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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
-
Band
Band 33.1918
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193 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 28 nicht möglich, weil der Käufer ihn schon anderweit verkauft und geliefert hat. Denjenigen Teil, den er zur Zeit noch besaß, als er das Anfech tungsschreiben des Verkäufers erhielt, muß er zum vollen Wert ersetzen, für denjenigen Teil, den er damals schon weiter veräußert hatte, haftet er auf die Bereicherung, also mit dem Betrage, den er selber dafür erhalten hatte, in beiden Fällen natürlich unter Abzug des von ihm gezahlten Kauf preises. War der Kaufpreis aber so niedrig, daß er den Irrtum des Ver käufers daraus hätte erkennen müssen, so muß er auch im zweiten Falle den vollen Wert ersetzen. E!lllllIIIIIIIIIIIIIIIIIIIlIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIE E Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe i= ==neeneneeneeenesnenceecoccesnooccmcoomesccmcecococcscencccccccemcccscccccpcoccoeccccccccccccc00c000ec000c00000c002e00002= ^iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiH Teuerungszulagen gehören im allgemeinen zum Entgelt im Sinne der Reichsversicherungsordnung. Das Reichsversicherungsamt hat in einer auf Grund des § 1693 der Reichsversicherungsordnung ergangenen Entscheidung vom 16. August 1917 den Grundsatz ausgesprochen, daß Teuerungszulagen im allgemeinen zum Entgelt im Sinne der Reichsversicherungsordnung gehören. Der Be gründung entnehmen wir die folgenden Ausführungen. Die Höhe des Krankengeldes bestimmt sich n'ach dem Grundlohne (Reichsversicherungsordnung § 180 Abs. 1 Satz 1). Als solcher gilt nach § 9 der Satzung der beklagten Kasse der nach der verschiedenen Lohnhöhe stufenweise festgesetzte durchschnittliche Tagesentgelt der Kassenmitglieder (R. V. O. § 180 Abs. 2). Es fragt sich demnach, ob die dem Kläger zugestandene Teuerungszulage als Entgelt anzusehen ist. Das muß angenommen werden. Denn zum Entgelt im Sinne der Reichs versicherungsordnung gehören nach der allgemeinen Begriffsbestimmung des § 160 der R. V. O. neben Gehalt oder Lohn auch Gewinnanteile, Sach- oder andere Bezüge, die der Versicherte, wenn auclr’nur gewohnheitsmäßig, statt des Gehalts oder Lohnes oder neben ihm von dem Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Unter den Entgelt fallen also grundsätzlich alle Ver mögenswerten Vorteile, die dem Beschäftigten als Vergütung für seine Arbeit tatsächlich gewährt werden. Das trifft auch hinsichtlich der Kriegs beihilfen oder Teuerungszulagen zu; denn die Zuwendungen fließen den Beschäftigten nicht außerhalb ihres Beschäftigungsverhältnisses zu, sondern sie werden gemacht aus Anlaß der Tätigkeit im Betriebe des Arbeitgebers und als Gegenleistung für diese Tätigkeit. Auf Form und Maßstab der Leistungen kommt es nicht an, ebenso ist ohne Belang, daß die Teuerungs zulagen nur auf unbestimmte Zeitdauer bewilligt werden, und daß sie ge gebenenfalls widerrufen werden können. Unerheblich ist ferner, ob ein klagbarer Anspruch auf die Vergütung besteht oder nicht. Auch die Be weggründe, die die Gewährung veranlaßten, sind im allgemeinen bedeu tungslos. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die auf einer Freigebigkeit des Arbeitgebers beruhenden Zuwendungen dem Entgelt nicht zuge- rechnet werden können. Als Geschenke stellen sich aber die den Beschäftigten gezahlten Teue rungszulagen nicht dar; das gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um einmalige oder gelegentliche, sondern, wie hier, um Leistungen an größere Gruppen von Beschäftigten in regelmäßiger Wiederkehr handelt. Teue rungszulagen werden im allgemeinen während des Krieges zugebilligt, um die infolge der allgemeinen Verteuerung in ihrem Werte gesunkene Gegen leistung des Arbeitgebers auf die zur Zeit angemessene Höhe zu bringen und die Lohnhöhe den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen wieder anzupassen. Ohne die Beihilfen wären die Beschäftigten im Hinblick auf die herabgesetzte Kaufkraft des Geldes oft nicht in der Lage, ihren und ihrer Familie Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre Gewährung dient also zugleich der Erhaltung der für den Arbeitgeber wertvollen Arbeitskraft des Beschäftigten. Solche Zulagen werden deshalb gegenwärtig in sehr vielen Betrieben bezahlt. Nach den derzeitig wirtschaftlichen Verhältnissen und im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung können die Zuwendungen somit nicht lediglich als Ausfluß des Wohlwollens des Arbeitgebers und als ein Geschenk an die Beschäftigten angesehen werden. Gehören die dem Kläger zuerkannten Teuerungszulagen hiernach zum Entgelt, so sind sie, wie andere Lohnerhöhungen, auch bei der Berechnung seines durch schnittlichen Tagesentgelts zu berücksichtigen. (Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts, Jahrgang 1917 5. 590.) HIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII =■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ |: c2cd filiiiiii/i"ii"ii Bücherschau gb «( := ilii"iii"iiiiiiii"""if Unsere besten Obstsorten. Anleitung bei der Auswahl von Äpfeln, Birnen, Kirsche», Pflaumen, Pfirsichen, Aprikosen, Stachelbeeren, Johannis beeren, Weintrauben, Himbeeren, Erdbeeren, Haselnüssen, Quitten. Von Joh. Böttner, Kgl. Ökonomierat. 16. bis 18. Tausend. Mit 42 Ab bildungen. Preis 1,80 M. Verlag von Trowitzsch & Sohn in Frankfurt a. O. 1918. Dieses Werkchen ist ein ausgezeichneter Ratgeber besonders für die jenigen, die sich in dem Irrgarten der Obstsortenkunde nicht ausfinden. Bei Neuanlagen und Auffrischung älterer Pflanzungen sollte man stets Böttners Buch zu Rate ziehen, das bei aller Kürze doch ein zuver lässiger Führer ist, wo es sich darum handelt, eine zum Anbau passende Obstsorte zu wählen. Der Verfasser beschreibt nicht nur die Sorten nach ihrer äußeren Erscheinung, sondern gibt auch ihre Vorzüge und Fehler bekannt, ebenso geht er auf die Bodenansprüche, wie sie jede Sorte stellt, die Ernährung und Empfänglichkeit für Krankheiten, gebührend ein. Be handelt sind in dem 80 Seiten starken Büchlein alle Obstgattungen, also Kern- und Steinobst, Beeren- und Schalenobst. Eingehend besprochen sind neun Apfelsorten, fünf Birnen, vier Süßkirschen, drei Sauerkirschen, sechs Pflaumen, wobei immer noch V ergleichssorten herangezogen sind, so daß die eigentliche Zahl der im Buche erwähnten Sorten eine höhere ist, als aus den Überschriftzeilen hervorgeht. Ebenso verhält es sich mit den anderen Obstarten. Besondere Abschnitte bringen eine Auswahl der besten Apfelsorten nach ihrer Durchschnittsreifezeit geordnet, ferner wichtige nach ihrer Reife aufgeführte Birnen, sowie eine Sortenzusammenstellung für den praktischen Gebrauch. Den Schluß macht eine Übersicht, was in sämt lichen Monaten des Jahres, an reifem Obst zu haben ist. Wir schließen unsere kurze Besprechung damit, daß wir das Böttner sehe Buch als äußerst brauchbar und wohlfeil bezeichnen, wes halb es bestens empfohlen sei. rEP Berlin-Mitte. Im Handelsregister wurde bei der Firma Otto Müller & Schröder. Schnittblumenhandlung, Berlin eingetragen, daß die Gesell schaft aufgelöst und die Firma erloschen ist. Einbeck. Zu der im Handelsregister eingetragenen Firma: Samen handlung Hans Kutzer in Einbeck, wurde bemerkt, daß der Ehefrau de® Kaufmanns Hans Kutzer, Auguste geb. Rütgerodt, Pro kura erteilt ist. Herford. In das Handelsregister wurde die Firma Westfälische Ge müse- und Obstvermittlung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Herford eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Erledigung aller geschäftlichen Maßnahmen, die den Anbau von Gemüse und Obst in der Provinz Westfalen, den Absatz der Erzeugnisse und der daraus her gestellten Waren und die Versorgung des Gebiets mit Gemüse und Obst zu fördern geignet sind, insbesondere Übernahme und Weiterbetrieb der vom Obstbau-Verband für Westfalen und Lippe gegründeten Abteilung für Obst- und Gemüsevermittlung, jeglicher Handel, besonders auch Groß handel mit Gemüse und Obst und den daraus hergestellten Waren, Sämereien jeder Art und allen Bedarfsmitteln des Gemüse- und Obst baues, ferner für die Dauer des Bestehens der Westfälischen Provinzial stelle für Gemüse und Obst die Übernahme ihrer Geschäftsabteilung und Erledigung der zur Durchführung der behördlichen Maßnahmen erforder lichen Geschäfte. Das Stammkapital beträgt 25 000 M. Geschäftsführer ist Otto Hagemann zu Herford. Der Gesellschaftsvertrag ist am 28. März 1918 geschlossen und befindet sich bei den Registerakten. Hamburg. In das Handelsregister wurde zur Gesellschaft für Gärtnerei bedarf mit beschränkter Haftung eingetragen, daß die Gesellschaft aufge löst worden ist. Liquidator ist Georg Wenck, Kaufmann zu Eidelstedt. Husum. Es wurde eingetragen die Firma Lorenz Fuchs in Husum und als Inhaber Handelsgärtner Lorenz Siegmund Peter Fuchs in Husum. Der Marie Fuchs in Husum ist Prokura erteilt. Meldorf. In das Handelsregister wurde am 3. Mai 1918 einge tragen bei der Firma Vorburger & Offenhauer, Meldorf, daß der Gärtner Bernhard Vorburger ausgeschieden ist. Die Ehefrau Helen Offenhauer, geb. Wright, als persönlich haftender Gesellschafter, ist am 15. April 1918 in die Gesellschaft eingetreten. Zur Vertretung der Gesellschaft sind beide Gesellschafter nur gemeinschaftlich ermächtigt. Tuttlingen. Zu der Firma Deutsche Nelkenkulturen, Albert Dorner, Tuttlingen, wurde eingetragen, daß die Prokura des Gärtners Albert Dorner erloschen ist. Außer bei dem Amtsgericht empfiehlt sich auch die Anmeldung beim Gärtnerischen Gläubiger-Schutzverband Hamburg I, Woltmann straße 7/9. Meißen. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Buchdruckers und Inhabers eines Blumenverkaufsgeschäfts Theodor Alfred Müller in Meißen wird eingestellt, da sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Ver fahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. • o o Inhalt. o o o Seite Bekanntmachung 186 202. Verzeichnis von freiwilligen Beiträgen 186 Gedenkblatt für Mitglieder und deren Angehörige 186 Das Eiserne Kreuz 186 Zur Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland und Pflanzen aus Belgien 186 Verordnung über den Verkehr mit Saatgut aus der Ernte 1918 im allgemeinen und von Hülsenfrüchten zum Gemüseanbau im besonderen '. . . . 187
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