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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 9.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189400000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18940000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18940000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Beilagen (Inserate) am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst ; Druckfehler: Nr. 16 enthält falsche Ausgabenummer
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 9.1894
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 1. Januar 1894 1
- Ausgabe No. 2, 15. Januar 1894 9
- Ausgabe No. 3, 1. Februar 1894 19
- Ausgabe No. 4, 15. Februar 1894 33
- Ausgabe No. 5, 1. März 1894 43
- Ausgabe No. 6, 15. März 1894 53
- Ausgabe No. 7, 1. April 1894 61
- Ausgabe No. 8, 15. April 1894 72
- Ausgabe No. 9, 1. Mai 1894 80
- Ausgabe No. 10, 15. Mai 1894 87
- Ausgabe No. 11, 1. Juni 1894 93
- Ausgabe No. 12, 15. Juni 1894 101
- Ausgabe No. 13, 1. Juli 1894 109
- Ausgabe No. 14, 15. Juli 1894 117
- Ausgabe No. 15, 1. August 1894 124
- Ausgabe No. 15 [16], 15. August 1894 136
- Ausgabe No. 17, 1. September 1894 143
- Ausgabe No. 18, 15. September 1894 160
- Ausgabe No. 19, 1. Oktober 1894 168
- Ausgabe No. 20, 15. Oktober 1894 175
- Ausgabe No. 21, 1. November 1894 185
- Ausgabe No. 22, 15. November 1894 193
- Ausgabe No. 23, 1. Dezember 1894 199
- Ausgabe No. 24, 15. Dezember 1894 206
- Ausgabe Inserate No. 1, 1. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 2, 15. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 3, 1. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 4, 15. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 5, 1. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 6, 15. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 7, 1. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 8, 15. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 9, 1. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 10, 15. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 11, 1. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 12, 15. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 13, 1. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 14, 15. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 15, 1. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 16, 15. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 17, 1. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 18, 15. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 19, 1. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 20, 15. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 21, 1. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 22, 15. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 23, 1. Dezember 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 24, 15. Dezember 1894 I
-
Band
Band 9.1894
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 17 legungen der Paragraphen des Gesetzes seien grosse Verlegenheiten, Unbequemlichkeiten und Verluste für Gärtnereibetriebe entstanden. Er ersucht um Eintreten für den Antrag. Herr Junge theilt mit, dass nach den eingezogenen Erkundigungen eine Abänderung des Gesetzes nicht in Aussicht sei. Dagegen empfiehlt er, in Rücksicht auf die eigenthümlichen Entscheidungen der Gerichte zum Theil mit Hilfe von Zeitungsartikeln zu wirken, dass die Landtags abgeordneten auf die Mängel aufmerksam gemacht werden. Herr Kaiser beantragt den vorliegenden Antrag dahin zu fassen: Es ist eine Revision des Wildschadengesetzes anzustreben, wobei den Behörden unsere diesbezüglichen Wünsche vorzutragen sind. Hierbei ist die Presse zur Agitation mit in Betracht zu ziehen. Herr Fettweis befürwortet dringend das baldigste Vorgehen, namentlich unter Benutzung der Presse. Herr Esch zieht den ursprünglichen Antrag zurück und ist mit der neuen Fassung einverstanden. Herr B ö 1 c k e wünscht die Bestimmung, dem Jagdpächter das geschossene schadenbringende Wild abzuliefern, beseitigt zu sehen; Herr Wagner erklärt die in Sachsen zutreffende Verhältnisse, desgl. Herr Hohm die in seiner Gegend üblichen. Schlussantrag wird angenommen. Der modifizirte Antrag des Herrn Kaiser wird in der Ab stimmung angenommen. Herr Junge bittet, zum Zwecke einer ausgiebigen Agitation die Geschäftsstelle mit möglichst umfangreichem Material zu versehen. Antrag der Verbandsgruppe Gressherzogthum Hessen und Hessen-Nassau. 24. Die Hauptversammlung möge beschliessen: dass jeder Gruppe das unbeschränkte Recht zustehe, eine Mark pro Jahr und Mitglied zu ihren Unternehmungen zu verwenden. Herr Hohm ist zur Begründung des Antrages beauftragt und entwickelt den Ursprung und die Ursache; betont, dass namentlich das Unternehmen von Pflanzenbörsen den Interessen des Verbandes förderlich sei. Herr Krause wünscht über den Antrag hinwegzugehen, da nach § 35 den Gruppen die Verwendung von je 1 Mark pro Kopf schon statutarisch zustehe. Herr Fettweis hält eine Beantragung nicht für nöthig, da diese „1 Mark“ zur freien Verfügung stehen solle und müsse. Herr Bluth kommt auf die bei der Bewilligung ausgesprochenen Absichten zurück und sieht in dem Zugeständniss der genannten Quote nur die Bewilligung für Mittel, welche ausschliesslich im direkten Interesse des Verbandes verwandt werden, jedoch nicht Einzelinteressen unterstützen. Herr Bertram wendet sich ebenfalls gegen den Antrag und theilt mit, dass in Hamburg die Pflanzenbörse aus den eigenen Mitteln der Theilnehmer unterhalten werde. Hierauf zieht Herr Hohm den Antrag zurück. Mittagspause 12 Uhr. Wieder eröffnet 2 Uhr. Herr Sauerbrey, zur Geschäftsordnung, bittet die Redner, sich möglichst kurz zu fassen. Zu 25: Antrag der Verbandsgruppe Gressherzogthum Hessen und Hessen-Nassau: Die Hauptversammlung möge den Vorstand beauftragen, an massgebender Stelle die Trennung der Unfallversicherung der in der Gärtnerei beschäftigten Personen von denen der Landwirthschaft zu beantragen. Zu erstreben wäre entweder gänzliche Trennung oder procentualer Aufschlag nach im Gärtnereibetriebe an gemeldeten Unfällen erklärt Herr Clauer, dass in Hessen die Beiträge zur Unfall versicherung ausserordentlich' hoch seien. Der Antrag selbst sei jedoch, wahrscheinlich durch ein Versehen des Schriftführers der Gruppe, nicht ganz richtig formulirt worden. Die Gruppe will keine Trennung von der landwirthschaftlichen Unfallberufsgenossen schaft, sondern nur prozentualen Beitrag nach den Unfällen in der Gärtnerei. Herr Krause theilt mit, dass in der Provinz Sachsen nur ein ganz geringer Beitrag gezahlt wird, ebenso Herr Schaper dasselbe über Brandenburg. Herr Bluth ist der Meinung, dass in denjenigen Landestheilen, in welchen höhere Belastungen als in anderen ein gezogen werden, die Interessenten sich an ihre zuständigen Behörden zur Erreichung niedrigerer Beiträge wenden mögen. Herr Sperling schildert die Zustände in Hannover, Herr Krück diejenigen in Schleswig-Holstein. Herr Bertram ist der Meinung, dass gegen die feststehenden Vorschriften, wie sie gegeben, nicht vorzugehen sei; Herr Clauer bittet, da eine Aussicht auf gemein schaftliches Vorgehen nicht vorhanden, dass von den einzelnen Gruppen Material über die in den Provinzen üblichen Einziehungs methoden und Veranlagungen ihm zugesandt werde. Der Antrag wird nach diesen Erörterungen nicht unterstützt und fällt bei der Abstimmung. Antrag der Verbandsgruppe Grossherzogthum Hessen uud Hessen-Nassau. 26. Die Hauptversammlung möge den Vorstand beauftragen: durch Wanderversammlungen oder sonstige geeignete Massnahmen die Kollegen Süddeutschlands mehr für den Verband zu interessiren. Zur Begründung des Antrages ergreift Herr Kropff das Wort unter Hinweis auf den Nutzen, welchen lebhaftere Agitation in Süd deutschland dem Verbände schaffen würde. Herr Faiss, einverstanden mit dem Sinne des Antrages, glaubt Nutzen von den Wanderversammlungen sich nicht versprechen zu können, , da nach den bisherigen Erfahrungen diese nur geringen Nutzen gebracht haben. Mehr glaube er durch privaten Verkehr wirken zu können. Eine Konkurrenz des süddeutschen Gärtnerverbandes sei nicht zu befürchten, da nur geringes Interesse für denselben vorhanden. Herr Buchner theilt die Meinung des Vorredners und ist der Ansicht, dass der vorhandene Prozentsatz der Mitglieder Süddeutschlands dem der allgemeinen Zahl entspreche, und erwartet von Wanderversammlungen keine Erfolge. Zum Schluss fordert Herr Kropff trotz obiger entgegengesetzter Meinung doch zur Agitation zur Vermehrung der Mitglieder auf und wünscht dem Vorstande die Mittel zu überlassen. In dem Anträge soll statt: „Wanderversammlung“ „geeignete Massnahmen“ gesagt werden. Die Abstimmung für diese Form ergiebt Annahme. Antrag der Verbandsgruppe Westpreussen. 27. Die Verbandsgruppe stellt den Antrag, die Hauptversamm lung möge beschliessen, dass von Seiten des Verbands vorstandes Folgendes mit allen demselben geeignet er scheinenden Mitteln anzustreben sei: Den Baumschulen- und Gärtnereibetrieben, welche vom Staate (speziell Forstfiskus), auf königlichen Schlössern, von Provinzial-Verbänden, Kreisen oder Gemeinden unter halten werden, ist der Verkauf zu untersagen; ebenso die Herausgabe von Handelspreisverzeichnissen und das An gebot gärtnerischer Erzeugnisse in Zeitungen. Aus genommen vom Verbote des Verkaufs seien junge un- verpflanzte Sämlinge gewöhnlicher Waldgehölze, soweit dabei das Interesse der Forstkultur in Betracht kommt. Herr Schnibbe bedauert, dass die Antwort des Ministers auf die vorjährige ausführliche Eingabe nicht besser begründet gewesen, und hält dafür, dass zwar ein unverzügliches Vorgehen nicht zu empfehlen, dass jedoch ein gänzliches Unterlassen der Gegenarbeit gegen ’ die Missstände der Staats- etc. Konkurrenz vermieden werden solle Herr Fettweis und Herr Buchner empfehlen den Antrag. Jedoch ist letzterer Herr bezüglich der Wirkung der Presse doch in Besorgniss, dass bei zu genauer Bezeichnung der fraglichen Stellen gerade die unbequeme Konkurrenz gefördert werden könne. Der Antrag wird angenommen. Dringlichkeitsantrag des Herrn E. Kaiser, Leipzig-Lindenau. 28. Zur Mitbestreitung der Kosten für das beantragte wöchent liche Erscheinen des Handelsblattes in seiner jetzigen Gestaltung ist eine Ersparniss dadurch zu erzielen, dass den Vertretern nur Reiseentschädigung für die Fahrt 3. Klasse zu gewähren ist. In der Begründung des Antrages, welcher aus Sparsamkeits rücksichten eingebracht, ersucht Herr Kaiser um Annahme des Antrages und wünscht, ein Opfer zu bringen im Interesse der Ver- bandsmitglieder. Herr Görms ist für eine Modifikation des Antrages dahin, dass bis zu einer - gewissen Entfernung dritte Klasse gewährt werde, über diese hinaus jedoch zweite Klasse. Dem Vorstand und Aus schuss seien jedoch stets letztere zu bewilligen. Herr Faiss wendet sich gegen den Antrag, zum Theil des Ansehens wegen, zum Theil auch deshalb, um unvermeidliche üble Nachreden zu verhüten. Auch sei die Anstrengung weiterer Reisen zu gross, als dass man ver langen könne, unbequem zu reisen. Herr Kaiser befürwortet noch mals seinen Antrag. Herr Fettweis glaubt auch, die Zumuthung nicht stellen zu können, zumal schon durch Zeitversäumniss grosse Opfer gebracht würden. Herr Bluth lässt zur Abstimmung schreiten und ergiebt diese: Ablehnung. No. 29 der Tagesordnung. (Siehe S. 17) Die Dringlichkeit ist abgelehnt. No. 30 der Tagesordnung. (Siehe S. 17) Der Antrag wird zurückgezogen bis nach erfolgter Entscheidung der bisher eingelegten Beschwerden durch das Oberverwaltungs gericht. Es folgen die in No. 32—35 der Tagesordnung anstehenden Wahlverhandlungen, worüber statutenmässes besonderes Protokoll aufgenommen wird. Zur Prüfung der Wahlen werden durch den Vorsitzenden Herrn Bluth die Herren John, Moll und Schnibbe ernannt. Die in No. 36 der Tagesordnung anstehende Wahl des Ortes für die nächste Hauptversammlung ergiebt nach einer nochmaligen Empfehlung Erfurts durch Herrn Engel mann-Zerbst wie durch Herrn Kais er-Lindenau in der Abstimmung die Annahme dieses An trages und es wird somit Erfurt als Versammlungsort für 1895 gewählt. Auf Antrag beschliessen die Anwesenden ferner, dass über die Verhandlungen der Versammlung kein besonderer Bericht, wie solcher in Broschürenform beabsichtigt war, gebracht werden soll
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