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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
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Band
Band 33.1918
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1 1 4 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.Nr. 16 Vogelsang, Krefeld rügte noch scharf die Unsitte, daß bei Bestellun gen von manchen Firmen weder eine Bestätigung der Bestellung noch eine Antwort, daß die Ware nicht mehr zu liefern sei, erfolge und bat im Han delsblatt auf diese einfache Anstandspflicht erneut hinzuweisen. Für den Ort der nächsten Versammlung wurde Viersen bestimmt. L. Beter a m s , Obmann. Arthur Reder, Protokollführer. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiih iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii^ Persönliche Angelegenheiten iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Unser Mitglied Christian Moll, Gärtnereibesitzer in Köln-Nippes, ist im Alter von 55 Jahren gestorben. Unser Mitglied Prokurist Peter Müller beging am 5. April das 25jährige Jubiläum seiner Tätigkeit in der Firma Dahs, Reuter & Cie. in Jüngsfeld bei Oberpleis. Unserem Mitgliede Otto hiesse, Handelsgärtner und Blumensamen züchter in Aschersleben, wurde das Verdienstkreuz für Kriegshilfe verliehen. Siegfried Braun, Generalsekretär der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft und Schriftführer des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau, ist zum Königlichen Ökonomierat ernannt. Kleine Mitteilungen s FilllllillIIIIIIIIIII E ^lllllllllllllllllllllllllllflF. Erzeuger-Richtpreise für Frühgemüse in der Provinz Brandenburg. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat für den Bereich der Pro vinz Brandenburg für Frühgemüse Erzeuger-Richtpreise wie folgt fest gesetzt : Spargel: 1. unsortiert 55 Pf. 2. sortiert I 80 „ 3. sortiert II und III 55 „ 4. Suppenspargel 25 „ Rhabarber . 12 „ Spinat 30 „ Erbsen 35 „ Bohnen: 1. grüne Bohnen (Stangen-, Busch-) . . 32 „ 2. Wachs- und Perlbohnen 40 „ 3. Puff- (Sau-) Bohnen 20 „ Möhren und längliche Karotten mit Kraut (vom 1. Juni 1918 ab) 14 „ ohne Kraut (vom 1. Juni 1918 ab) . . 22 „ Mairüben ohne Kraut . . 12 „ Karotten, runde kleine mit Kraut 20 „ Karotten, runde kleine ohne Kraut .... 35 „ Kohlrabi (vom 10. Juni 1918 ab) . . . . 25 „ Frühweißkohl (vom 20. Juni 1918 ab) . . 16 „ Frühwirsing- und Frührotkohl 20 „ Frühzwiebeln mit Kraut 30 „ Tomaten 35 „ Diese Richtpreise gelten für die auf Grund von Lieferungsverträgen ge lieferten Waren als Vertragspreise für den Erzeuger bis zu dem Zeit punkt, an dem die zuständige Preiskommission anderweite Preise festsetzt. Förderung des Obst- und Gemüsebaues in den Schulen. Der preußische Kultusminister hat soeben einen Erlaß an die Pro- vinzialschulkollegien herausgegeben, in dem er eine stärkere Heranziehung der Schule zur Förderung des Obst- und Gemüsebaues betont. Unzweifel haft kann dieser Erlaß sehr segensreich wirken, eine unbedingte Voraus setzung dabei ist aber die, daß die Unterweisung der Kinder im Gartenbau von Lehrkräften ausgeht, die selbst über das nötige Wissen und Können verfügen und die imstande sind, den Stoff nicht nur in ansprechender verständlicher Form vorzutragen, sondern auch denselben in die Praxis umzusetzen vermögen, sei es nun im Schulgarten oder an anderer Stelle. Die Lehrer müssen in der Lage sein, ihren Schülern und Schülerinnen alle Handgriffe, die sich bei der Bearbeitung eines Haus- oder Schreber gartens ergeben, selbst vorzumachen und sie über das Warum in ge nügender Weise aufzuklären. Nur wenn die Lehrer über genügende gartenbauliche Kenntnisse verfügen, versprechen wir uns von dem Erlaß günstige Folgen für das allgemeine Volkswohl. Es wird daher vor allen Dingen notwendig sein, daß dem Unterricht im Obst- und Gemüsebau im Lehrplan der Lehrerbildungsanstalten ein größerer Raum gewidmet wird. Dies hebt auch der Erlaß des Kultusministers hervor, der vor schlägt, daß besonders für die Sache eingenommene Lehrkräfte vielleicht an bestimmten Seminaren an einigen Tagen Anleitung und Unterweisung im Obst- und Gemüsebau erteilen könnten, ebenso wäre die versuchsweise Heranziehung von Schülern der Präparandenanstalten zu erwägen. An Seminaren, wo besondere Gärtner angestellt sind, dürfte es keine großen Schwierigkeiten haben, den Erlaß in zweckdienlicher Weise in die Tat um zusetzen. Ohne Zweifel kann der Erlaß viel Gutes stiften, wenn seine Ausführung in verständnisvolle Hände kommt. Die Abschaffung der Bezeichnung „Dutzend“. Wie der Krieg schon so manchem im Handel und Verkehr den Garaus gemacht und an Stelle von altem und überlebtem neues gesetzt hat, so wird abermals ein Stück Gewohnheit verschwinden, die auch im gärt nerischen Verkehr noch viele Anhänger zählt, trotzdem sie nicht mehr am Platze ist. Das metrische System, das sich bei Maßen und Gewichten im Deutschen Reich fast ausnahmslos durchgesetzt hat, hat nun auch mit dem Zählmaß „Dutzend“ gebrochen und an seine Stelle ein neues Maß, das Zehnt, gesetzt. Es wäre sehr zu wünschen, daß auch die Handelsgärtner je eher je besser von dieser Neuerung Gebrauch machen und ihre Gemüse- und Blumenpflanzen nicht mehr dutzend-, sondern zehn- und hundertstück weise verkaufen. V erkehrs wesen Zur Frage der Entschädigung für verlorene und beschädigte Postpakete. Die Frage der Erhöhung der gesetzlichen Entschädigung für in Ver lust geratene oder beschädigte Postpakete ist im Reichstage, ebenso in Ein gaben amtlicher Handelsvertretungen, angeregt worden. Nach § 9 des Postgesetzes vergütet die Reichspostverwaltung im Falle des Verlustes oder einer Beschädigung gewöhnlicher Pakete den wirklich erlittenen Schaden, jedoch niemals mehr als drei Mark für jedes Pfund der ganzen Sendung. Dieser Satz wird im Geschäftsverkehr im Hinblick auf die gesteigerten Preise für alle Waren und Erzeugnisse, insbesondere für Lebensmittel, als unzureichend erachtet. Nach Lage der Gesetzgebung kann die Reichs postverwaltung während der Kriegszeit übrigens jede Entschädigung ab lehnen, da' sie berechtigt ist, alle Sendungen nur auf Gefahr des Absenders zu übernehmen. Die Reichspostverwaltung hält die gesetzlich festgelegte Entschädigung von 6 M. für das Kilogramm für die Friedenszeit als aus reichend, aber es wird von ihr anderseits nicht verkannt, daß unter den heutigen Verhältnissen die Entschädigung besonders bei Lebensmittelpaketen unzulänglich ist. Eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hält die Reichspostverwaltung allerdings für bedenklich, ist aber in eine Prüfung der Frage über die anderweitige Bemessung des geltenden Entschädigungs gesetzes eingetreten. EIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIE 11 Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe i= FililililililillililiiiiliiliiililiiliiliiiiililiifiiiiiTliliiliilliiiiliiiiifiiilfiililiifiiliiliilfilifiilliliiliiiiiiim Zur fristlosen Entlassung von Angestellten infolge des Krieges. Die durch den Krieg geschaffenen wirtschaftlichen Verhältnisse können einen wichtigen Grund für die sofortige, kündigungslose Ent lassung eines Angestellten bilden, jedoch nur dann, wenn für den Arbeit geber die Unmöglichkeit besteht, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Es genügt aber nicht, daß der Betrieb nur „bis auf weiteres“, also vorüber gehend, ausgesetzt wird. So hat das Reichsgericht entschieden. Der höchste Gerichtshof des Deutschen Reiches führt aus, daß, wenn es einem Unternehmer geschäftlich vorteilhafter erscheint, infolge der Er schwernisse und notwendigen Einschränkungen den Betrieb vorläufig über haupt einzustellen, er das nicht dazu benutzen darf, die von ihm in seinem Betrieb abgeschlossenenen Verträge mit seinen Angestellten sofort und fristlos aufzulösen und die Nachteile der ihm für sich zweckmäßig erscheinenden Maßnahmen auf seine Angestellten abzuwälzen. Außer bei dem Amtsgericht empfiehlt sich auch die Anmeldung beim Gärtnerischen Gläubiger-Schutzverband Hamburg I, Woltmann- Straße 7/9. Schlüchtern, Bezirk Cassel. Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kunst- und Handelsgärtners Albert von Rockenthien in Schlüchtern wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins auf gehoben. lllllllllllllllllllllllll^ | $> | lllllllllllllllllllllllll^ | Handelsregister ElllllllllllllllllIllE | $ | mlllllllllllllllllllllllllltH Aachen. In das Handelsregister wurde bei der Firma Philipp Geduldig in Aachen eingetragen: Der Kunstgärtner Carl Geduldig zu Aachen ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Die dadurch begründete offene Handelsgesellschaft führt die bisherige Firma fort und hat am 1. Juli 1917 begonnen.
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