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Zur Kenntnissnahme unserer Mitglieder. Herr Redakteur Ludwig Möller in Erfurt hat im redaktionellen Theile der No. 39 seiner Zeitung vom vor. Jahre einen Artikel gebracht, mit der Ueberschrift „Aus schluss eines ausgetretenen Mitgliedes“, in welcher er die als Inserat in derselben Nummer aufgegebene Er klärung des Herrn Gramm-Malchin abdruckte und die Sache so darstellte, als hätten wir den Ausschluss des Herrn Gramm beschlossen, nachdem wir von seiner Absicht, auszutreten, Kenntniss erhalten hatten. Er entblödete sich nicht, seinen Lesern ein direkte Unwahrheit aufzutischen, um seine Darstellung glaubwürdig zu machen, indem er sagt: „Der Ausschluss ausgetretener Mitglieder, bezw. solcher, die ihre Absicht, austreten zu wollen, schon längst öffentlich bekannt gemacht haben, gehört zu den Speziali täten des Verbandsvorstandes.“ Solcher direkten Unwahr heit gegenüber glaubten wir, es unseren Mitgliedern schuldig zu sein, dass wir von unserer Gewohnheit, die Schmähungen und Verdächtigungen des Herrn Möller, dessen Handlungs weise in ihren Motiven ja genügend bekannt ist, einfach unbeachtet zu lassen, abwichen, und sandten ihm deshalb, unter dem 21. Dez. 93, folgende Berichtigung: In No. 39 dieser (Möllers Deutsche Gärtner) Zeitung, vom 20. Dezember 1893, befindet sich eine Notiz mit der Ueberschrift: „Ausschluss eines ausgetretenen Mit gliedes“. In derselben wird unter Anderem gesagt: „Der Ausschluss ausgetretener Mitglieder, bezw. solcher, die ihre Absicht, austreten zu wollen, schon längst öffentlich bekannt gemacht haben, gehört zu den Spezialitäten des Verbands vorstandes.“ Diese Behauptung ist eine absolute Unwahrheit. Der jetzige Vorstand hat noch niemals den Ausschluss eines Mitgliedes bei dem dafür zuständigen Ausschüsse angeregt oder beschlossen, nachdem sich dasselbe abgemeldet hatte oder nachdem der Vorstand von der Absicht des selben, auszutreten, Kenntniss erlangt hatte. Der Beschluss, den Herrn Gramm aus dem Verbände auszuschliessen, ist am 28. November gefasst worden. Bis dahin war dem Vorstande von keiner Seite eine Mittheilung von dem be absichtigten freiwilligen Austritte dieses Herrn zugegangen. Das Protokoll der betr. Vorstandssitzung ist am 29. No vember zum Druck gegeben worden und erst am 1. Dezember [abgeschickt am 30. November] ist, wie Herr Gramm in seiner „Erklärung“ zugiebt, dem Vorstande seine Austritts erklärung zugegangen. Noch an demselben Tage ist an den genannten Herrn ein Schreiben vom Vorstande abge sandt worden, in welchem mit Bezug auf den vom Vor stande und Ausschüsse gefassten Beschluss, ihn aus dem Verbände auszuschliessen, die Erklärung abgegeben worden ist, dass nachdem er seinen Austritt erklärt hat, die Aus führung des gefassten Beschlusses nicht mehr nöthig sei. Damit ist die Grundlosigkeit der in dem Artikel ausge sprochenen Behauptung erwiesen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. C. van der Smissen, Vorsitzender. Zur Aufnahme dieser Berichtigung war Herr Möller auf Grund des § 11 des Pressgesetzes verpflichtet, wenn ihn nicht schon eigenes Ehrgefühl bewog, die von ihm verbreitete Unwahrheit freiwillig richtig zu stellen, nachdem ihm die Grundlosigkeit seiner Behauptungen nachgewiesen war, wie man es von jedem rechtlich denkenden Menschen er warten kann. Herr Ludwig Möller hat dagegen die An nahme unseres Briefes verweigert, mit der Bemerkung, dass er sich jede Zuschrift des sogenannten „Deutschen Handels gärtner-Verbandes“ verbittet. Diese Handlungsweise charak- terisirt sich in ihrer Niedrigkeit von selbst. Es wird aber Jeder wissen, was er von den Schimpfereien eines Mannes zu halten hat, der keinen Anstand nimmt, in der frivolsten Weise Verläumdungen zu verbreiten. Der Ausschuss hat beschlossen, von einer gerichtlichen Verfolgung der Sache abzusehen, trotzdem wir die Aufnahme der Berichtigung erzwingen können, vielmehr die Beurtheilung der Handlungs weise des Herrn Ludwig Möller unseren Mitgliedern zu überlassen. Es wird Jeder verstehen, dass es unserem Ge- schmacke zuwider ist, uns mehr wie dringend nöthig mit solchen Sachen zu beschäftigen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. C. van der Smissen. Franz Bluth. Fr. Brettschneider. F. Knoll. J. F. Loock. • Abtheilung für Gartenbau im preussischen landwirthschaftlichen Ministerium. Auf die in No 1 des Handelsblattes abgedruckte Ein gabe des Verbandes, wegen Einrichtung eines Decernates für Garten- und Obstbau, hat der Herr Minister für Land- wirthschaft, Domänen und Porsten dem Vorstände geant wortet, dass die Einrichtung besteht, dass alle, in das Bereich der Landeskultur fallenden, den Gartenbau, Obst bau und die gärtnerische Produktion betreffenden Mass nahmen, Fragen und Angelegenheiten, welche als belang reich und förderlich für diese wichtigen Zweige der Landes kultur erkannt, oder aus den Kreisen der Interessenten bei dem Herrn Minister zum Vortrage gebracht werden, von den hiermit betrauten Räthen seines Ministeriums geprüft, der Entscheidung des Herrn Minister unterbreitet und dieser entsprechend bearbeitet werden. Es sei nicht nur Vorsorge für die Bearbeitung der unter verschiedenen Namen bestehenden preussischen Gärtner-Lehranstalten ge troffen. Aus diesem Grunde lehnt er es ab, der von uns angeregten Frage der Einrichtung einer Centralstelle für die gesammten Interessen des Gartenbaues näher zu treten. Wenn diese Antwort auch unsern Wünschen nicht entspricht, so ist es doch werthvoll, dass der Herr Minister anerkennt, dass sämmtliche unser Fach betreffenden „Massnahmen, Fragen und Angelegenheiten“ im land wirthschaftlichen Ministerium bearbeitet werden, dass also nach der Ansicht des Herrn Minister, im landwirthschaft lichen Ministerium die von uns als nothwendig bezeichnete Centralstelle für die gesammten Interessen des Garten baues gewissermassen schon besteht. Ob die Aufgaben solcher Centralstelle von einem Rathe oder von mehreren bearbeitet werden, ist eine reine innere Verwaltungsfrage, welche lediglich den Ressortchef, also Se. Excellenz den Herrn Minister selbst angeht. Im Interesse der Förderung des Gartenbaues liegt es natürlich, für die Prüfung aller diesbezüglichen Fragen Gärtner und wie wir wünschen müssen, mehr als bisher hinzuzuziehen, wie dies in andere Berufe betreffenden Fragen geschieht. Nach der verschiedenartigen Behandlung des Garten baues und der „Kunst und Handelsgärtnerei“ in ver schiedenen Gesetzen der letzten Jahre ist nicht anzunehmen, dass die diesbezüglichen Fragen einheitlich im landwirth schaftlichen Ministerium geprüft worden sind, was wir ja auch in unserer Eingabe an den Herrn Minister s. Z. hervorgehoben haben. Wir holten deshalb, dass diese Fragen noch nachträglich geprüft werden. Der Verband wird nicht verfehlen, der Erklärung des Herrn Minister ent sprechend in Zukunft solche Massnahmen, Fragen und Angelegenheiten, welche für unser Fach für belang reich und förderlich sind, Sr. Excellenz zum Vortrage zu bringen. e