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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
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Band
Band 33.1918
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milderen Strafen sind aber durch den § 21 der Verordnung vom 8. Mai mit Wirkung ab 1. Juni außer Kraft gesetzt. Dabei ist aber der § 6 des Höchstpreisgesetzes, der die Strafandrohungen enthält, nicht gänzlich außer Kraft gesetzt, sondern für nachstehende Übertretungen bleibt es bei der bisherigen Strafe: wer einen Gegenstand, für den ein Höchstpreis festgesetzt ist und für den dem Eigentümer die Verfügungsgewalt durch eine Auffor derung der zuständigen Behörde entzogen ist, beiseite schafft, beschädigt oder zerstört; wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Ver kaufe von Gegenständen den zuständigen Beamten gegenüber verheim licht, und wer den zum Höchstpreisgesetz erlassenen Ausführungsbe stimmungen zuwiderhandelt. □ • □ Die Aufhebung des Paragraphen 153 der Gewerbeordnung. D ie Ausgabe des Reichsgesetzblattes vom 22. Mai bringt in wenigen Worten folgende Verordnung: Der Paragraph 153 der Gewerbeordnung wird aufgehoben. Dieser Paragraph, bekannt unter dem Namen Streikparagraph, war seit seiner Aufnahme in die Gewerbeordnung ein Stein des Anstoßes bei den Arbeitnehmern. Aus diesem Grunde ist seine Aufhebung in neuerer Zeit immer dringlicher verlangt worden, insbesondere von den Arbeiterver bänden, mit nur zwei Ausnahmen. Der Paragraph 153 besagte, daß, wer andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen oder durch Verrufserklärung bestimmte oder zu bestimmen versuchte, an Verabredungen und Vereinigungen zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen insbesondere mittels Einstellung der Arbeit und Entlassung von Arbeitern teilzunehmen und ihnen Folge zu leisten oder andere durch gleiche Mittel hinderte oder zu hindern versuchte, von solchen Verabredungen zurück zutreten, mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft wurde, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt war. Die Strafvorschrift fand aber nur Anwendung, soweit es sich um die Teil nahme, das Folgeleisten oder das Verbleiben bei einer Verabredung oder Vereinigung von gewerblichen Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zum Zwecke der Erlangung günstiger Lohn- oder Arbeitsbedingungen han delte. Auf jede Verabredung oder Vereinigung anderer Art konnte der Paragraph nicht angewendet werden. Durch die Aufhebung hat man erreicht, daß alle Arbeitgeber wie Arbeiter in bezug auf die bei der Ausübung des Koalitionsrechts vor kommenden Ausschreitungen nur dem Strafgesetz unterstellt werden, dem alle unterstehen. □ • • Düngungsversuche mit Gaswasser. Von Professor Dr. R. Otto, Vorstand der chemischen Versuchsstation der Kgl. Lehranstalt für Obst- und Gartenbau in Proskau, O. S. D ie nachstehenden, von mir im Sommer 1916 und 1917 angestellten Düngungsversuche mit Gaswasser bezweckten, bei dem jetzigen Mangel an stickstoffhaltigen Düngemitteln, das in den Gasanstalten leicht in großer Menge und zu einem angemessenen Preise erhältliche Gaswasser auf seinen Wert für die Düngung gärtnerischer Kulturen näher zu prüfen. Das Gaswasser enthält 1,5—3 % Ammoniak, an verschiedene Säuren gebunden: Kohlensäure (stets vorherrschend), Schwefelwasserstoff, Rho danwasserstoff, Thioschwefelsäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Cyanwasser stoff und Ferrocyanwasserstoff. Man unterscheidet, „flüchtige“ Ammon salze, welche beim Kochen mit Wasser unter Zersetzung flüchtig sind: kohlensaures Ammonium, Schwefelammonium und Cyanammonium, und „nicht flüchtige“, aus welchen das Ammoniak erst durch Kochen mit Kalk milch ausgetrieben wird. Der Gehalt der Gaswässer an Ammoniak, welcher durch Destillation und Titrieren ermittelt wird, ist sehr wechselnd; 1 1 enthält z. B. 1 5—20 g flüchtiges Ammoniak, meist Karbonat, und 2—5 g Ammoniak in Form nicht flüchtiger Salze; manche Kohlen sind chlorreich und geben viel Chlorammonium. Außerdem sind noch vorhanden: Pyridin, etwas Pyrrol, Acetonitril, Phenol und andere Teerbestandteile. In dem aus der Oppelner Gasanstalt bezogenen rohen Gaswasser war in 100 kg Gaswasser 2—2% kg Ammoniak (NHa) garantiert. Das Kilo gramm Ammoniak» im rohen Gaswasser kostet etwa 0,70 M. ab Gaswerk. Demnach stellten sich 100 kg (1) rohes Gaswasser auf 1,40—1,60 M. ab Gaswerk. Es sollte geprüft werden, ob und wie gärtnerische Kulturgewächse (Obstbäume, Gemüsearten, Blumen usw.) rohes Gaswasser, nach entspre chender Verdünnung mit Wasser, vertragen, ob sich eine schädigende Wir kung bemerkbar macht und wie stark und nachhaltig die düngende Wirkung desselben ist. A. Kopfdüngungsversuche 1916. Für je 1 qm mit Obstbäumen und Gemüse bepflanzter Bodenfläche wurde eine mittlere Düngungsgabe von 10 g Stickstoff zugrunde gelegt. Da bei den damaligen Versuchen nach meinen Untersuchungen in I 1 rohen Gaswassers 1 4,3 g Stickstoff enthalten waren, so waren demnach 700 ccm rohes Gaswasser erforderlich, um den zu Grunde gelegten Stickstoffgehalt von 10 g pro 1 qm zu geben. Das berechnete Quantum Gaswasser wurde auf die entsprechenden 4,8 und 9 qm großen Flächen in einer 1 0 1 fassenden Gießkanne mit un gefähr der Hälfte Wasser gemischt, um gleichmäßig die ganze Fläche gießen zu können, am 4. Mai gleichmäßig auf die zu düngenden Quartiere aus gegossen. Die Zeit für die Stickstoffkopfdüngung war freilich in dem Jahr, insbesondere für die Obstbäume, schon etwas weit vorgeschritten, doch sollten diese Vorversuche hauptsächlich zeigen, ob und wie die Nebenbe standteile des Gaswassers schädlich wirken. Die Äpfel- und Kirschbäume blühten bereits, ebenso die Erdbeeren. Die Johannisbeeren hatten bereits angesetzt. Der Mohn war am 1. Mai gesät, aber noch nicht aufgegangen. Die Versuche wurden auf dem sehr leichten, nährstoffarmen Boden des Neufeldes durchgeführt. I. Obstbäume, Johannisbeeren, Erdbeeren und Mohn. Es erhielten zur Düngung: 1. 9 qm Äpfelbäume Herbslkallvil, 3jährige Kopfveredlung — 6,3 1 Gaswasser auf 10 1 mit Wasser verdünnt. 2. 8 qm Kirschbäume, Hochstämme, 3 jähr. Kopfveredlung — 5,6 1 Gaswasser auf 10 1 aufgefüllt. 3. 3 qm Schwarze Johannisbeeren, 2,1 1 Gaswasser auf 10 1 auf gefüllt. 4. 9 qm Bastard, Aprikose-Pfirsich =6,3 1 Gaswasser auf 10 1 auf gefüllt. 5. 2 qm Erdbeeren = 1,4 1 Gaswasser auf 10 1 aufgefüllt. 6. 2 qm Mohn — 1,4 1 Gaswasser auf 10 1 aufgefüllt. Die Düngung erfolgte als Kopfdüngung am 4. Mai 1916. Das Er gebnis der Düngung war am 23. Oktober 1916: Die mit Gaswasser gedüngten Apfel - und Kirsch bäume, sowie Aprikosen und Johannisbeersträu cher zeigten keinen Unterschied gegenüber den un gedüngten Vergleichspflanzen. Erdbeeren zeigten an den Blatträndern Verbren nungen. Mohn war infolge der Kopfdüngung gar nicht auf gegangen, war scheinbar vollständig verbrannt. II. Gemüse. Für je 7. 1 qm Mangold, 8. 1 qm Mohrrüben, 9. 1 qm Salat, 10. 1 qm Spinat, 11.1 qm Erbsen, 12. 1 qm Zwiebeln wurde 0,7 1 Gaswasser auf 5 1 Wasser aufgefüllt und jede Parzelle damit gegossen. 13. Sellerie, 14. Krautpflanzen wurden mit Gaswasser, Verdünnung 1:1, gedüngt. Die Düngung erfolgte als Kopfdüngung den 4. Mai 1916. Ergebnis bis zum 26. Mai 1916: Mangold gedüngt war zurück gegenüber ungedüngt, Blätter gelb grün mit verbrannten Stellen. Mohrrüben im Wachstum bedeutend zurück, hellere Färbung, Verbrennung der Blätter. Erbsen gegenüber Vergleichspflanzen bedeutend heller, gelbliche Farbe, im ganzen etwas zurück. Salat heller, zum Teil gelblich verfärbt, etwas zurück. Spinat zurück gegenüber ungedüngt, Verbrennung der Blätter. Zwiebeln etwas heller und zurück. Bei Sellerie und Krautpflanzen konnte auch keine düngende Wirkung festgestellt werden. Die Blätter waren stellen weise, wo sie von dem Gaswasser getroffen worden waren, verbrannt. Ergebnis vom 30. Mai ab bis 15. Juni: Mangold gedüngt größer als ungedüngt, keine Schädigungen mehr. Mohrrüben bedeutend dunkleres Kraut und auch etwas größer als Vergleichspflanzen. Erbsen kein Unterschied. Zwiebeln kein Unterschied. Das Ergebnis für die Kopfdüngung mit Gas wasser war also durchweg im allgemeinen kein gün stiges, meist sogar schädigendes. Als Kopfdüngung ist das Gaswasser demnach nicht zu empfehlen. Gaswasser wurde auch unverdünnt als Unkrautvertilgungsmittel an gewandt. Nach zwei Tagen war das Unkraut wohl verbrannt, wuchs je doch nach ein paar Wochen wieder neu. Bei Gras hatte die Anwendung des Gaswassers nur eine vorübergehende Verbrennung zur Folge, nach einiger Zeit erholte es sich so, daß es üppiger stand und dunkelgrüner ge färbt war wie die Vergleichsparzellen. Es machte sich hier also eine düngende Wirkung geltend. III. Topfpflanzendüngungsversuche. An Stelle von Chilisalpeter und anderen Stickstoffverbindungen sollte rohes Gaswasser zur Düngung von Topfpflanzen verwendet werden. Die • Stickstoffmengen wurden in derselben Stärke wie bei den Topfpflanzen düngungsversuchen mit Wagner schem Nährsalz W G angewendet. Wagner sches Nährsalz enthält 15 % Stickstoff, Gaswasser 1,4 % Stickstoff. In einer Auflösung von 2 g Nährsalz in 1 1 Wasser (2 °/oo) sind 0,3 g Stickstoff enthalten, demnach muß 1 1 Gaswasser auf 47,6 1 verdünnt werden. Als Versuchspflanzen dienten je 6 Stück Fuchsien Marktsieg, Petunien, Pelargonien Meteor, Chrysanthemum H. W. Thorp, Tomaten Erste Sorte. - i • ssA Reihe 0 = ungedüngt, Reihe 1 = 0,3 °/.. Stickstoff (entsprechend 2 ”1^ W G), Reihe II = 0,6 °/oo Stickstoff (entsprechend 4 %° W G). Es wurde zweimal in der Woche je 50 ccm Gaswasserlösung, sonst Wasser nach Bedarf gegeben. Die Versuchspflanzen waren vor dem Versuch gleich weit. Beginn der Düngung den 16. Mai 1916. Die Pflanzen der Reihe I wurden im Laufe des Sommers 24 mal mit je 50 ccm verdünntem Gaswasser (1 : 47,6) gegossen und erhielten somit, da das Gaswasser 1,43 % Stickstoff enthielt, im ganzen 0,36 g Stickstoff. Die Pflanzen der Reihe II wurden im Laufe des Sommers ebenfalls 24mal mit je 50 ccm verdünntem Gaswasser gegossen, die Konzen tration war jedoch hier 1 :23,8, mithin erhielten die Pflanzen dieser Reihe insgesamt 0,72 g Stickstoff,
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