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Ko. 30. Berlin, den 26. Juli 1900. XV. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter 5 Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang SM. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Einladung zur Hauptversammlung. Unter höflicher Bezugnahme auf die in No. 24 des Handelsblattes veröffentlichte Tageseintheilung beehren wir uns, alle Vertreter und Mitglieder des Verbandes zu der vom 5. bis 7. August d. Js. in Leipzig stattfindenden Hauptversammlung hierdurch höflichst einzuladen. Insbesondere aber bitten wir die verehrten Theilnehmer, bereits Sonntag den 5. August zu erscheinen, da beabsichtigt ist, den Empfangsabend in offizieller Weise abzuhalten und die Behörden hierzu einzuladen. Wir bitten ferner, uns geneigtest von der beabsichtigten Ankunft vorher zu unterrichten, damit wir die nöthigen Vorbereitungen in erforderlicher Weise treffen, und insbesondere für günstige Wohnungs verhältnisse sorgen können. Wir werden später über die mit einigen Hotels getroffenen Vereinbarungen nähere Mittheilung machen. Im Uebrigen versprechen wir alles zu thun, um unseren verehrten Gästen die Tage in Leipzig zu recht angenehmen zu gestalten und bitten nochmals um zahlreiches Erscheinen. (Alle Mittheilungen wolle man an Alb. Wagner, Leipzig-Gohlis richten.) Mit vorzüglicher Hochachtung Die Verbandsgruppe Kreishauptmannschaft Leipzig. Alb. Wagner, Obmann. IgER SCHUTZZOLL. Aus dem Bericht der Erfurter Handelskammer. Wir lesen in dem genannten Bericht folgendes: Schon im Jahresbericht der Handelskammer pro 1898 hatten die Handelsgärtner und Samenhandlungen darauf hingewiesen, dass, soweit Samen in Betracht kommen, die be- theiligten Kreise des Handelskammerbezirkes sich den Be strebungen, einen Schutzzoll auf alle gärtnerischen Produkte bei Erneuerung der Handelsverträge einzuführen, durchaus nicht anschliessen können; zur weiteren Begründung dessen ist noch Folgendes zu bemerken: Das Jahr 1893 brachte eine totale Missernte und in Folge dessen exorbitante Preise. Letztere veranlassten in den folgenden Jahren eine grosse Anzahl von Land- wirthen, sich dem Samenbau zuzuwenden. Als jedoch 1894 und 1895 reichliche Ernten zu verzeichnen waren, trat eine grosse Ueberproduktion ein, welche einen Preis sturz zur Folge hatte, wie er vorher im Samenhandel wohl noch nie vorgekommen war. Die Landwirthe, welche viel fach für die geernteten Samen überhaupt keinen Absatz fanden, gaben zum grössten Theil den Samenbau wieder auf. Man kann wohl sagen, dass in den letzten beiden Jahren sowohl die Produktion als auch die Preise der meisten wichtigen Artikel wieder in normale Grenzen zurückgekehrt sind. Die Interessenten des diesseitigen Bezirks wünschen: 1. zollfreie Einfuhr sämmtlicher Artikel in das Aus land; ausserdem ist die Beseitigung des seitens Frankreichs auf die Einfuhr von Runkel- und Zuckerrübensamen gelegten Zolles von 30 Francs per 100 kg, sowie Beseitigung oder doch eine Herabminderung des seitens der Vereinigten Staaten auf Gemüsesamen gelegten Eingangszolles von 35 Prozent ad valorem anzustreben; (siehe unten. D. Red.) 2. keinerlei Belastung durch Einfuhrzölle. Es müssen viele Artikel bei Missernten, andere überhaupt, da sie in unserem Klima nicht gedeihen, aus dem