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für den deutschen Gartenbau und . die mit ihm verwandten Zweige. No. 3. IX. Jahrgang. Berlin, 1. Februar 1894. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des in- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am i. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis für Nichtverbands mitglieder pro Jahrgang 7 Mk. 50 Pf.; für Verbandsmitglieder kostenlos. Redaktion: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wekanntmachung. Unter Hinweis auf § 43 des Statutes übersenden wir den Mitgliedern mit Nummer 3 des Handelsblattes die Stimmzettel für die Vertreterwahl. Die Stimmzettel sind mit der Unterschrift des wählenden Mitgliedes versehen bis 18. Februar an den Vorstand zurückzusenden. Nach §§ 39 und 40 des Statutes, wählen die Verbandsmitglieder innerhalb der genau angegebenen Wahlbezirke die auf ihren Wahlbezirk entfallende Anzahl von Vertretern und Stell vertretern. Alle für einen anderen als den eigenen Wahlbezirk abgegebenen Stimmen sind ungültig, desgleichen solche Zettel, welche mehr als die festgesetzte Anzahl von Vertretern und Stellvertretern nennen oder welche ohne Unter schrift sind. Die Feststellung der Wahlen findet gemäss § 43 am 19. Februar statt und wird das Resultat derselben in No. 5 des Handelsblattes bekannt gegeben. Leipzig, 30. Januar 1894. Der Vorstand. C. van der Smissen, Vorsitzender. Vorschläge zu der Wahl der Vertreter für das-Jahr 1894. Die auf der folgenden Liste gemachten Vorschläge sind nicht verbindlich. Vielmehr ist jeder berechtigt, auch andere Mitglieder zu wählen. (§ 39. Die Verbandsmitglieder wählen innerhalb gewisser Bezirke im Anfang jeden Jahres zu ihrer Vertretung in den Versammlungen auf je dreissig Mitglieder zwei Mitglieder. Diejenigen Mitglieder, welche die grössere Zahl von Stimmen auf sieh vereinigen, gelten nach der Reihenfolge der Stimmenzahl als erster, zweiter u. s. w. Vertreter gewählt, während diejenigen Mitglieder, welche die nächst grösste Stimmenzahl erhalten haben, ebenfalls nach der Reihe der Stimmenzahl als Stellvertreter des ersten, zweiten u. s. w. Vertreter gewählt sind.) Wahlbezirk I, Ostpreussen. 29 Mitglieder. Zuwählensind: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter, im Ganzen 2, vorgeschlagen: 0. Bauer-Königsberg. H. Friedrich-Ragnit. H. Grothe-Allenstein G. Rohde-Königsberg. Wahlbezirk II, Westpreussen (undPreuss. Holland, Ostpr.). 42 Mitglieder. Zu wählen sind: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter, im Ganzen 2, vorgeschlagen: A. Bauer-Danzig. Alb. Brandt-Elbing. G. Schnibbe-Danzig. M. Templin-Lissomitz b. Thorn.