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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 9.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189400000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18940000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18940000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Beilagen (Inserate) am Ende des Jahres in separaten Ausgaben erfasst ; Druckfehler: Nr. 16 enthält falsche Ausgabenummer
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 9.1894
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des Handelsblattes für den ... -
- Ausgabe No. 1, 1. Januar 1894 1
- Ausgabe No. 2, 15. Januar 1894 9
- Ausgabe No. 3, 1. Februar 1894 19
- Ausgabe No. 4, 15. Februar 1894 33
- Ausgabe No. 5, 1. März 1894 43
- Ausgabe No. 6, 15. März 1894 53
- Ausgabe No. 7, 1. April 1894 61
- Ausgabe No. 8, 15. April 1894 72
- Ausgabe No. 9, 1. Mai 1894 80
- Ausgabe No. 10, 15. Mai 1894 87
- Ausgabe No. 11, 1. Juni 1894 93
- Ausgabe No. 12, 15. Juni 1894 101
- Ausgabe No. 13, 1. Juli 1894 109
- Ausgabe No. 14, 15. Juli 1894 117
- Ausgabe No. 15, 1. August 1894 124
- Ausgabe No. 15 [16], 15. August 1894 136
- Ausgabe No. 17, 1. September 1894 143
- Ausgabe No. 18, 15. September 1894 160
- Ausgabe No. 19, 1. Oktober 1894 168
- Ausgabe No. 20, 15. Oktober 1894 175
- Ausgabe No. 21, 1. November 1894 185
- Ausgabe No. 22, 15. November 1894 193
- Ausgabe No. 23, 1. Dezember 1894 199
- Ausgabe No. 24, 15. Dezember 1894 206
- Ausgabe Inserate No. 1, 1. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 2, 15. Januar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 3, 1. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 4, 15. Februar 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 5, 1. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 6, 15. März 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 7, 1. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 8, 15. April 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 9, 1. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 10, 15. Mai 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 11, 1. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 12, 15. Juni 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 13, 1. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 14, 15. Juli 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 15, 1. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 16, 15. August 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 17, 1. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 18, 15. September 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 19, 1. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 20, 15. Oktober 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 21, 1. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 22, 15. November 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 23, 1. Dezember 1894 I
- Ausgabe Inserate No. 24, 15. Dezember 1894 I
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Band
Band 9.1894
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Begründung: Es ist bereits im vorigen Jahre bei der Gruppe, welche seinerzeit gegen 40 Mitglieder zählte, vorge kommen, dass wir durch keinen Delegirten auf der Haupt versammlung vertreten waren, also würden etwa gestellte Anträge gar nicht genügend begründet resp. vertheidigt werden können. Aehnlich mag es auch anderen Gruppen gehen. Es werden dann auch nur Leute hingeschickt werden, welchen die Gruppe voll und ganz ihr Vertrauen schenkt, während jetzt die Gruppe nicht maassgebend ist, es hängt viel von den anderen Gruppen ab, ob sie zu fällig dem von uns aufgestellten Kandidaten, welchen sie in den meisten Fällen gar nicht kennen, ihre Stimme geben. Weitere Begründung mündlich auf der Hauptver sammlung. Anträge der Verbandsgruppe Mittlerer Saalekreis zu Merseburg: Es wird beantragt: l.Den redaktionellen Theil des Handelsblattes monat lich einmal nur an Verbandsmitglieder, den Annoncen theil aber wöchentlich, und zwar an alle Handels gärtner, Institute etc. zu versenden, um so den Inseraten eine möglichst grosse Verbreitung zu sichern. 2. Die Wahlbezirke nach Regierungsbezirken einzu- theilen und, wenn Gruppen vorhanden, so einzuthei- len, dass auf je 30 Mitglieder ein Vertreter gewählt werden darf. Antrag der Verbandsgruppe Magdeburg: Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Den Inseratentheil unseres Handelsblattes wöchent lich erscheinen zu lassen und denselben an alle Handelsgärtner und Blumen-Handlungen (Schwindelgeschäfte ausgeschlossen) zu versenden, den redaktionellen Theil jedoch nur alle 14 Tage dem Inseratenblatt beizufügen und den Mitgliedern zuzustellen. Sollte aber der Verband durch den augenblick lichen Kassenbestand nicht in der Lage sein, dem Anträge Folge zu geben, so schlägt die Verbands gruppe Magdeburg vor, unverzinsliche Antheil scheine im Betrage von je 20 Mk. bis zu einer Gesammthöhe von 50 Mk. auszugeben, wovon all jährlich 500 Mk. ausgeloost werden sollen. Begründung: In Anbetracht dessen, dass die Handelsgärtner heute mit einer derartigen Anzahl von Offertenblättern über schwemmt werden, dass es nicht möglich ist, ohne grossen Zeitverlust das Gewünschte herauszufinden, so macht es die Verbandsgruppe Magdeburg den Verbands- mitgliedern gewissermaassen zur Pflicht, nur im Handels blatt zu inseriren, hält aber dafür, dass dasselbe jedoch, um auch darin Erfolg zu erzielen, wie schon erwähnt, wöchentlich erscheinen müsse; auch erkennt die Ver bandsgruppe Magdeburg an, dass die Inserate in unserem Handelsblatt sehr übersichtlich geordnet sind und das Aufsuchen sehr erleichtern. • Wittwen- und Waisenkasse. Gleich dem Anträge der Verbandsgruppe Mecklenburg ist auch von dem österreichischen Gärtner-Verband die Einrichtung einer Wittwen- und Waisenkasse beabsichtigt, und, da dem österreichischen Verbände nicht nur Handels gärtner, sondern auch Privat- und Herrschaftsgärtner an gehören können, auch die Einrichtung einer Invaliden kasse. Die Kasse soll neben der allgemeinen Verbands kasse geführt werden. Für die in Magdeburg stattfindende Berathung des Antrages wird es von Interesse sein, den Entwurf eines Statutes für die in Oesterreich beabsichtigte Invaliden-, Wittwen- und Waisen-Unterstützungskasse des Allgemeinen österreichischen Gärtnerverbandes kennen zu lernen. Wir sind mit einem Versicherungsmathematiker in Verbindung getreten, um dem Anträge entsprechend einen Entwurf vorzulegen und werden denselben demnächst gleichfalls veröffentlichen und sind ferner mit einigen Lebensversicherungsgesellschaften in Verbindung getreten um event. an Stelle einer besonderen Kasse von diesen für unsere Mitglieder besondere Vergünstigungen zu erhalten. Der Entwurf, welcher in der österreichisch-ungarischen Gärtner-Zeitung veröffentlicht ist, hat folgenden Wortlaut: § 1. Der Zweck der Unterstützungskasse ist: die Mitglieder im Falle der Arbeitsunfähigkeit und im Alter, sowie deren Wittwen und Waisen nach Ableben des Mannes zu unterstützen. § 2. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind: a) Einmalige Entrichtung einer Beitrittsgebühr, b) fortlaufende Monatsbeiträge, c) Gründungsbeiträge, Spenden und sonstige Zuflüsse. § 3. Die Unterstützungskasse ist in zwei Haupt- und fünf Unterabtheilungen (Gruppen) eingetheilt (Invaliden kasse und Wittwenabtheilungen; im übrigen siehe § 5). Das Vermögen ist bestfruktifizirend anzulegen in Staatspapieren, Häusern, Grund und Boden, im letzteren Falle nur auf den ersten oder zweiten Satz und gegen Vormerkung im Grundbuche. Bei Belehnungen sind Be rufsgenossen vorzuziehen. Sämmtliche Auslagen für Schätzung etc. sind von der Partei zu tragen. Ein vom Ausschüsse zu bestimmender Theil des Baar vermögens ist in der Postsparkasse zu belassen. Der Generalversammlung des Verbandes ist das Recht gewahrt, die Beiträge, sowie die Unterstützungen nach Bedürfniss zu erhöhen oder zu erniedrigen. Sämmtliche Funktionäre bekleiden ihre Stellen als Ehrenamt und haben keinen Anspruch auf Entgelt für ihre Funktionen. Die Verwaltung des Gesammtvermögens der Unter stützungskasse obliegt dem aus neun gewählten Mitgliedern bestehenden Ausschüsse. Zwei Drittel dieser gewählten Organe müssen jedoch Herrschaftsgärtner sein. Der Ausschuss wählt einen Obmann, einen Obmannstellvertreter und zwei Kassierer. Diese neun Funktionäre sind für dreijährige Funktionsdauer zu wählen, jedoch so, dass jährlich immer drei ausscheiden; diese sind jedoch wieder wählbar. Die Auszahlung der monatlichen Unterstützung erfolgt persönlich, wenn der Anspruchsberechtigte am Orte wohn haft ist, andernfalls durch die Postsparkasse nur gegen vorherige Präsentirung oder Einsendung einer Quittung, welche vom Pfarramt der Aufenthaltsgemeinde unterfertigt sein muss. Die Unterstützungen dürfen nie mit Beschlag belegt werden. Die Funktionäre der Unterstützungskasse sind verpflichtet, sobald die Fonds kräftig genug sind, dieselbe in eine Pensionskasse umzuwandeln. § 4. Mitgliedschaft. Jedem Gärtner, der öster reichischer Staatsbürger ist, steht der Eintritt frei, ihm wie seiner Gattin oder beiden zugleich. Bei den Beiträgen unter § 5A sind die Waisenunterstützungen mit ein geschlossen. Auch die land- und forstwirthschaftlichen Beamten, Aufseher, können Mitglieder dieser Unter stützungskasse werden. Gründer sind alle jene Personen, welche einen Beitrag nicht unter 10 fl. spenden. § 5. Pflichten der Mitglieder. Die einmalige Ein schreibgebühr beträgt für die Invalidenkasse wie für die Wittwenabtheilung je 10 fl. und ist entweder beim Ein tritte ganz oder in Monatsraten zu entrichten, muss jedoch im ersten Jahre bezahlt sein. Die monatlichen Beiträge sind immer längstens bis zum 15. eines jeden Monats im vorhinein zu entrichten, können aber auch viertel-, halb- oder ganzjährig, immer aber nur im vorhinein eingezahlt
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