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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
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Band
Band 33.1918
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150 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 22 Der deutsch-rumänische Wirtschaftsvertrag. Mit dem am 7. Mai im Schlosse Cotroceni bei Bukarest unterzeichneten - - Friedensvertrag der Mittelmächte mit Rumänien ist der Krieg im Osten beendet. In dem Vertrag sind, vom volkswirtschaftlichen Stand punkt aus betrachtet, am wichtigsten die Bestimmungen, die sich auf die Regelung der nunmehr wieder einsetzenden Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Rumänien beziehen. Im großen und ganzen sind die Grundlagen für die Wiederaufnahme der Friedenswirtschaft die gleichen, wie sie auch für die Ukraine, Finnland und Groß-Rußland festgelegt sind. Neben den Bestimmungen, nach denen Rumänien uns die Über schüsse des Landes an Getreide aller Art usw. für dieses und das nächste Jahr liefern muß, für die dann folgenden 7 Jahre aber nur auf Verlangen, ist die Hauptsache die, daß der vor dem Kriege bestehende Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrag zwischen beiden Ländern mit der Maßgabe wieder in Kraft tritt, daß er bis zum 31. bzw. 18. Dezember 1930 und nach diesem Zeitpunkt bis zum Ablauf eines Jahres nach der von dem einen oder anderen vertragschließenden Teil ausgesprochenen Kündigung in Geltung bleiben wird. Mitteilenswert ist vielleicht noch, daß in der jetzt bestehenden Über gangszeit zur Überwindung der Folgen des Krieges Verkehrsbeschrän kungen, wie Einfuhrverbote, Ausfuhrverbote und Durchfuhrverbote erlassen werden können, soweit nicht in besonderen Abkommen etwas anderes bestimmt ist. Diese Beschränkungen sind so zu handhaben, daß sie möglichst wenig lästig empfunden werden, und sind, sobald es die Verhältnisse gestatten, außer Kraft zu setzen. Dann sollen für den wechselseitigen Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und Rumänien unmittelbare Personen- und Gütertarife mindestens in dem Umfange hergestellt werden, in dem sie am 1. August 1914 bestanden haben. Im übrigen dürfen für die Ein- und Durchfuhr von Waren aus Deutschland keine höheren Tarife oder schwerere Be dingungen zur Anwendung kommen, als diejenigen, die auf gleichartige Waren eines dritten Staates in derselben Richtung und auf derselben Ver kehrsstrecke angewendet werden. Dasselbe gilt auch für die Aus- und Durchfuhr von aus Rumänien nach Deutschland bestimmten Waren. Es sind dann noch besondere Abkommen über die Regelung gewisser Eisenbahnfragen, sowie über den Post- und Telegraphenverkehr getroffen worden, von deren Wiedergabe wir jedoch absehen können. □ □ □ Über Anbauversuche mit gestiefelten und ungestiefelten Erbsen. D er Sonderausschuß für Feldgemüsebau der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft hat im Jahre 1917 in München, Poppenburg, Strick herdicke i. W. und Wedelshof i. Pommern Anbauversuche mit gestiefelten und ungestiefelten Erbsen unternommen, über die hier nach einem Bericht des Königl. Garteninspektors W e i r u p in den „Mitteilungen“ der Gesell schaft das Nachstehende im Auszug mitgeteilt sei: Angebaut wurden wiederum die beiden Sorten Überreich und Ver besserte Schnabel. Beide Sorten wurden gestiefelt und ungestiefelt angebaut. Dabei war weiter vorgesehen, daß bei dem ungestiefelten Anbau einmal die Reihen in einer Entfernung von 40 cm festgelegt waren (12 Reihen), während ein andermal der Anbau vier Reihen mit einem Abstand von 20 cm und einem 60 cm breiten Weg vorsah (16 Reihen). Das Stiefeln der Erbsen erfolgte an allen Versuchsorten den Vorschriften entsprechend in gleichmäßiger Weise mit Draht. Die gestiefelten Erbsen waren allgemein in Beete mit je 2 Reihen in 20 cm Entfernung gedrillt; zwischen den Beeten sind Wege von 100 cm Breite (zwei Reihen) und 60 cm Breite (12 Reihen). Die Größe der Anbaufläche und der Kontrollparzellen betrug je 1 Ar. Die Aussaat erfolgte in München am 12. April; in Poppenburg am 16. April; in Strickherdicke am 1. und 2. Mai; in Wedelshof am 8. Mai. Der Verbrauch an Saatgut war entsprechend den vom Sonder ausschuß erlassenen Vorschriften an allen Orten gleich. Der Aufgang der Saat war sehr ungleichmäßig und in München nach 22 bzw. 23 Tagen; in Poppenburg nach 20 Tagen; in Strick herdicke nach 7—8 Tagen und in Wedelshof nach 15 Tagen. Die Blüte setzte ein in München bei Überreich am 24. Mai; Ver- besserte Schnabel am 22. Mai; in Poppenburg am 30. Mai bzw. 6. Juni; in Strickherdicke am 6. bzw. 11. Juni und in Wedelshof am 15. Juni. Ein Unterschied in der Blütezeit der gestiefelten und ungestiefelten Pflanzen derselben Sorte war nicht festzustellen. Die Witterungsverhältnisse waren der Entwicklung der Erbsen nicht günstig. Das außergewöhnlich heiße und trockene Wetter bewirkte eine starke Stockung im Wuchs; schon zu Anfang des Juni-Monats fingen die Pflanzen an, an dem unteren Teil gelb zu werden. An den Teil stücken mit ungestiefelten Pflanzen war dies in verstärktem Maße der Fall. Ende Juni — zur Zeit der zweiten Pflücke — war Überreich schon vollständig, Verbesserte Schnabel zum größten Teil gelb geworden. Nur der in Westfalen durchgeführte Anbau machte eine Ausnahme, da hier die Trockenheit weniger anhaltend war. Die erste Pflücke konnte erfolgen in: München von Überreich am 21. Juni; bei Verbesserte Schnabel am 6. Juli; in Poppenburg am 15. bzw. 20. Juni; in Strickherdicke am 29. Juni bezw. 6. Juli und in Wedels hof am 3. bzw. 7. Juli. Bei der Sorte Überreich schwankte die Entwicklungszeit von der Blüte bis zur 1. Pflücke zwischen 16 Tagen (Poppenburg) und 25 Tagen (München); bei Verbesserte Schnabel zwischen 14 Tagen (Poppen burg) und 45 Tagen (München). Von der Aussaat bis zur ersten Pflücke verging eine Zeit von 1 0, 8%, 8% und 8 Wochen in der Reihen folge der genannten Versuchsorte. Unterschiede in der Länge der Pflanzen bei den gestiefelten und un gestiefelten Anbauparzellen traten nicht hervor. Die Hülsenlänge schwankte bei Überreich zwischen 7—8 sm, bei Verbesserte Schnabel zwischen 7—8,5 cm. Bei der ersten Pflücke betrug die Anzahl der Kerne: München bei Überreich — bei Verbesserte Schnabel — Poppenburg „ 5—6 „ „ „ 7—8 Strickherdicke „ 8—9 ,, „ „ 8—9 Wedelshof „ 6—7 „ „ ,. 6—7 Die bessere Ausbildung der Hülsen und die höhere Anzahl der darin enthaltenen Kerne dürfte in Strickherdicke auf die günstigeren Witte rungsverhältnisse (größere Niederschlagsmengen) zurückzuführen sein. Die Anzahl der Pflückungen betrug bei Überreich: München und Poppenburg je zwei, Strickherdicke drei, Wedelshof eine (ungestiefelt 12 Reihen: 2); Verbesserte Schnabel ungestiefelt: München und Poppenburg je zwei, Strickherdicke vier, Wedelshof drei (ungestiefelt 16 Reihen: 1); gestiefelt: München eine, Poppenburg und Wedelshof zwei (gestiefelt 12 Reihen: eine), Strickherdicke drei. In München ist für die ungestiefelten Parzellen (vier Reihen mit je 20 cm Entfernung und einem Weg von 60 cm) und für die gestiefelten Parzellen (zwei Reihen mit 20 cm Entfernung und einem Weg von 60 cm) ein Ertrag nicht angegeben. Es erscheint daher der Gesamt ertrag der beiden ungestiefelten und ebenso der beiden gestiefelten Par zellen bei der Ernte nicht auseinandergehalten zu sein. Aus diesem Grunde muß der Münchener Anbau bei der Emte von den weiteren Feststellungen ausgeschieden werden. Nachstehend folgt eine Zusammenstellung der Gesamternte der Haupt- und. Kontrollparzellen ( ) unter den verschiedenen Anbau methoden und von den verschiedenen Anbauorten, Ungestiefelt: 12 Reihen. . . I. Überreich. Poppenburg. 71,0 (78,0) Strickherdicke. 207,0 (195,0) Wedelshof. 14,0 (15,0) Gesamtertrag (4 a) 149,0 402,0 29,0 Ungestiefelt: 16 Reihen . . 73,5 (70,0) 265,0 (217,0) 13,5 (15,5) Gesamtertrag (4 a) 143,5 482,0 29,0 Gestiefelt: 8 Reihen. . • • 56,5 (59,5) 155,0 (149,0) 6,5 (7,5) Gesamtertrag (4 a) 116,0 304,0 14.0 Gestiefelt: 12 Reihen. . . . 66,0 (65,0) 229,0 (210,0) 10,5 (8,25) Gesamtertrag (4 a) 131,0 439,0 18,75 II. Verbesserte Schnabel. Poppenburg. Strickherdicke. Ungestiefelt: 12 Reihen. . . 57,5 208,0 ' (74,0) (277,0) Wedelshof. 12,25 (12,75) Gesamtertrag (4 a) 131,5 485,0 25,0 Ungesliefelt: 16 Reihen. . . 56,0 (54,5) 182,0 (186,0) 4,5 (6,0) Gesamtertrag (4 a) 110,5 368,0 10,5 Gestiefelt: 8 Reihen . . . . 46,0 (49,0) 182,0 (184,0) 8,5 (8,75) Gesamtertrag (4 a) 95,0 366,0 17,25. Gestiefelt: 12 Reihen . . . 48,5 (54,5) 245,0 (259,0) 9,5 (9,0) Gesamtertrag (4 a) 103,0 504,0 18,5 In der so sehr bedeutenden Verschiedenheit des Ernteergebnisses dieser drei Anbauorte prägt sich so recht der gewaltige Einfluß der Wit terungsverhältnisse des letzten Jahres aus. Strickherdicke in Westfalen hatte noch ausreichende Niederschlagsmengen; Poppenburg mit seinem schweren Boden im Leinetal hatte sehr schwer unter der Trockenheit zu leiden; auf dem leichteren Boden in Wedelshof in Pommern aber waren die Pflanzen geradezu am Verdorren, Die Erträge waren dement sprechend. Eine Zusammenfassung der Gesamterträge in diesen drei Anbauorten 3X2X2 ( ) = 12 Ar ergibt folgendes: Überreich Ungestiefelt 12 Reihen = 580,0 kg 16 ., = 654,0 „ Gestiefelt 8 „ = 434,0 „ 12 ,. = 588,75.. Verbesserte Schnabel Ungestiefclt 12 Reihen — 641,5 kg 16 „ - 489,0 „ Gestiefelt 8 ,, — 478,25,, 12 ., = 625,5 „
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