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No. 2. Berlin, 15. Januar 1894. IX. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am i. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis für Nichtverbands mitglieder pro Jahrgang 7 Mk. 50 Pf.; für Verbandsmitglieder kostenlos. Redaktion: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Mekanntmachung. Wie wir in der vorigen Nummer des Handelsbiattes mittheilten, finden im nächsten Monat die Wahlen der Vertreter und Stellvertreter für das Jahr 1894 statt. Vorschläge für die Vertreter wählen zu machen, ist jedes Mitglied berechtigt. Es empfiehlt sich Vorschläge mindestens in der doppelten Anzahl der zu wählenden Vertreter und Stellvertreter zu machen. Die Namen der vorgeschlagenen Vertreter werden in No. 3 des Handelsblattes veröffentlicht werden, und bitten wir, uns bis zum 23. d. Mts. davon Mittheilung zu machen. Mit derselben Nummer werden den Mitgliedern die Stimmzettel übersandt werden, welche.bis zum 18. Februar er. an uns zurückzusenden sind. Die Feststellung der Wahlen wird am 19. Februar stattfinden. Nach §40 der Statuten geben wir im Folgenden eine Zusammenstellung der Wahlbezirke (Siehe auch Mitglieder- Verzeichniss.) I. Ostpreussen. 29 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. II. Westpreussen (und Preuss. Holland, Ostpr.) 42 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. III. Pommern. 60 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. IV. Brandenburg. 317 Mitglieder: 10 Vertreter, 10 Stellvertreter. V. Schlesien und Posen. 92 Mitglieder: 3 Vertreter, 3 Stellvertreter. VI. Provinz Sachsen und Herzogthum Anhalt. 224 Mitglieder: 7 Vertreter, 7 Stellvertreter. VII. Hannover, Grossherzogthum Oldenburg und Hansastadt Bremen. 86 Mitglieder; 3 Vertreter, 3 Stellvertreter. VIII. Westfalen und Fürstenthum Lippe-Detmold. 54 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. IX. Rheinprovinz. 162 Mitglieder: 5 Vertreter, 5 Stellvertreter. X. Provinz Hessen-Nassau. 117 Mitglieder: 4 Vertreter, 4 Stellvertreter. XI. Grossherzogthum Hessen. 67 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. XII. Provinz Schleswig-Holstein, Hansastadt Lübeck und benachbarte Theile des Grossherzogthums Oldenburg. 77 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. Der XIII. Hansastadt Hamburg und benachbarte Theile von Schleswig-Holstein. 148 Mitglieder: 5 Vertreter, 5 Stellvertreter. XIV. Königreich Sachsen, Herzogthum Sachsen-Altenburg, Fürstenthum Reuss jüngere Linie. 282 Mitglieder: 9 Vertreter, 9 Stellvertreter. XV. Königreich Bayern. 43 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XVI. Königreich Württemberg. 40 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XVII. Grossherzogthum Baden und Reichsland Elsass-Lothringen. 29 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XVIII. Grossherzogthum Sachsen-Weimar, Herzogthum Sachsen- Coburg-Gotha, Herzogthum Sachsen-Meiningen, Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 37 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XIX. Herzogthum Braunschweig. 61 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. XX. Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 32 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. C. van der Smissen, Vorsitzender.