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No. 12.Berlin, 15. Juni 1894.IX. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am i. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder pro Jahrgang 7 Mk. 50 Pf.; für Verbandsmitglieder kostenlos. Redaktion: 0. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band AH, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Bekanntmachung. Die ordentliche Hauptversammlung des Verbandes findet in diesem Jahre am 10. August und ff. in Magdeburg statt. Anträge, welche auf dieser Hauptversammlung zur Verhandlung kommen sollen, müssen so zeitig eingereicht werden, dass sie vor der Versammlung zweimal im Handelsblatte veröffentlicht werden können. Leipzig, 31. Mai 1894. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. C. van der S missen, Vorsitzender. Zur Hauptversammlung. Für die in der nächsten Zeit stattfindenden Gruppen versammlungen wird es von Interesse sein, eine Ueber- sicht der für die Hauptversammlung bis jetzt gestellten oder nach den Gruppenberichten zu stellen beabsichtigten Anträge zu bekommen, damit schon vor der Hauptver sammlung thunlichst eine Klärung und Ausgleichung der Ansichten erfolgen kann und auf diese Weise die Be- rathungen recht fruchtbar werden. Wir bringen die Anträge in der Reihenfolge, wie sie in den Gruppenberichten im Handelsblatte bisher ver öffentlicht sind. Antrag der Verbandsgruppe Mecklenburg: Die Hauptversammlung möge berathen und be schliessen, für die Verbandsmitglieder eine Wittwen- und Waisen-Kasse einzurichten. Anträge der Verbandsgruppe Sächsisches Erzgebirge: 1. Die Versammlung wolle betreffs „Befähigungsnach weis für Gärtner“ berathen und beschliessen, hierin geeignete Schritte zu thun 2. Die Verbandsversammlung wolle beschliessen: bei den Regierungen bezw. beim Bundesrath dahin zu wirken, dass der Besuch von Fach-Fortbildungs schulen (besonders bei Gärtnern) obligatorisch her beigeführt werde. Begründung: Es ist allbekannt, dass der Gärtner im Allgemeinen gar sehr der Theorie, der nöthigen Wissenschaft entbehrt. Leider wird die gärtnerische Wissenschaft bei manchen (auch Gärtnern) noch sehr unterschätzt. Jedoch der Fort schritt der Zeit bedingt eine intensive Ausbildung bei allen Gewerkschaften, fordert also neben der Praxis die Wissenschaft, und ganz besonders fordert dies die heutige Gärtnerei. Ohne die gründliche Ausbildung, ohne die gärtnerische Wissenschaft ist heute kein rationeller Be trieb der Gärtnerei möglich. Ohne Wissenschaft wäre manche Fachfrage, manches Räthsel in der Gärtnerei nicht zu lösen. Ohne gründliche theoretische Schulung neben der praktischen ist die Hebung unseres Standes einfach unmöglich. Wie wollen wir ohne hinreichende Ausbildung dem Pfuscherthume unseres Standes von vorn herein den Boden entziehen, wie unser Standesbewusst- sein und unsere Standesehre heben oder die Gärtnerei zur volkswirthschaftlichen Bedeutung bringen? Zwar wird von vielen Gärtnern der Besuch von Fortbildungsschulen anerkannt, aber dem stellen andere Standesgenossen wieder mancherlei Schwierigkeiten in den Weg, so dass wir heute mit dem Fach-Fortbildungsschulwesen noch sehr zurück sind. Doch unsere Landesregierungen kommen uns gerade in dieser Hinsicht gern entgegen, so dass Be mühungen des Verbandes wohl von Erfolg sein werden. 3. Da das Resultat der Vertrete r-Wahlen zu den Haupt versammlungen nicht im Verhältniss zu der Mit gliederzahl mancher Gruppen steht, beantragt die Gruppe, dass Gruppen bis 40 Mitglieder einen, von 40 bis 80 Mitglieder zwei Delegirte selbstständig zu wählen haben.