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Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am i. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis für Nichtverbands- mitglieder pro Jahrgang 7 Mk. 50 Pf.; für Verbandsiitglieder kostenlos. Redaktion: C. Junge, Steglitz - Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Bekanntmachung. Nach § 38 des Statuts muss der Jahresbeitrag von 8 Mark im Januar portofrei an die Kasse des Ver bandes eingezahlt werden. Indem wir darauf aufmerksam machen, ersuchen wir um Einsendung der noch restirenden Beiträge an die Adresse: „Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin“. Fortfall der behördlichen Reblausatteste, Schon wiederholt haben wir auf eine Erleichterung für die Abfertigung der Pflanzensendungen nach dem Aus lande aufmerksam gemacht, welche darin besteht, dass die Gärtnereien, Baumschulen u. dergh, welche regelmässigen Untersuchungen unterliegen und amtlich als den Anforde rungen der internationalen Reblaus-Convention entsprechend erklärt worden sind, von dem Reichskanzler in einem Verzeichnisse aufgeführt werden und dann nicht nöthig haben, jeder Pflanzensendung nach denjenigen Staaten, welche sich der Reblausconvention angeschlossen haben, also nach Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Italien, Schweiz, Belgien, Portugal, Serbien, Holland und Luxemburg, eine behördliche Untersuchungs-Bescheini- gung beizufügen. Es genügt vielmehr für die Ausfuhr nach diesen Ländern eine Erklärung nach folgendem Schema: Erklärung.*) 1) Unterzeichnete zu • erklär hiermit: a) dass der ganze Inhalt der beifolgenden Sendung bezeichnet mit enthaltend seiner . , aus ihrer eigenen Gartenanlage in stammt; *) Formulare hierzu sind zum Preise von 20 Pf. für 10 Stück, 2,00 Mark für 100 Stück gegen Voreinsendung des Betrages von uns zu beziehen. Adresse: Verband der Handelsgärtner Deutsch lands, Steglitz-Berlin. b) dass die Sendung für in . bestimmt ist: c) dass die Sendung Reben nicht enthält; d) dass die Sendung Pflanzen ohne Erdballen enthält. Meine - Gartenbau-Anlage ist in dem deutschen Verzeichnisse Unsere —-- -~ der Gartenbau-Anlagen, deren Pflanzensendungen der Bescheinigung der Behörde des Ursprungslandes nicht bedürfen, unter Nr Jahrgang 189 aufgeführt. , den 189 (Unterschritt.) Das Verzeichniss derjenigen Verbandsmitglieder, | welche in der letzten Liste enthalten sind, haben wir in No. 22 des Handelsblattes vom vor. Jahre veröffentlicht. Wir wiesen schon damals darauf hin, dass nur etwa der zehnte Theil aller Verbandsmitglieder darin aufgeführt ist. Da nun im Laufe des zweiten Vierteljahres die neue Zu- । sammenstellung dieses Verzeichnisses zu geschehen pflegt, । machen wir darauf aufmerksam, dass diejenigen Gärtnerei besitzer, welche für ihren Export die oft umständliche J Einholung der behördlichen Bescheinigung für jede einzelne Sendung vermeiden wollen, jetzt schleunigst bei ihrem Landrath, Kreishauptmann, Magistrat oder diesen entsprechenden Polizei-Behörden beantragen, dass ihre Anlagen nach Vornahme der vorgeschriebenen Besichtigung durch die Regierung ihres Bundesstaates dem Reichs-