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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 9.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189400000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18940000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18940000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Beilagen (Inserate) am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst ; Druckfehler: Nr. 16 enthält falsche Ausgabenummer
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 9.1894
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 1. Januar 1894 1
- Ausgabe No. 2, 15. Januar 1894 9
- Ausgabe No. 3, 1. Februar 1894 19
- Ausgabe No. 4, 15. Februar 1894 33
- Ausgabe No. 5, 1. März 1894 43
- Ausgabe No. 6, 15. März 1894 53
- Ausgabe No. 7, 1. April 1894 61
- Ausgabe No. 8, 15. April 1894 72
- Ausgabe No. 9, 1. Mai 1894 80
- Ausgabe No. 10, 15. Mai 1894 87
- Ausgabe No. 11, 1. Juni 1894 93
- Ausgabe No. 12, 15. Juni 1894 101
- Ausgabe No. 13, 1. Juli 1894 109
- Ausgabe No. 14, 15. Juli 1894 117
- Ausgabe No. 15, 1. August 1894 124
- Ausgabe No. 15 [16], 15. August 1894 136
- Ausgabe No. 17, 1. September 1894 143
- Ausgabe No. 18, 15. September 1894 160
- Ausgabe No. 19, 1. Oktober 1894 168
- Ausgabe No. 20, 15. Oktober 1894 175
- Ausgabe No. 21, 1. November 1894 185
- Ausgabe No. 22, 15. November 1894 193
- Ausgabe No. 23, 1. Dezember 1894 199
- Ausgabe No. 24, 15. Dezember 1894 206
- Ausgabe Inserate No. 1, 1. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 2, 15. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 3, 1. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 4, 15. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 5, 1. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 6, 15. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 7, 1. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 8, 15. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 9, 1. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 10, 15. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 11, 1. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 12, 15. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 13, 1. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 14, 15. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 15, 1. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 16, 15. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 17, 1. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 18, 15. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 19, 1. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 20, 15. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 21, 1. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 22, 15. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 23, 1. Dezember 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 24, 15. Dezember 1894 I
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Band
Band 9.1894
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Anträge der Verbandsgruppe Grossherzogthum Hessen und Hessen-Nassau. 21. Die Hauptversammlung möge beschliessen: dass jeder Gruppe das unbeschränkte Hecht zustehe, eine Mark pro Jahr und Mitglied zu ihren Unternehmungen zu verwenden. Begründung: Die Gruppe Grossherzogthum Hessen und Hessen- Nassau hat durch die Errichtung von Pflanzenbörsen Ver pflichtungen übernommen, welche sich ohne einen gewissen Fond nicht gut durchführen lassen, ebenso dürfte es änderen Gruppen ergehen. Ausserdem würde es zur Bildung von neuen Gruppen, deren erspriessliche- Thätigkeit zu Gunsten des Verbandes erwiesen ist, mehr aneifern, wenn den Vorständen ein gewisser Fond von vornherein gewährleistet ist. 22. Die Hauptversammlung möge beschliessen, dass der Modus der Vertreterwahl dahin abgeändert wird, dass bei Vorhandensein grosser Mitgliederzahlen in den einzelnen Wahlbezirken die Vertreterzahl redu- zirt wird, dass ferner zum Ausgleich diejenigen Wahlbezirke oder Provinzen, welche bei dem Ver bände noch weniger vertreten sind, durch Vermeh rung der Delegirten mehr herangezogen werden. Wir schlagen vor: bei 20 bis 50 Mitgliedern 1 Vertreter, bei 50 bis 100 Mitgliedern 2 Vertreter, dann für jedes angefangene weitere Hundert einen Vertreter mehr zu wählen. Begründung: Es ist anzunehmen, dass in erster Linie die Gruppen und auch die Wahlkreise Denjenigen nach ihrer Ueber- zeugung zumVertreter wählen, welcher mit dem, was am Platze nöthig ist, vollständig vertraut ist, und dass es unter diesen Umständen nicht nöthig erscheint, für jede 30 Mitglieder einen besonderen Vertreter zur Vertretung derselben. Sache zu entsenden. Solange der Verband nicht alle Handelsgärtner zu Mitgliedern zählt, sollten kleinere Kreise demselben immer näher gebracht werden, um sich so zu grösseren zu ent wickeln. 23. Die Hauptversammlung möge den Vorstand beauf tragen, an massgebender Stelle die Trennung der Unfallversicherung der in der Gärtnerei beschäftigten Personen von denen der Landwirthschaft zu be antragen. Zu erstreben wäre entweder gänzliche Trennung oder procentualer Ausschlag nach im Gärtnereibetriebe angemeldeten Unfällen. Begründung: Im Gärtnereibetriebe sind Unfälle ungleich seltener als in der mit Maschinen etc. arbeitenden Landwirthschaft. Die Zutheilung zur Landwirthschaftlichen Berufsgenossen schaft erscheint hierdurch als unverdiente Werthschätzung, von der Niemand erfreut ist. 24. Die Hauptversammlung möge in Erwägung ziehen, ob statt der, von der Verbandsgruppe Mecklenburg in Vorschlag gebrachten Wittwen- und Waisenkasse sich nicht eine Sterbekasse auf Gegenseitigkeit für Verbandsmitglieder gründen liesse. 25. Die Hauptversammlung möge den Vorstand beauf tragen: durch Wanderversammlungen oder sonstige geeignete Massnahmen die Kollegen Süddeutschlands mehr für den Verband zu interessiren. Begründung: In Süddeutschland herrscht vielfach die Ansicht, als sei der Verband nur für Vertretung norddeutscher In teressen bestimmt, und ist die Betheiligung in Folge dessen eine äusserst geringe. Antrag der Verbandsgruppe Westpreussen. 26. Die Verbandsgruppe stellt den Antrag, die Haupt versammlung möge beschliessen, dass von Seiten des Verbandsvorstandes Folgendes mit allen demselben geeignet erscheinenden Mitteln anzustreben sei: Den Baumschulen- und Gärtnereibetrieben, welche vom Staate (speziell Forstfiskus) auf Königlichen Schlössern, von Provinzial-Verbänden, Kreisen oder Gemeinden unterhalten werden, ist der Verkauf zu untersagen; ebenso die Herausgabe von Handels preisverzeichnissen und das Angebot gärtnerischer Erzeugnisse in Zeitungen. Ausgenommen vom Ver bote des Verkaufs seien junge unverpflanzte Säm linge gewöhnlicher Waldgehölze, soweit dabei das Interesse der Forstkultur in Betracht kommt. Begrün d ung: Der Handelsbetrieb seitens obenbezeichneter Anstalten ist nur so lange gerechtfertigt, als eine leistungsfähige Privatindustrie nicht vorhanden. Bei der heutigen Ent wickelung des gärtnerischen Geschäftsbetriebes und bei gleichzeitig allgemein gedrückter Geschäftslage muss eine Konkurrenz jener Anstalten bei den Betheiligten als un zeitgemäss und ungerecht empfunden werden. Letzteres um so mehr, als die Lasten, welche den Berufsgärtnern durch die neuere Gesetzgebung auferlegt werden, stetig wachsen, wogegen Grundbesitzer und andere Private da von befreit bleiben, obgleich sie in vielen Fällen Handels gärtnerei in grösstem Umfange betreiben. Der Staat kann kein Interesse daran haben, Handelsbetriebe zu unterhalten, welche für ihn verschwindend kleine Erträge bringen, für zahlreiche Gewerbetreibende aber schädigend wirken. Trotz des ablehnenden Bescheides des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten auf die vorjährige Eingabe unseres Verbandsvorstandes müssen wir die beregten Uebelstände als fortbestehend ansehen und ihre endliche Beseitigung anstreben. Die betreffende Ministerial-Entscheidung könnte nicht erlassen worden sein, wenn an massgebender Stelle der wahre Sachver halt bekannt wäre; dort kennt man nur die Einnahme posten in den Abrechnungen der betreffenden Anstalten, aber nicht die zahllosen Schädigungen, die den Berufs gärtnern aus der Konkurrenz jener erwachsen. Es ist daher unsere Pflicht, durch fortgesetzte Betonung der vorhandenen Schäden deren Ende herbeiführen zu helfen. » * * 27. Wahlen zum Vorstande. Nach § 27 des Statutes scheiden in diesem Jahre aus: der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer. 28. Wahlen zum Ausschüsse. Es scheiden in diesem Jahre aus die Herren: Peter Fettweis—Uerdingen und Fritz Lenz—Schidlitz-Danzig. (Sowohl die Wahlen ad 25 wie ad 26 beziehen sich auf 3 Jahre, die Neugewählten treten am 1. Januar 1895 in ihr Amt.) 29. Ersatzwahl für das ausgetretene Ausschuss mitglied Herrn Paul Kaiser—-Nordhausen. (Der Neugewählte tritt sofort in sein Amt, welches bis 31. Dezember 1896 dauert.) 30; Wahl von 3 Rechnungsprüfern und 2 Stell vertretern für das Jahr 1895- (§ 29 des Statuts). 31. Wahl des Ortes für die nächste ordentliche Hauptversammlung. Vorschläge werden bereits am ersten Versammlungstage erbeten, damit die Vertreter sich mit den Vorschlägen vertraut machen können. a
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