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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 11.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18960000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18960000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 11.1896
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1896 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1896 11
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1896 21
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1896 29
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1896 37
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1896 45
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1896 57
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1896 66
- Ausgabe No. 9, 1. März 1896 74
- Ausgabe No. 10, 8. März 1896 80
- Ausgabe No. 11, 15. März 1896 88
- Ausgabe No. 12, 22. März 1896 94
- Ausgabe No. 13, 29. März 1896 104
- Ausgabe No. 14, 5. April 1896 110
- Ausgabe No. 15, 12. April 1896 119
- Ausgabe No. 16, 19. April 1896 126
- Ausgabe No. 17, 26. April 1896 132
- Ausgabe No. 18, 3. Mai 1896 140
- Ausgabe No. 19, 10. Mai 1896 148
- Ausgabe No. 20, 17. Mai 1896 156
- Ausgabe No. 21, 24. Mai 1896 164
- Ausgabe No. 22, 31. Mai 1896 172
- Ausgabe No. 23, 7. Juni 1896 181
- Ausgabe No. 24, 14. Juni 1896 190
- Ausgabe No. 25, 21. Juni 1896 199
- Ausgabe No. 26, 28. Juni 1896 208
- Ausgabe No. 27, 5. Juli 1896 217
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1896 226
- Ausgabe No. 29, 19. Juli 1896 234
- Ausgabe No. 30, 26. Juli 1896 246
- Ausgabe No. 31, 2. August 1896 254
- Ausgabe No. 32, 9. August 1896 262
- Ausgabe No. 33, 16. August 1896 270
- Ausgabe No. 34, 23. August 1896 277
- Ausgabe No. 35, 30. August 1896 286
- Ausgabe No. 36, 6. September 1896 293
- Ausgabe No. 37, 13. September 1896 299
- Ausgabe No. 38, 20. September 1896 305
- Ausgabe No. 39, 27. September 1896 313
- Ausgabe No. 40, 4. Oktober 1896 321
- Ausgabe No. 41, 11. Oktober 1896 328
- Ausgabe No. 42, 18. Oktober 1896 338
- Ausgabe No. 43, 25. Oktober 1896 345
- Ausgabe No. 44, 1. November 1896 354
- Ausgabe No. 45, 8. November 1896 360
- Ausgabe No. 46, 15. November 1896 367
- Ausgabe No. 47, 22. November 1896 375
- Ausgabe No. 48, 29. November 1896 381
- Ausgabe No. 49, 6. Dezember 1896 387
- Ausgabe No. 50, 13. Dezember 1896 394
- Ausgabe No. 51, 20. Dezember 1896 401
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Band
Band 11.1896
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149 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. 4. Die Einfuhr von Obst und Gemüse aller Arten unter liegt keinen Einschränkungen, nur ist dieselbe über die Süd westgrenze des Reichs (südlich vom Zollamt Radziwillow bis zum Schwarzen Meer hinunter) nicht gestattet. 5. Bei der Einfuhr von lebenden Pflanzen aus Finland sind dieselben Forderungen zu erfüllen, welche hinsichtlich der Einfuhr von lebenden Pflanzen aus dem Auslande festgesetzt sind. Dagegen unterliegt die Transitdurchfuhr von lebenden Pflanzen durch das Russische Reich nach Finland und an dern Ländern keinerlei Einschränkungen. 6. Den Gartenbesitzern derjenigen Kreise des Gouvernements Kutais, für welche dies nach dem Dafürhalten des Kauka sischen Reblaus-Komitees als zulässig befunden wird, ist ge stattet, lebende Pflanzen aus allen Ländern kommen zu lassen, jedoch unter der Bedingung, dass solche Sendungen von lebenden Pflanzen, die aus Ländern stammen, welche in diesen Regeln nicht bezeichnet sind, ausschliesslich über das Zollamt Batum eingehen und für jede solcher Sendungen die Genehmigung desKaukasischenReblaus-Komitees erwirkt wird. 7. Diese Regeln treten nach Ablauf von 2 Monaten vom Tage ihrer Veröffentlichung gerechnet in Kraft. (Dem dirigirenden Senat zur Veröffentlichung am 21. Februar 1896 vorgelegt.) Anmerkungen: 1) Als lebende Pflanzen sind im Sinne der gegenwärtigen Regeln ganze Pflanzen sowohl als auch Theile derselben mit Wurzeln wie auch Stecklinge zu erachten;' Zweige mit Laub, Blätter und Blüthen sowie Zwiebeln und Knollen ohne Erde haben nicht als lebende Pflanzen zu gelten. 3) 1. Die Sendungen mit lebenden Pflanzen werden von den Zollämtern den Empfängern ausgehändigt gegen Aus stellung eines Reverses, dass in denselben keine Reb stöcke enthalten seien. 2. Der kaiserliche botanische Garten in St. Petersburg geniesst das Recht, lebende Pflanzen aus allen Ländern der Welt einzuführen, ohne hierbei an die Vorweisung der unter 2 bezeichneten Bescheinigungen gebunden zu sein. Das Moskauer landwirthschaftliche Institut, das Institut für Land- und Forstwirthschaft zu Nowo- Alexandria sowie die Kaiserlichen Universitäten dürfen lebende Pflanzen auch aus Ländern kommen lassen, die unter 1 nicht angeführt sind, und ohne Bescheinigungen, jedoch nicht anders als nach jedesmal vorher ein geholter Genehmigung des Finanzministers im Ein vernehmen mit dem Minister des Ackerbaues und der Staatsdomänen und unter Erfüllung der Forderungen des Artikels 1048) des Zollustaws. Art. 1048 1. c. lautet in Uebersetzung: „Ueber jeden von irgend einer Institution oder Anstalt beabsichtigten Bezug von Ge genständen aus dem Auslande ist das Finanz ministerium vorschriftsmässig zu benachrich tigen, damit es eine entsprechende Verfügung an das Zollressort erlassen kann.“ 3) Die aus dem Auslande eingeführten Weintraubenbeeren dürfen nicht in Rebenblättern verpackt sein; ingleichen dürfen Rebenblätter weder als Verpackungsmittel für Obst, noch in irgend welcher andern Form eingeführt werden. • Hebung des deutschen Obstbaues und die deutschen Baumschulen. Endlich hat in No. 18 das „Handelsblatt“ einen der wundesten Punkte berührt, den die deutsche Gärtnerei aufzuweisen hat. Wer wie ich seit Jahren als Wanderlehrer für den Gartenbau thätig, die Dörfer nach und nach besucht und in den meisten derselben die berührte Klage über unreelle Bedienung hört, der hat geradezu die Pflicht, hier einmal ein Wort an die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen. Ich habe mir zum Prinzip gemacht, keinen Obst baumhandel nebenbei zu treiben, da ich absolut meinen Kollegen keine Konkurrenz bereiten will und — deshalb nicht, weil eben die bäuerlichen Besitzer oft derart hinters Licht geführt werden, dass sie vielerorts vom energischen Betriebe des Obstbaues abgeschreckt sind. Was nützt es aber, den Leuten zu sagen: „Pflanzt bewährte Sorten und pflanzt wenige Sorten in vielen Bäumen, damit Ihr die Grossmärkte später mit Massen guter Früchte versorgen könnt“, wenn sie eben diese Sorten nicht bekommen!!! Viele Obstbäume in einer Sorte, dabei in guten Stämmen, ist aber, von wenigen sehr grossen Baumschulen abgesehen, eben einfach eine Selten heit. (Ich wollte erst schreiben: unmöglich!!!) Ich taxire gering, wenn ich sage, es werden aus süd deutschen, meist bayerischen Baumschulen in Norddeutsch land jährlich etwa 15—20 000 Obstbäume mit kleinen, nach der Veredelung ca. 1jährigen Stämmchen und 1jährigen sogen. Kronen importirt, von denen nicht einer etiquettirt ist. Der Händler macht es eben wie jener Zauberer, der aus einer Flasche 20 verschiedene Weine schenkt, er giebt Jedem die Sorte, die erwünscht! Dass diese Bäume werth- lose Früchte liefern, ist naturgemäss. Sie bedeuten aber ca. 10 000 Mark (ä 50 Pf.) weggeworfenes Geld. Diese stammen aus Baumschulen, die wohl Niemand reell nennen wird. Solche Geschäfte finden aber vielerorts Helfershelfer, welche derartige Waare an den Mann bringen helfen. Nun zu den reellen Baumschulen. Selbstverständlich nehme ich diejenigen aus, welche durch ausgedehnte eigene Kulturen im Stande sind, jeden Wunsch zu befriedigen, und dabei wirklich die Hebung des deutschen Obstbaues anstreben. Es sind im Verhältniss zum Bedarf an Material sehr wenige! Jedem, der Obstbaumschulen kennt, ist es klar, dass der Handel mit Obstbäumen mehr einbringt wie die Selbstkultur auf beschränktem Areal. So finden wir in Deutschland zahlreiche sogen. Baumschulen, die vielleicht zum Schein ein kleines Quartier Obstbäume halten, dabei aber waggonweise Bäume vertreiben, wie ein sehr bezeichnender Handelsausdruck lautet. In den Herbst monaten ist es dann sehr gut möglich, aus solchen Ge schäften die richtigen Sorten zu bekommen, auch erhält man sehr gute Bäume. Aber gegen Frühjahr hin — o weh! Da sind noch eine Menge Bäume am Lager von Sorten, die kein Mensch haben will. Was wird gemacht? Den Schleier darüber!!! In der Nähe von Städten und in Liebhabergärten können ja viele Sorten gepflanzt werden, die eben nur dort, aber nicht für den Grossobstbau Werth haben; im All gemeinen leiden unsere Baumschulen an Sortenmanie! Der Neuheitenschwindel grassirt auch auf diesem Ge biete und — die Bäume müssen zuletzt doch verkauft werden, dazu sind sie ja da! Dass aber viele Sorten eben nur zum Bäumeverkauf gut sind und zur Hebung des Obst baues gar nichts beitragen, das wird Niemand bestreiten. Nun bleiben aber in derartigen Baumschulen zuletzt jährlich dennoch so und so viele Ladenhüter. Manchem kleineren Geschäfte ist es selbstverständlich nicht möglich, sein Geld lange in Waaren zu stecken, auch diese Rest bestände, die vielleicht auch in der Bezugs-Baumschule Ladenhüter waren, müssen also an den Mann gebracht werden. Auf die Wochenmärkte damit. Hier verkaufen sie sich nicht auf einmal; da werden sie denn von Woche zu Woche eingeschlagen. Ans Giessen wird dabei nicht gedacht — und die Folge davon? Auch hierüber den Schleier! Einige Tage in feuchte Erde gegraben und die Rinde wird wieder glatt. Wie der Baum innen aussieht, das sieht ja Niemand!
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