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Der deutsch-russische Handelsvertrag. Nach dem Verlaufe der Kommissionsberathungen unter liegt es keinem Zweifel, dass der russische Handelsvertrag die Zustimmung des Reichstages finden wird, ohne noch nachträglich eine Ermässigung des Eingangszolles auf gärtnerische Erzeugnisse zu erlangen. Der Verbandsvor stand hat den vielen ihm ausgesprochenen Wünschen, auf eine Herabsetzung der Ausfuhrzölle nach Russland hinzu wirken in ausgiebigster Weise Rechnung getragen. Wenn diese Bemühungen trotzdem nicht den erhofften Erfolg gehabt haben, so können wir jetzt nur wünschen, dass durch die Annahme des Handelsvertrages die dadurch er hoffte allgemeine Verbesserung der wirthschaftlichen Lage in Deutschland eintritt und dass durch den vermehrten Absatz der gärtnerischen Erzeugnisse in Deutschland selbst für die deutsche Gärtnerei ein Ausgleich entsteht. J. Die .Konkurrenz der Handelsgärtner unter einander. Aus Westphalen wird uns die No. 9 vom 4. März der Zeitung „Für Haus und Hof“, Blätter für Unterhaltung, gewerbliches und soziales Leben, Haus- und Landwirth- schaft, Sonntagsbeilage zur „Dortmunder Zeitung“ zuge sandt mit dem Hinweise auf ein in derselben befindliches Inserat einer bekannten Samen-Engroshandlung, in welchem eine Reihe von Sämereien zu denselben Preisen offerirt wird, wie von derselben Firma und zur gleichen Zeit in den für Handelsgärtner also Wiederverkäufer bestimmten Offertenblättern, trotzdem dies Blatt seinen Leserkreis zum überwiegend grössten Theil unter dem Publikum hat, auf welches die Wiederverkäufer bei dem Absatz ihrer Waare angewiesen sind. Man muss sich da doch fragen, wie der Herr sich denkt, dass die Wiederverkäufer, welche doch seine Haupt abnehmer sind, den von ihm gekauften Samen verwerthen sollen. Fordert der Wiederverkäufer nach Zuschlag der Transport- etc. Spesen und mit Aufschlag des nothwendigen Verdienstes höhere Preise, so wird das Publikum natürlich auf die Offerte in „Haus und Hof“ verweisen und den Vorwurf erheben, dass die verlangten Preise zu hoch sind. Entweder also muss der Wiederverkäufer zu den Einkaufs preisen verkaufen, und dann setzt er bares Geld dabei zu, oder er wird seinen schon gekauften Samen überhaupt nicht los. Die Folge davon ist, dass sich diejenigen Wiederverkäufer, welche ihre Vorräthe noch nicht ange schafft haben, nach billigeren Bezugsquellen umsehen müssen, um zu denselben Preisen liefern zu können, wie sie dem Publikum durch die Zeitung bekannt geworden sind. Natürlich müssen sie einen bescheidenen Verdienst an der Waare haben, also müssen sie bei den Engros händlern, von welchen sie nun beziehen wollen, sich be mühen, die Preise zu drücken. Selbst wenn ihnen das gelingt, kann aber der Verdienst an der Waare für sie immer nur ein geringer sein, der Verdienst des Engros händlers wird gleichfalls eingeschränkt und in natürlicher Folge der an und für sich schon minimale des Produzenten. Auf diese Weise treibt ein Keil den anderen und an ein Vorwärtskommen ist nicht mehr zu denken. Diese Art der Konkurrenz schädigt den deutschen Samenbau und die deutsche Handelsgärtnerei viel mehr, als irgend etwas anderes. Denn leider steht der mitge- theilte Fall nicht vereinzelt da, sondern wiederholt sich häufig auch in anderen Zweigen der Gärtnerei. Wenn die Engroshändler es mit ihrem Geschäfts betrieb für vereinbar halten, auch an Privatleute zu ver kaufen, so sollen sie wenigstens die Preise so stellen, wie sie die Wiederverkäufer, an welche sie liefern, halten müssen, um dabei bestehen zukönnen, anderenfalls schneiden sie sich in ihr eigenes Fleisch, da ihre Wiederverkäufer- Kundschaft fortbleiben wird. Es ist über dies Thema schon oft geschrieben und gesprochen worden. Aber so lange nur gestöhnt wird, ohne dass man Abhülfe der Klagen sucht, und thatsächlich Mittel zur Abwehr ergreift, wird es nicht besser werden. Helfen kann nur der Wille jedes Einzelnen. Wenn sich die Handelsgärtner vornehmen, von keinem Engros händler, sei er Samenhändler, Pflanzen-, Blumen oder Baumhändler zu kaufen, welcher seine Artikel dem Publikum zu den Engrospreisen und oft noch darunter anbietet und verkauft, so würde die Sach lage sich mit einem Schlage ändern. Allen wäre geholfen und Jeder fände seinen Verdienst. Die Preise für das Publikum müssen unter allen Um ständen höhere sein, als im Handel. Dass dies erreicht wird, dazu kann und muss Jeder beitragen. a vorhanden ist, was sich unserem Urtheile noch nicht entzieht. Berlin und Pankow, den 18. Februar 1894. Fr. Brettschneider, Geschäftsführer der Baumschulen von H. Lorberg. W. Kretschmann, Alb. Schwarzburg, Gärtnereibes. Gärtnereibes. Zuerkennung des Werthzeugnisses. Den Unterzeichneten wurde von der Geschäftsstelle des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands im Auf trage des Vorstandes desselben eine Scheere, von Herrn Spiegler in Zwickau eingesandt, zur Prüfung und Begut achtung übergeben. Diese eigenthümlich auf ziehenden Schnitt konstruirte Scheere bewährte sich bei anhal tender Gebrauchsnahme im Baum schulenbetriebe, wobei alle nur mit einer Scheere auszuführenden Ar beiten vorgenommen wurden, so wohl in grünem wie in trockenem Holze sehr gut, ohne zu versagen, und ist der Umstand, welcher bei jeder bis jetzt im Gebrauch vor kommenden Scheere immer noch als Fehler angesehen werden muss, nämlich das Quetschen des Schnittes, resp. der Rinde der Zweige, auf das möglichst geringste Maass reduzirt, so dass in dieser Scheere das bis jetzt vollkommenste In strument für derartige Arbeiten erreicht zu sein scheint. Wir nehmen daher keinen Anstand, diese Scheere zu em pfehlen und die Ertheilung eines Werthzeugnisses zu be antragen, sofern der Verfertiger versichert, dass die Konstruktion neu und an anderen Orten in gleicher Weise * Pteris tremula Varietät. Bewerbung um das Werthzeugniss. Herr A. Herbst in Wandsbek hat eine Varietät von Pteris tremula zur Prüfung angemeldet, worüber er folgendes schreibt: Diese Pteris Varietät ist bei einer Januar-Aussaat von Pt. tremula 1893 gefallen. Dieselbe ist raschwachsend, wie die Stammform, von hellgrüner Farbe, baut sich husch rund, ist gleich werthvoll zum Bepflanzen von Jar- dinieren und zur Dekoration. Als Kuriosität sind die 6—8 cm langen 2 mm schmalen an jedem Blättchen be findlichen Spitzen zu betrachten, wodurch die Pflanze bedeutend zierlicher und eleganter aussieht, als die Stamm form. Gemäss § 10 der Bestimmungen über die Ertheilung von Werthzeugnissen wird diese Bewerbung hierdurch veröffentlicht. Ein Widerspruch gegen die Bewerbung ist bis 22. März d. J. beim Verbände mit Angabe der Gründe anzubringen.