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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 9.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189400000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18940000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18940000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Beilagen (Inserate) am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst ; Druckfehler: Nr. 16 enthält falsche Ausgabenummer
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 9.1894
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 1. Januar 1894 1
- Ausgabe No. 2, 15. Januar 1894 9
- Ausgabe No. 3, 1. Februar 1894 19
- Ausgabe No. 4, 15. Februar 1894 33
- Ausgabe No. 5, 1. März 1894 43
- Ausgabe No. 6, 15. März 1894 53
- Ausgabe No. 7, 1. April 1894 61
- Ausgabe No. 8, 15. April 1894 72
- Ausgabe No. 9, 1. Mai 1894 80
- Ausgabe No. 10, 15. Mai 1894 87
- Ausgabe No. 11, 1. Juni 1894 93
- Ausgabe No. 12, 15. Juni 1894 101
- Ausgabe No. 13, 1. Juli 1894 109
- Ausgabe No. 14, 15. Juli 1894 117
- Ausgabe No. 15, 1. August 1894 124
- Ausgabe No. 15 [16], 15. August 1894 136
- Ausgabe No. 17, 1. September 1894 143
- Ausgabe No. 18, 15. September 1894 160
- Ausgabe No. 19, 1. Oktober 1894 168
- Ausgabe No. 20, 15. Oktober 1894 175
- Ausgabe No. 21, 1. November 1894 185
- Ausgabe No. 22, 15. November 1894 193
- Ausgabe No. 23, 1. Dezember 1894 199
- Ausgabe No. 24, 15. Dezember 1894 206
- Ausgabe Inserate No. 1, 1. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 2, 15. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 3, 1. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 4, 15. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 5, 1. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 6, 15. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 7, 1. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 8, 15. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 9, 1. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 10, 15. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 11, 1. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 12, 15. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 13, 1. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 14, 15. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 15, 1. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 16, 15. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 17, 1. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 18, 15. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 19, 1. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 20, 15. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 21, 1. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 22, 15. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 23, 1. Dezember 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 24, 15. Dezember 1894 I
-
Band
Band 9.1894
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 15 dem Knüppel u. dgl. als solche angesehen wird, sintemalen ein richtiger Jäger allein den Tod durch Pulver und Blei als. würdig erachtet für alles was da fleucht und kreucht. Zu Ehren der in Neuss versammelten Nimrode muss man voraussetzen, dass sie bei ihrem Beschlusse betr. Abänderung des Wildschadengesetzes vom 11. Juni 1891 keine Ahnung gehabt haben von der ungemeinen Schädlichkeit der wilden Kaninchen. Wir empfehlen deshalb den Mitgliedern des Jagdschutz-Vereins, bevor sie in dieser Richtung sich be mühen, die Erläuterung zu §15 des betr. Gesetzes nochmals durchzulesen, und wenn dies nicht hinreicht, bei Baumschul besitzern, Gemüsezüchtern und solchen Gartenbesitzern sich zu erkundigen, deren Eigenthum direkt an das freie Feld stösst. Wir trauen den Mitgliedern des Jagdschutz-Vereins so viel Billigkeitsgefühl zu, dass sie, wenn dies geschehen ist, von der einseitigen Verfolgung ihrer Interessen abstehen und das Wildschadengesetz in dieser Beziehung eher als nicht weitgehend genug ansehen, und sogar das Fangen der wilden Kaninchen mittels 'Schlingen, welches in dem betr. Gesetze untersagt ist, im Interesse der Landeskultur befür worten werden, da für ein so ungemein schädliches Ungeziefer wie die wilden Kaninchen für Obst, Garten und junge Wald kulturen sich erwiesen haben, jedes Vertilgungsmittel recht ist. Obwohl wir nun, wie aus Vorstehendem hervorgeht, auf einem entgegengesetzten Standpunkte wie. der Jagdschutz- Verein stehen, würden wir doch trotzdem ebenfalls für eine Abänderung des Wildschadengesetzes sein, auch die Auf hebung des freien Kaninchenfanges befürworten, wenn man sicli dafür verbindlich machte, in unzweideutiger Weise die Entschädigungspflicht für allen Wildschaden in ausreichender Weise in das neue Gesetz aufzunehmen. Jedem Urtheilsfähigen wird einleuchten, dass eine derartige Vertretung unserer Interessen in den an gesehenen politischen Tagesblättern viel wirksamer und besser geeignet ist die öffentliche Meinung aufzuklären und auch auf unserere Reichs- und Landtagsabgeordneten einzuwirken, als wenn wir unsere Klagen nur in unserem Handelsblatte ablagern, wo dieselben doch nur mehr oder weniger die Wirkung von Monologen haben. Wenn dieser Weg künftig mehr als bisher von unserem Vorstand und unserer Geschäftsführung beschritten wird, so ist der Zweck dieser Zeilen erreicht. Peter Fettweis, Uerdingen a. Rh. • III. grosse allgemeine Rosenausstellung zu Görlitz des Vereines deutscher Rosenfreunde. Eröffnet am 23. Juni 1894. Nachdem der Verein deutscher Rosenfreunde 1891 zu Trier und 1893 zu Lübeck erfolgreiche Ausstellungen ab gehalten und durch diese Erfolge ermuthigt, den Beschluss gefasst, 1894 wieder eine solche, dieses Mal im Osten des Reiches, in der Gartenstadt Görlitz zu veranstalten, durfte man gespannt sein, ob die diesmalige, so schnell ihrer Vorgängerin folgende, gleichen Schritt mit dieser halten würde. Freudig ist zu bestätigen, dass sie nicht nur Schritt gehalten, sondern sogar die früheren Ausstellungen weit übertroffen. Es ist eine Dauerausstellung (deren Schluss erst Ende September in Aussicht genommen) ge schaffen, wie sie in der Gärtnerwelt Deutschlands lange nicht gesehen wurde. Unterstützt von den städtischen Behörden durch Hergabe eines selten schönen Ausstellungs- platzes am rechten Ufer der Neisse hat das Görlitzer Lokalkomitee sich durch fleissige Arbeit und glückliche Verwendung des massenhaften Materials ein Verdienst um den Verein deutscher Rosenfreunde erworben, welcher nicht hoch genüg anerkannt werden kann. Die praktische Hand des städtischen Parkinspektors Herrn Sperling hat das vorhandene 20 Morgen grosse, hügelige Terrain, an dessen Westseite in der Richtung nach der Neisse schon Pflanzun gen vorhanden und ein ehemaliger Steinbruch, gärtnerisch verschönert, befindlich, mit Hilfe der eingesandten Rosen, der Nadelhölzer und buntblättrigen Gehölze in einen An ziehungspunkt ersten Ranges verwandelt. Zieht man noch besonders in Betracht, dass die ersten Arbeiten im Herbste 1893 in Angriff genommen wurden, so muss der Kultur zustand der Pflanzen, welche eine Vollkommenheit erreicht haben, als wenn sie schon Jahre lang an Ort und Stelle ständen, geradezu überraschen und ist ein Beweis für die Umsicht und Mühe, welche aufgewandt wurde, das Material so vorzuführen, wie es dem Beschauer gefallen muss, der Aussteller sich nicht besser wünschen kann Die Arbeit der Herren des Lokalkomitees, der Herren Druschki, Dammann, Korschewitz und vieler anderer ist eine aufopfernde gewesen und hat ihren Lohn in dem schönen Erfolge. Die Beschickung der Ausstellung ist eine so reichliche (ca. 30000 Rosen, Hochstämme, Halbstämme und niedrig veredelte), dass unwillkürlich dem kritischen Beschauer der Gedanke aufsteigt, ob hier nicht Folgen einer Ueber- Produktion und eines nicht ganz genügenden Absatzes zum Theil sich bemerkbar machen. Es bezieht sich dies besonders auf die aussergewöhnlich grosse Zahl von Halb- stammen, welche sich einer allgemeinen Beliebtheit doch nicht erfreuen. Oder sollte hier der Versuch gemacht werden, diese Halbstämme dem Publikum, weil zweck mässiger als Hochstämme, vorzuführen? Der Gedanke wird noch besonders bestärkt dadurch, dass bei eingehender Besichtigung sich zeigt, dass die eingesandten Rosen sämmtlich sogenannte Handelswaare darstellen. Weit entfernt, diese als nicht ausstellungs- fähig und -berechtigt anzusehen, sind doch auch auf der artigen Veranstaltungen besondere Kulturleistungen er wünscht; hier würden z. B. sogenannte Kulturexemplare in Töpfen oder Kübeln, in irgend welcher Form gezogen, sehr wohl eingehendere Beachtung gefunden haben: leider war nur eine einzige Einsendung vorhanden. Hoffentlich giebt die nächste Ausstellung Gelegenheit, nicht nur die Geschicklichkeit des Handelsgärtners in der Anzucht, sondern auch die Kunst des Liebhabers oder Gärtners in der Weiterkultur zu bewundern. Die vom 6. bis 10. Juli d. J. versammelten Preis richter hatten einen schweren Stand und haben sich in gewissenhaften Berathungen ihre? Aufgabe, hoffentlich zur Befriedigung nach allen Seiten, entledigt: in den meisten Fällen war es gegeben, die zahlreich vorhandenen Ehren preise Gesammtleistungen zuzusprechen. Aus der Zahl der Bewerber schied Altmeister Harms, als Vorsitzender des Preisrichterausschusses, aus und erhielten Königlicher Gartenbaudirektor Buntzel - Nieder - Schönweide, den höchsten Preis: die von S. M. d. Kaiser verliehene Medaille. Die 2 Königl. preussischen silbernen Staatsmedaillen fielen Herrn Raue-Strehlen und Herrn Peter Lambert- Trier, die 3 bronzenen den Herren Thiel-Görlitz, Dr. Müller-Weingarten und Engel-Ludwigslust zu. Die Silberpreise der Stadt Görlitz den Herren Ruschpier- Dresden und Görms-Potsdam. Auch den Preis des Herrn Mühle, Hoflieferant in Temesvar, nur für Rosen sämlings-Wildstämme zu vergeben, errang Herr Raue- Strehlen, der einzige Fall, in welchem ein Aussteller zwei Preise erhielt. Die von der hohen Protektorin des Ver eins, J. M. d. Kaiserin Friedrich, gestiftete Porzellanvase, ein kostbares Kunstwerk, wurde einstimmig dem Herrn Parkinspektor Sperling für seine aufopfernde Thätigkeit, mit welcher er die Ausstellung zu dem gemacht, was sie ist, zuerkannt. Die ausführliche Preisvertheilung wird später in diesen Blättern noch bekannt gemacht werden. Betrachten wir die zur Ausstellung gebrachten Rosen, sei es eine Form welche sie wolle, so kann uns nur Be friedigung erfüllen. Sämmtliche Hoch- und Halbstämme waren in bester Beschaffenheit und mussten, der Ent wickelung entsprechend, welche sie zeigten, auch mit guten Wurzeln versehen sein. Sämlings- wie Waldstämme liessen nichts zu wünschen übrig und waren bei allen Bewerbern gleich gut. Da auch die Kronenbildung, soweit solche seit der diesjährigen Frühjahrspflanzung möglich, fast gleichen Schritt gehalten, so waren die Preisrichter gezwungen, ihre Urtheile zum Theil auf die Sortenauswahl
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