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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 9.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189400000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18940000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18940000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Beilagen (Inserate) am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst ; Druckfehler: Nr. 16 enthält falsche Ausgabenummer
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 9.1894
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 1. Januar 1894 1
- Ausgabe No. 2, 15. Januar 1894 9
- Ausgabe No. 3, 1. Februar 1894 19
- Ausgabe No. 4, 15. Februar 1894 33
- Ausgabe No. 5, 1. März 1894 43
- Ausgabe No. 6, 15. März 1894 53
- Ausgabe No. 7, 1. April 1894 61
- Ausgabe No. 8, 15. April 1894 72
- Ausgabe No. 9, 1. Mai 1894 80
- Ausgabe No. 10, 15. Mai 1894 87
- Ausgabe No. 11, 1. Juni 1894 93
- Ausgabe No. 12, 15. Juni 1894 101
- Ausgabe No. 13, 1. Juli 1894 109
- Ausgabe No. 14, 15. Juli 1894 117
- Ausgabe No. 15, 1. August 1894 124
- Ausgabe No. 15 [16], 15. August 1894 136
- Ausgabe No. 17, 1. September 1894 143
- Ausgabe No. 18, 15. September 1894 160
- Ausgabe No. 19, 1. Oktober 1894 168
- Ausgabe No. 20, 15. Oktober 1894 175
- Ausgabe No. 21, 1. November 1894 185
- Ausgabe No. 22, 15. November 1894 193
- Ausgabe No. 23, 1. Dezember 1894 199
- Ausgabe No. 24, 15. Dezember 1894 206
- Ausgabe Inserate No. 1, 1. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 2, 15. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 3, 1. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 4, 15. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 5, 1. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 6, 15. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 7, 1. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 8, 15. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 9, 1. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 10, 15. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 11, 1. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 12, 15. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 13, 1. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 14, 15. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 15, 1. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 16, 15. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 17, 1. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 18, 15. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 19, 1. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 20, 15. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 21, 1. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 22, 15. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 23, 1. Dezember 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 24, 15. Dezember 1894 I
-
Band
Band 9.1894
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gedroht; das Recht, bei Gericht den Konkurs eröffnen zu lassen, erwächst dem Gläubiger direkt aus dem Ablauf der im Zahlungsbefehl enthaltenen 5tägigen Zahlungsfrist. Man erkennt jetzt schon: Die Konkursbetreibung ist ein ausserordentlich einfaches, schnelles Verfahren. Mit der auf Pfändung gerichteten Betreibung (gegen wen die anzuwenden ist und worin sie besteht und was sie leistet, darüber sogleich Näheres) ist das nicht der Fall. Im Gegentheil, sie ist sehr verwickelt. Als grosser Vortheil für die Gläubiger ist hier zu nächst noch hervorzuheben, dass die Kosten bei dem Schuldbetreibungs-Verfahren im Gegensatz zu den Kosten eines Prozesses verhältnissmässig sehr gering sind und dass vom Gläubiger, obwohl er als der angreifende Theil erscheint, keine Ausländer-Kaution geleistet werden muss. Dagegen sind allerdings die Betreibungs gebühren dem Amt in baar vorzuschiessen und es ist deshalb der Anwalt berechtigt und verpflichtet, vor Anhandnahme der Sache von seinem Auftraggeber neben der Vollmacht auch Kostenvorschuss zu fordern. Ein Mangel ist der, dass das Gesetz dem Gläubiger, abgesehen von den eben erwähnten Betreibungsgebühren (die nur einen Bruchtheil der gesammten Kosten aus machen) keinen Ersatz zuerkennt für die Umtriebe, die ihm daraus erwachsen, dass der Schuldner nicht freiwillig; sondern erst in Folge Schuldbetreibung zahlt. Er erhält also auch keinen Ersatz für die Auslagen, die ihm, dem Gläubiger, durch die Inanspruchnahme eines -Vertreters (Anwaltes) erwachsen. Nicht einmal die Porti des Rechts anwaltes ist der Schuldner verpflichtet, zu ersetzen und wenn man es auf gerichtlichen Entscheid ankommen liesse, erhielte man kein Recht. Art. 68 des Schw. Schuldbetr.-G.: „Der Schuldner trägt die Betreibungskosten. Dieselben sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Wenn der Vorschuss nicht geleistet ist, kann das Betreibungsamt unter Anzeige an den Gläubiger die Betreibungshandlung einstweilen unter lassen.“ Und Art. 27 Satz 2: „Niemand kann ver pflichtet werden, sich der Vermittlung eines berufsmässigen Vertreters zu bedienen. Die Gebühren eines solchen dürfen dem Schuldner nicht angerechnet werden.“ Früher war es dagegen so: Wenn der Schuldner kam und bat, eine Abschlagszahlung anzunehmen und dafür eine einstweilige Abstellung des Rechtstriebs zu geben, so machte man die Annahme der Theilzahlung von der Uebernahme der bisher erlaufenen Kosten abhängig. So kam die Schuld nach und nach herein und der Schuldner wie der Gläubiger waren zufrieden; jener fürs Zuwarten, dieser dafür, dass er sein Geld bekam ohne dass man ihm Anwaltskosten davon, abzuziehen hatte. Jetzt ist das anders geworden Die Schuldner kennen den Art. 27; die meisten wissen sogar, dass ich mich der Gefahr einer Wucherklage aussetze, wenn ich die Annahme der Theilzahlung von der Ueber nahme eines Theils der meinem Klienten durch mich er wachsenden Anwaltskosten abhängig mache. Diese Vorschrift, die andere Gesetzgebungen nicht kennen, ist eines jener Schönpflästerchen, mit denen man den Entwurf des neuen Bundesgesetzes seiner Zeit verziert hat um ihn beim Volke beliebt zu machen und dessen Annahme in der Volksabstimmung vom 17. November 1889 zu erleichtern. Der freie Bürger bedarf keines Advokaten um zu seinem Rechte zu gelangen; er braucht keinen Mittler zwischen sich und den Behörden des Staates; das Recht wird mit ihm geboren, und wie er wahlfähig ist mit dem 20. Jahre zu allen Staats- und Ehrenämtern, so ist er auch fähig, seine Rechtsgeschäfte selber zu besorgen. Namentlich soll aber „der arme Schulder nicht das Opfer der Advokaten“ bilden. So lauten die Gründe. Phrasen! Ungerecht ist die Bestimmung namentlich gegenüber dem Ausländer, der sich ja eines Vertreters bedienen muss, der jedenfalls weniger daran schuld ist, wenn er genöthigt wird, einen Vertreter zur Verfolgung seines Rechtes zu bestellen als sein „armer Schuldner“. (Fortsetzung folgt.) Frühobst- und Frühgemüse-Ausstellung zu Erfurt vom 5. bis 9. Juli 1894. Hatte die auf der Thüringer Gewerbe- und Industrie- Ausstellung zu Erfurt im Frühjahr d. J. stattgefundene Gartenbau-Ausstellung Dank der regen Betheiligung fast sämmtlicher Erfurter Gärtnerfirmen viel von sich reden gemacht, so gestattete sich diese zweite Schaustellung gärtnerischer Erzeugnisse in den Einsendungen von Früh obst und Frühgemüse zu einer in ihrer Art nicht minder wesentlichen Erscheinung. Der Schwerpunkt derselben gipfelte in dem Zusammenwirken: Berathungen des Deutschen Pomologen -Vereins. bezüglich der Kirschen- und Beerenobstfrage und den entsprechenden Programm- Ausführungen für diese Ausstellung. Dem bereits zu Breslau 1893 ausgesprochenem Wunsche: Mit Rücksicht auf die seit dem Gothaer Kongress ruhende Kirsch- und Beerenobst-Klassifizirung, an der Hand einer darauf bezüglichen Ausstellung und dem entsprechenden Material, endlich einen Schritt vorwärts zu thun, sollte hier in Erfurt Rechnung getragen werden. Und wenn nun angesichts des etwas spät veröffentlichten Programms eine allgemeine Betheiligung namentlich der Obstbau treibenden deutschen Bezirke, speziell der .in Kirschen so bekannten Thüringer Lande, zu wünschen übrig liess, boten nichts desto weniger die vorhandenen Früchte bezüglich Reich haltigkeit des Sortiments wie Ausbildung ein umfangreiches Studien-Material. Das von Truchse'ss’sche Kirschen-System sollte eine Erweiterung bezw. Ergänzung erfahren und unternahm es der Geschäftsführer des Deutschen Pomologen-Vereins, Direktor Fr. Lukas-Reutlingen, eine Eintheilung an der Hand des ihm s.Z. von Oberdieck überkommenenStein- sortimentes, das in der Ausstellung vorhanden, in folgen der Form zu treffen: I. 6 Süsskirschen, 1 schwarze Herz kirsche; II. schwarze Knorpelkirsche; III. bunte Herz kirsche; IV. bunte Knorpelkirsche; V. gelbe Herzkirsche; VI. gelbe Knorpelkirsche, 4 Weichsein; VII. Süssweichsel; VIII. Glaskirsche; IX. Weichsel; X. Amareile, 2 Kreuzun gen zwischen Süsskirsche und Weichsel; XI sog. Halb kirsche; XII. Hybrid oder Halb-Weichsel. Nach Kern formen: rund, spitz, oval. Bezüglich Saftfärbung; Süss kirsche und Weichsel mit gefärbtem, Glaskirsche, gelbe Herz- und Knorpelkirsche sowie Amareile mit wasserhellem Saft. Fehlt auch z. Z. noch der Repräsentant für Klasse XI und für Klasse XII, jedenfalls besitzen wir ihn in der Sorte: Königin Hortense. In zweiter Linie stellte sodann Garten-Inspektor H. Maur er-Jena folgende Eintheilung der Stachel- und Johannisbeere auf, und zwar unter Zuhilfe nahme derjenigen praktischen Gesichtspunkte, welche be reits bezüglich der Stachelbeere auf dem 1891 zu London stattgefundenen Kongress der dortigen Gartenbau-Gesell schaft angeregt worden waren: 1. Sorten für die Tafel und Anpflanzung im Hausgarten, nach Farben; 2. Sorten zum Massenanbau für den Markt, zur Weinbereitung und Ein kochen; 3. sehr früh reifende Sorten für den Klein- und Massenanbau; 4. sog. Preis-Stachelbeeren, zu Ausstellungs zwecken geeignet. Dem Werthe nach liessen sich die ausgestellten Früchte dahin ordnen, dass.in 1. Linie die Abtheilung der Stachel beeren (mit 18 Konkurrenten), 2. diejenige der Kirschen (mit dergl. Anzahl Aussteller), 3. diejenige der Johannis beeren (mit 10 Bewerbern), 4. diejenige der Erdbeeren (mit 7 Ausstellern) hervortraten. Bei den Himbeeren wie Brombeeren sowohl wie für Aprikosen, Pfirsich, Früh- Pflaumen war der Zeitpunkt bezügl. Fruchtreife noch nicht gekommen; das hierher gehörige Material konnte daher nicht in Betracht gezogen werden. Indessen hinsichtlich der Abtheilung Brombeeren verdient das 78 Nummern enthaltende Sortiment von J. C. Schmidt-Erfurt einmal seiner Reichhaltigkeit halber hervorgehoben zu werden, sodann aber auch sei hier nochmals auf die Wichtigkeit dieses Beerenobstes damit im Allgemeinen hingewiesen, eine Fruchtsorte, welche für unsere deutschen Verhältnisse
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