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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 33.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191800004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19180000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 33.1918
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhaltsverzeichnis II
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1918 I
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1918 I
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1918 I
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1918 I
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1918 I
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1918 I
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1918 I
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1918 I
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1918 I
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1918 I
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1918 I
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1918 I
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1918 I
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Band
Band 33.1918
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2 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nr. 1 Durch Verleihung des Eisernen Kreuzes I. Klasse wurden ausgezeichnet: Leutnant d. R. Hans Münch, Sohn unseres Mitgliedes Hein rich Münch, i. Fa. Münch & Flaute, Rosenkulturen in Leuben. Genannter besitzt außerdem noch folgende Auszeich nungen: Eisernes Kreuz II. Klasse, Albrechtsorden II. Klasse mit Schwertern, Verdienstorden II. Klasse mit Schwertern, Groß herzoglich Hessische Tapferkeitsmedaille. Leutnant d. R. Karl Jungclaußien, Sohn unseres Mitgliedes und zweiten Vorsitzenden des Verbandes H. J un g cla uß en, Königl. Ökonomierats und Gtnbes. in Frankfurt a. Oder. Eisernes Kreuz II. Klasse: Mitglied, Unteroffizier J. Bockholt, Gtnbes. in Münster i. W. Sanitätsgefr. Alexander Pietruszynski, Sohn unseres Mitgliedes St. Pietruszynski, Gtnbes. in Glowno. Fritz Blüte, Sohn unseres Mitgliedes Fritz Blüte s e n., Gtnbes. in Elberfeld. Zum Geleit ins neue Jahr! WJeihnachten, das Fest der Liebe und Versöhnung ging vorüber, ohne V der Menschheit die Befreiung aus den blutigen Fesseln des Krieges gebracht zu haben. Ein neues Jahr ist angebrochen. Wohl ein jeder auf dem weiten Erdenrund wird sich in der Scheidestunde des alten Jahres die Frage vorgelegt haben:- Werden die Friedenshoffnungen und Frie denswünsche von Millionen von Menschen auch im neuen Jahre ungehört verhallen? Wenn es auch in den jetzigen Zeitläuften eine undankbare Aufgabe ist, in die Zukunft zu schauen, so steht doch soviel fest: der Friede ist auf dem Marsche. Aus dem Osten kam der erste helle Licht strahl, von dem Volke ging er aus, das unter den Völkern Europas hin sichtlich seiner Kultureigenschaften zwar nicht an der Spitze marschiert, das aber doch noch über hinreichend Vernunft und sittlichen Willen zu verfügen scheint, Eigenschaften, die jetzt höher zu bewerten sind, als die sonstigen viel gepriesenen jener Völker, die sich in moralischen Predigten gar nicht genug tun können und in religiösen Gefühlen förmlich schwim men, deren ganzes Handeln aber mitihren schönen Worten nicht in Ein klang zu bringen ist. Wir wollen hoffen Und vertrauen, daß die Verhand lungen in Brest-Litowsk unter einem glücklichen Stern stehen und bald zu einem dauernden und segensreichen Frieden zwischen Deutschland und dem russischen Reich führen mögen. Wenn unsere übrigen Widersacher dann vor einer vollendeten Tatsache stehen, werden sie vielleicht doch noch in letzter Stunde Vernunft annehmen, in das Tor des Friedens ein treten und zu Verhandlungen bereit sein. Wenn nicht, ja dann stehen wohl allen Völkern noch schwere Blutopfer bevor, die auf die Häupter jener zurückfallen, die trotz wiederholt ausgestreckter Friedenshand die selbe hartnäckig zurückweisen. Das vergangene Jahr stand für die Mitglieder unseres Verbandes im Zeichen der Nahrungsmittelversorgung und auch 1918 muß es als die vornehmste Aufgabe des Erwerbsgärtners betrachtet werden, Gemüse, Frühkartoffeln und Obst heranzuziehen, und das trotz aller Schwierig keiten, die sich vor ihm auftürmen. Welcher Art diese Schwierigkeiten sind, braucht hier nicht näher erörtert zu werden. Die Anforderungen sind aber in diesem Jahre womöglich noch höher als im vorigen. Es heißt eben, aus dem Boden herausholen, was aus ihm herausgeholt werden kann. Ein wenig Raubwirtschaft treibt heute jeder Gärtner und Landwirt, das ist unvermeidlich. Wenn es auch manchmal scheinen will, als ob unsere Tätigkeit nicht genügend gewürdigt wird und nicht den Lohn findet, der ihr gebührt, so darf das doch niemanden abhalten in seiner Tätigkeit fortzufahren. Es wird die Stunde auch kommen, wo das Wirken aller Angehörigen unseres Berufs in vollem Umfange anerkannt und mit ehernen Lettern in die Geschichte dieser Jahre eingetragen werden wird. Darum, deutsche Gärtner, spannt Eure Kräfte an und bedenkt, daß Ihr den Sieg und das wirtschaftliche Durchhalten mit verbürgt, daß aber ohne Eurer Hände Arbeit das deutsche Volk bitterer Not ausge setzt, vielleicht dem Untergang geweiht wäre. Der Verband hat auch im abgelaufenen Jahre wieder viel und se gensreiche Arbeit im Interesse seiner Mitglieder und des gesamten deut schen Gartenbaues geleistet. Als die wichtigsten Geschehnisse seien kurz folgende hervorgehoben: Das Eintreten für eine ausgiebige Anzucht von Frühkartoffeln durch Stecklinge und mittels anderer Verfahren; die wiederholten Verhandlungen mit der Reichsstelle für Gemüse und Obst bei Festsetzung der Richtpreise; vor allem die von dem Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung erwirkte Einfuhrerlaubnis auf holländi sche Blumenzwiebeln, durch welche es Tausenden von Gärtnern und Blumengeschäften ermöglicht wurde, mit ihren Betrieben duruchzuhalten. Die vom Vorstand und der Geschäftsstelle unternommenen Schritte zur Versorgung der Gärtnereien mit Kohlen zeitigten zwar keinen vollen Er folg, es gelang aber doch mit der Zeit die örtlichen maßgebenden Stellen davon zu überzeugen, daß die Erhaltung der Gärtnerei eine kriegswirt schaftliche Bedeutung habe und im Interesse einer ausreichenden Nah rungsmittelversorgung eine zwingende Notwendigkeit sei. Nachdem diese Anschauung sich fast überall Bahn gebrochen, gelang es, die Gärtnereien, die sich entweder ganz oder zum Teil der Anzucht der Frühgemüse und Gemüsepflanzen widmen, im großen und ganzen so leidlich mit Heizstoff zu beliefern. Den unablässigen Bemühungen unseres Verbandes als dem leitenden Verein des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau ist es ferner zuzuschreiben, daß es gelang, auch 1917 wieder für die Zeit vom 27. August bis Ende des Jahres eine Einfuhr lebender Pflanzen aus Belgien vom Reichskommissar zu erwirken, während die Einfuhr belgi- scher Schnittblumen und von Bindegrün zwar zunächst abgelehnt, später aber auch für die Zeit von Oktober 1917 bis März 1918 widerruflich in einem beschränkten Umfange zugelassen wurde. Das wichtigste Ergebnis des ganzen Jahres war aber die in den Tagen des 1 6. und 1 7. November in Berlin abgehaltene Ausschußsitzung. Die bedeutsamste hier zur Verabschiedung kommende Angelegenheit war jene, die die Namensänderung des Verbandes betraf, und der damit im Zusammenhang stehende Antrag des Vorstandes, den Kreis der zur Mit gliedschaft des Verbandes berechtigten Berufsausübenden zu erweitern. Damit beginnt gewissermaßen ein neuer Abschnitt im Verbandsleben, von dem wir hoffen wollen, daß er dem Verband und allen seinen Gliedern zum Segen dienen möge. Große Aufgaben stehen dem Verband noch bevor, und namentlich die Überführung des Gartenbaues und der Erwerbsgärtnerei in den Friedens zustand birgt noch so manche Frage, deren Lösung vielleicht nicht so ein fach sein wird. Doch wird es sicher gelingen, aller etwaigen Schwierigkeiten und Hindernisse Herr zu werden, wenn von seifen der Gruppen und Mitglieder dem Vorstand und der Geschäftsstelle rückhaltloses Vertrauen entgegengebracht wird und sie auch sonst in jeder Weise unterstützt wer den. An dieser Unterstützung hat es leider mitunter auch im letzten Jahre gefehlt, möge darin im neuen eine Besserung eintreten. Das erste ferne Morgenrot einer neuen Zeit ist aufgegangen und be leuchtet den Eintritt in das neue Jahr. In den Stürmen des Krieges haben wir die Quellen unserer Kraft rinnen lassen. Deutsche Gärtner! Seid willig und macht Euch bereit, sie in den vollen Sonnenglanz der Arbeits gefilde eines deutschen Friedens zu leiten! f^P □ □ □ Neue Bestimmungen über Lohnpfändung, ner Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächti- • gung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 folgende Verordnung erlassen: 1. Der Arbeits- uad Dienstlohn ist, soweit er die Summe von 2000 Mark für das Jahr übersteigt, zu einem Zehntel des Mehrbetrages der Pfändung nicht unterworfen. Hat der Schuldner seinem Ehegatten oder seinen ehelichen Abkömmlingen, die das sechzehnte Lebensjahr nicht voll endet haben, Unterhalt zu gewähren, so erhöht sich der unpfändbare Teil des Mehrbetrages für jeden dieser Unterhaltsberechtigten um ein weiteres Zehntel, höchstens jedoch auf fünf Zehntel des Mehrbetrages. Soweit im Falle des Abs. 1 Satz 1 der unpfändbare Teil des Lohnes den Betrag von zweitausendfünfhundert Mark, im Falle des Abs. 1 Satz 2 den Betrag von dreitausendsechshundert Mark übersteigen würde, unterliegt die Pfändung keinen Beschränkungen. 2. Ändern sich die Verhältnisse, die nach § 1 Abs. 1 für die Be stimmung des unpfändbaren Teiles des Lohnes maßgebend sind, so erwei tert oder beschränkt sich die Pfändung nach Maßgabe der eingetretenen Änderung von dem auf deren Eintritt nächstfolgenden Zeitpunkt ab, an welchem der Lohn fällig wird. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners hat die Behörde, welche die Pfändung bewirkt hat, den Pfändungsbeschluß entsprechend zu berichtigen. Der Drittschuldner kann, solange ihm eine Berichtigung nicht zugestellt ist, nach Maßgabe der bisherigen Pfändung mit befreiender Wirkung leisten. 3. Auf die Pfändung des Ruhegeldes der Personen, die in einem privaten Arbeits- oder Dienstverhältnisse beschäftigt gewesen sind, finden die Vorschriften der §§1,2 entsprechende Anwendung. 4. Gesetzliche Vorschriften, die über die Pfändung des Ruhegeldes der im § 3 bezeichneten Art abweichende Bestimmungen treffen, bleiben unberührt. Diese Verordnung ist am 20. Dezember 1917 in Kraft getreten.. Der Reichskanzler bestimmt, wann und in welchem Umfang sie außer Kraft tritt. Soweit mit dem Inkrafttreten der Verordnung eine Erweiterung des der Pfändung nicht unterworfenen Teils des Lohnes oder Ruhegeldes ein tritt, finden die Vorschriften des § 2 entsprechende Anwendung. Eine vor dem Inkrafttreten der Verordnung erfolgte Aufrechnung, Abtretung oder Verpfändung verliert ihre Wirksamkeit, soweit sie bei Anwendung der Verordnung unwirksam sein würde. • □ □ Allgemeine Betrachtungen über Frühgemüsetreiberei in Gewächshäusern. V or dem Kriege und auch noch im zweiten Jahre desselben war die ’ Frühtreiberei von Gemüse in Topfpflanzengärtnereien eine unbekannte Sache. Die Länge des Krieges und die dadurch bedingte gebieterische Notwendigkeit einer bis zum äußersten gesteigerten Nahrungsmittel erzeugung, dann aber auch der Rückgang der Anzucht von Blumen und Topfpflanzen haben dazu geführt, daß Betriebe, die sonst nun und nimmer daran gedacht haben würden, auch nur das geringste Fleckchen in ihren Glashäusern der Anzucht von Gemüse nutzbar zu machen, aus der Not eine Tugend machten und jetzt auch ihrerseits sich mit allem Nachdruck auf die Erzeugung von Gemüse legen. Denn von der Erzeugung von Nahrungsmitteln hängt, je länger dieser unselige Krieg dauert, je mehr
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