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No. 32. Berlin, den 9. August 1896. XI. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herauggegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgangs M.SOPf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: C. Junge. Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen etc. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Zur Berufs- und Gewerbezählung 1895. Nach und nach werden die Ergebnisse dieser Zählung ans den Einzelstaaten bekannt; in voriger Woche ver öffentlichte der Reichsanzeiger diese Ergebnisse aus dem Königreich Preussen. Wir hatten keine Veranlassung, auf das Resultat der Zählung besonders neugierig zu sein, aus den im vorigen Jahre genügend erörterten Gründen war es von vornherein feststehend, dass die zu veröffentlichenden Zahlen eben nur solche ohne jeden statistischen Werth sein würden, ein richtiges Bild von der Ausdehnung unseres Berufs aber nie geben könnten. Man hat sich die Zusammen stellung sehr leicht gemacht. Trotzdem wir ganz genau wissen, dass eine sehr grosse Zahl unserer preussischen Kollegen unserem Rathe folgend, ihren Betrieb als nicht zur „Kunst- und Handelsgärtnerei“ gehörend, bezeichnet haben und sich darauf beschränkten, ihren Grund und Boden nur als „gärtnerisch“ benutzt zu bezeichnen, hat man bei der Zählung sämmtliche Betriebe als zur „Kunst- und Handelsgärtnerei“ gehörend zusanimen gezogen. Demzufolge giebt es im preussischen Staate 14 845 Kunst- und Handelsgärtnereien, einschliesslich der damit verbundenen Blumen- und Kranzbinderei und Baumschulen, deren Inhaber diese als Haupt beruf betreiben. In diesen 14 845 Betrieben werden 53 742 Gehilfen und Arbeiter u. s. w. beschäftigt. Ausserdem betreiben die „Kunst- und Handelsgärtnerei“ als Nebenberuf noch 2800 Personen mit einem Personal von 3563 Gehilfen und Arbeitern. Als besondere Kuriosität führt die Statistik sodann noch 52 in der Handelsgärtnerei bei der Kranzbinderei vorkommende „Selbstständige Haus industrielle“ auf! Man hat bisher geglaubt, dass allein Berlin deren mehr besässe. Gemüse- und Obstkulturen, wie dieselben auch betrieben werden, rechnen in keinem Falle zu der „Kunst- und Handelsgärtnerei“, dieselben sind ausnahmslos der Landwirthschaft zugezählt worden. Die Königlich preussische Steuerbehörde ist darin bekannt lich anderer Meinung als das Königlich preussische Statistische Amt. In Folge dessen ist über die Zahl der Erwerbsthätigen dieser beiden gärtnerischen Zweige nichts ermittelt worden, vorausgesetzt, dass nicht die landwirthschaftlichen Betriebe später eine nochmalige Sonderung erfahren. Heber die Flächen, welche die „Kunst- und Handelsgärtnerei" benutzt, werden spätere Angaben erfolgen, wie denn nach einer Mittheilung, die uns aus statistischen Kreisen geworden ist, für die Be arbeitung des Materials der vorjährigen Zählung noch ein Zeitraum von mehreren Jahren vorgesehen ist, ehe das endgültige Resultat feststeht. Bemerken wollen wir noch, dass die Zählung von 1882 im ganzen Reiche 15 925 im Hauptberuf betriebene und 2551 im Nebenberuf betriebene „Kunst- und Handelsgärtnereien“ etc. ergeben hatte. * V Pflanzen-Auktionen. Durch die in den letzten Nummern gebrachten Artikel veranlasst, kann ich nicht umhin, auch meine Meinung über diese Pflanzen-Auktionen auszusprechen. Wie in Berlin, so werden in allen anderen grösseren Städten, so auch bei uns in Mainz, diese Auktionen holländischer Firmen abgehalten. Es wäre dies nun gerade kein Fehler, wenn bei diesen Gelegenheiten nur Gärtner als Steigerer zugelassen wären, dieselben würden auf diese Weise zu billigen Pflanzen kommen. Es ist jedoch gerade das Gegen theil der Fall; der grösste Theil sind Privatleute, und das schädigt den Gärtner am Platze. Nach einer solchen Ver-