jemals dem deutschen Volk aufgelegt worden ist. Aber man glaube nun ja nicht, daß damit die sogenannte Finanzreform zu Ende ist. Die jetzt zur Durchführung kommenden Steuern stellen nur einen Teil der von der Reichsfinanzverwaltung beabsichtigten endgültigen Steuergesetzgebung vor. Die neuen Steuern lassen sich in drei große Gruppen unterbringen: Die erste Gruppe umfaßt die Getränkesteuern (Branntweinmonopol, Bier-, Wein- und Schaumweinsteuer, Besteuerung der alkoholfreien Ge tränke) einschließlich einer Erhöhung des Zolles auf Kaffee und Tee, während an Kakao und Schokolade diesmal die Besteuerung noch vor übergegangen ist, weil man sie als wichtige Nahrungsmittel auf faßte; die zweite Gruppe umfaßt die Börsensteuern (Änderung der Reichs stempelgesetze und des Wechselstempelgesetzes), die dritte die Umsatz steuer in Verbindung mit einer Luxussteuer. Daran schließen sich noch eine Erhöhung der Postabgaben, eine Gesellschaftssteuer für das vierte Kriegsjahr und ein Steuerfluchtgesetz an. Wie man sieht, sind auch diesmal wieder Handel und Verkehr, Umsatz und Verbrauch die Leidtragenden. Der Gartenbau zählt eben falls zu jenen Berufen, für die die neuen Steuern eine fühlbare Be lastung bedeuten. Ganz abgesehen davon, daß durch die Besteuerung auch für jeden einzelnen namentlich durch die Abgaben auf Lebens mittel eine erhebliche Verteuerung der Lebenshaltung eintritt, die um so härter wirken muß, als auch die Staats- und Gemeinde-Einkommen steuern in stetem Wachsen begriffen sind. Wir können uns hier nicht eingehend mit jedem der angeführten Steuergesetze beschäftigen, sondern wollen nur die herausnehmen, die für den Erwerbsgärtner von Bedeutung sind. Das sind vornehmlich drei: die Umsatzsteuer, die Wechselstempelsteuer und die Erhöhung der Post- und Telegraphengebühren. Was die Warenumsatzsteuer betrifft, so kann man sie wohl als die wuchtigste und einschneidendste für unseren Beruf bezeichnen. Als vor zwei Jahren der Warenumsatzstempel als Ersatz für den vorge schlagenen Quittungsstempel eingeführt wurde, befürchtete man gleich, daß diese Steuer bei der ersten sich bietenden Gelegenheit erhöht werden würde. Diese Bedenken sind schnell genug in Erfüllung gegangen. Während jetzt der Steuersatz 1 vom Tausend betrug, also noch immerhin erträglich zu nennen war, ist er nun auf 5 vom Tausend erhöht worden. Wer also bisher bei einem Jahresumsatz von 1 5 000 M. 15 M. Umsatz steuer zu entrichten hatte, muß in Zukunft den fünffachen Betrag, also 75 M. zahlen. Das fällt schwer ins Gewicht und wird besonders für die Inhaber mittlerer Betriebe sich sehr fühlbar machen. Aber bei der Erhöhung ist es nicht allein geblieben, sondern es sind auch noch andere wichtige Änderungen hinzugetreten. Während bisher die Steuer sich darauf beschränkte, nur die verkauften Waren zu erfassen, werden nach dem neuen Gesetz auch alle sonstigen Leistungen in die Steuer einge zogen, d. h. jede selbständige, geschäftliche oder be rufsmäßige Tätigkeit ist steuerpflichtig. So sind Landschaftsgärtner, Gartenarchitekten usw., die bisher steuerfrei waren, unter der neuen Fassung des Gesetzes der Steuer unterworfen. Befreit von der Steuer sind die Angestellten, und zwar sowohl die höheren Garlenbeamten als auch Gehilfen und Arbeiter. Alle Steuerpflichtigen sind zu einer geordneten Buchführung ver pflichtet, und auch die kleinsten Betriebe müssen wenigstens eine einfache Aufzeichnung ihrer Einnahmen vorweisen können, wonach die Ver anlagung zur Steuer erfolgen kann. Mit der Umsatzsteuer ist die seit langem in der öffentlichen Meinung geforderte Luxussteuer verbunden worden. Ihr unterliegen Juwelen, Kunst- und Altertumsgegenstände, Musikinstrumente, photographische Handapparate, Handwaffen, durch Motore betriebene Land- und Wasserfahrzeuge für Personenbeförderung, auch Teppiche und Pelz waren. Die Steuer beträgt 10 vom 100. Nicht betroffen von der Luxus steuer werden Gegenstände des öffentlichen Interesses, insbesondere auch solche, die kirchlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen, technischen oder Heilzwecken dienen und schließlich Personen fahrzeuge, die zur Ausübung des Gewerbes oder Berufes bestimmt sind. Auch das Wechselstempel.gesetz hat sich eine Ände rung gefallen lassen müssen. Die Stempelabgabe soll nunmehr vom 1. August ab betragen: von einer Summe von 250 M. und weniger 0,15 M., über 250 bis 500 M. 0,30 M., über 500 bis 750 M. 0,45 M., über 750 bis 1000 M. 0,60 M. und von jeden ferneren 1000 M. der Summe 0,60 M. mehr, dergestalt, daß jedes angefangene 1000 für voll gerechnet wird. Die Entrichtung der Stempelabgabe muß erfolgen, ehe ein inländischer Wechsel von dem Aussteller, ein Blanko akzept von dem Akzeptanten, ein ausländischer Wechsel von dem ersten inländischen Inhaber aus den Händen gegeben wird. Das Ware nu in satzsteuergesetz, die neuen Ge bühren für den Wechselstempel und das Reichs- stempelgesetz treten bereits am 1. August in Kraft. Daher ist es nötig, sich mit den Vorschriften des Gesetzes über die Warenumsatzsteuer und dessen Ausführungsbestimmungen vertraut zu machen. Vor allen Dingen versäume kein Gärtner über seine sämt lichen Einnahmen genau Buch zu führen. Drückend für den Geschäftsmann, namentlich für unsere Versand geschäfte, ist die abermalige Steigerung der erst vor zwei Jahren erhöhten Post- und Telegraphengebühren, die voraussichtlich vom 1. Oktober dieses Jahres ab in Kraft treten wird. Dieselben gestalten sich folgendermaßen: Briefe im Orts- und Nachbarortsverkehr, die bisher bis zu einem Gewicht von 250 Gramm 7% Pf. kosteten, stellen sich in Zukunft bei einem Gewicht bis zu 20 g auf 10 Pf., über 20 bis 250 g auf 15 Pf. Im Fernverkehr kosteten bisher die Briefe bis 20 g 15 Pf., der neue Satz beträgt 20 Pf., von 20 bis 250 g beträgt der bestehende Salz 25 Pf., der zukünftige ist um 5 Pf erhöht, so daß also ein Brief in der angegebenen Gewichtsgrenze nun 30 Pf. kostet. Während das Porto für Postkarten im Orts- und Nachbarortsverkehr unverändert bleibt, erfährt dasselbe im Fernverkehr eine Erhöhung und zwar auf 10 Pf. Auch die Drucksachen erfahren diesmal eine Portosteigerung. Sie kosten in Zukunft bis zu 50 g 5 Pf., über 50 bis 100 g 7% Pf., über 100 bis 250 g 15 Pf., über 250 bis 500 g 25 Pf., über 500 bis 1000 g 35 Pf. G e s c h ä f t s papi e r e tragen in Zukunft bis 250 g ein Porto von 15 Pf., über 250 bis 500 g 25 Pf., über 500 bis 1000 g 35 Pf. Bei Warenproben im Gewicht bis 100 g tritt keine Veränderung ein, dagegen erhöht sich für Sendungen über 100 bis 250 g das Porto auf 15 Pf„ über 250 bis 500 g auf 25 Pf. Bei Wertbriefen und Postaufträgen bleibt es bei den bestehenden Sätzen. Bei Postanweisungen werden die Gebühren dagegen wieder erhöht. Eine Postanweisung bis zu 5 M. kostet in Zukunft 15 Pf., über 5 bis 100 M. 25 Pf., und darüber hinaus erhöhen sich die bisherigen Sätze um je 10 Pf. Sehr fühlbar wird sich die Steigerung der Gebühren bei Paketen machen. Bisher stellte sich die Beförderung von Paketen bis zum Ge wicht von 5 kg in der ersten Zone (75 km) auf 30 Pf., in Zukunft kostet diese 40 Pf. Über 75 km erhöht sich das Porto von 60 auf 75 Pf., bei einem Gewicht von über 5 kg steigt das Porto in der ersten Zone bei Sendungen bis zu 6 kg von 40 auf 60 Pf., für jedes weitere kg tritt ein Zuschlag von 5 Pf. hinzu. Auf weitere Entfernungen erhöht sich in jeder Zone der bisherige Portosatz um 30 Pf., wobei für jedes kg über 6 kg ein Zuschlag je nach der Zone von 10 bis 50 Pf. er hoben wird. Ebenso ist der T elegrammverkehr von einer Erhöhung der Abgaben nicht verschont geblieben. Es kostet in Zukunft im Stadtverkehr ein Telegramm bis zu 5 Worten 45 Pf., für jedes weitere Wort bis zu 10 Worten erhöht sich die Gebühr um 5 Pf., darüber hinaus um 3 Pf., unter Abrundung des Gesamtbetrages auf den nächsten durch 5 teilbaren Pfennigbetrag nach oben. Bei Telegrammen im Fernverkehr wird für das Wort 8 Pf. berechnet, die Mindestgebühr beträgt 65 Pf. Im Fernsprechverkehr sind die bereits seit dem Jahre 1916 um 10 vom 100 erhöhten Gebühren abermals um 10 vom 100 gesteigert. Wie aus Vorstehendem ersichtlich, werden von der Erhöhung der Postgebühren nicht nur alle Berufs- und Erwerbsschichten, sondern das gesamte Volk schwer betroffen. Hoffentlich findet nach Kriegsschluß wieder ein allmählicher Abbau der Post- und Telegraphengebühren statt, ob sie freilich jemals wieder den Stand wie vor dem Kriege er reichen werden, ist eine offene Frage. Wir müssen uns damit trösten, daß, soweit Nachrichten vorliegen, auch die Postverwaltungen der mit uns im Kriege befindlichen Länder ihre Post- und Telegraphengebühren in weitem Umfange und zum Teil in einem noch viel höheren Maße erhöht haben als wir. Während alle übrigen Steuergesetze kein unmittelbares Eingehen auf sie an dieser Stelle erfordern, weil sie unsern Beruf wenig oder gar nicht berühren, sei zum Schluß noch kurz mit einigen Worten des Gesetzes gegen die Steuerflucht gedacht, weil es etwas Neues und auch durchaus zu Billigendes darstellt. Das Gesetz verfolgt den Zweck, durch Zwang zur Sicherheitsleistung, sowie strenge Strafen zu verhindern, daß Personen, die während des Krieges zu Wohlhabenheit und Reichtum gelangt sind, sich durch Auswanderung in steuerlich günstigere Länder den zu erwartenden hohen Steuern in Deutschland entziehen können. Nach dem zugrunde liegenden § 1 des Gesetzes bleiben Angehörige des Deutschen Reiches, wenn sie ihren dauernden Aufenthalt im Inland aufgeben, für die Geltungsdauer des Gesetzes der inländischen Steuer pflicht in Beziehung auf die Personalsteuern sowohl des Reiches wie der Bundesstaaten unterworfen. Wenn auch die neuen Steuern für alle, ohne Ausnahme, als eine drückende Last empfunden werden, so müssen wir uns doch sagen, daß das Reich ihrer unbedingt bedarf und ohne solche nicht auskommen kann, weshalb wir uns alle in das Unvermeidliche fügen müssen. Im nächsten Jahre wird der Reichssäckelbewahrer wahrscheinlich wieder anklopfen, um neue Steuern bitten und — der Reichstag wird sie bewilligen. □ □ □
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