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No. 18. Berlin, den 3. Mai 1896. XI. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen etc. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Wanderversammlung in Dresden. In der Erwartung eines starken Besuches der Dresdener Gartenbau-Ausstellung hat der Vorstand beschlossen, daselbst am Sonntag, den 3. Mai, Nachmittags 4 Uhr im Hotel zum Musenhause, Pirnaische Strasse, eine 06 Wanderversammlung "99 des Verbandes abzuhalten, zu welcher sowohl alle Verbandsmitglieder, wie auch alle übrigen Handelsgärtner, welche an dem Tage in Dresden sind, eingeladen werden. Tagesordnung: Die wirthschaftliche Lage der Handelsgärtnerei und ihre Bedürfnisse. Referent: der Unterzeichnete. Bei der für unseren Beruf grossen Wichtigkeit dieser Angelegenheit laden wir unsere Mitglieder zu recht zahl reichem Besuch dieser Versammlung und zur Theilnahme an der Diskussion ein und bitten ganz besonders, auch Nichtmitglieder in die Versammlung einzuführen. Der Vorstand. C. van der Smissen, Vorsitzender. Anträge zur Jahresversammlung. Wer den Verhandlungen auf der letzten Jahres versammlung gefolgt ist, dem wird nicht unbekannt ge blieben sein, dass sich eine allgemeine Stimmung gegen das späte Einbringen von Anträgen bemerkbar machte. Sämmtliche Betheiligten hatten sich freilich selbst der Bei hilfe zu dem gerügten Uebelstande schuldig gemacht, in dem vier Wochen vor der Jahresversammlung erst ein einziger Antrag eingegangen war. Aus dem einen wurden nachher über 30. Wir hatten in dem Bericht über die Jahresversamm lung angekündigt, dass wir in diesem Jahre zur ge eigneten Zeit auf den zu Tage getretenen Uebelstand hin weisen wollten. Aus einer Anzahl von in diesem Jahre bereits veröffentlichten Gruppenberichten ist erfreulicher Weise zu ersehen, dass man sich schon mit etwa für die diesjährige Versammlung zu stellenden Anträgen beschäftigt hat. Verschiedene Anträge liegen bereits vor, u. a. einer, der sich mit der hier behandelten Angelegenheit direkt beschäftigt. Die Verbandsgruppe „Leipzig“.hat beschlossen, zubeantragen, dass für die Jahresversammlungen bestimmte Anträge sechs Wochen vorher eingereicht werden müssen. Später eingehende Anträge sollen dem Dringlichkeits beschlusse unterliegen. Man wird sich über die Zweck mässigkeit dieses Antrages zu entscheiden haben. Wir wollen durch die heutige Erinnerung nur auf die im vorigen Jahre anerkannten Nachtheile hinweisen und die Ver bandsgruppen sowie Einzelmitglieder auffordern, etwaige Wünsche, denen sie die Form von Anträgen geben wollen, nicht bis kurz vor der Versammlung aufzusparen. Es liegt eine möglichst frühe Einsendung sowohl im Interesse der Anträge selbst als auch einer sachlichen, allgemeinen Beurtheilung derselben. Es ist kein Hinderniss vorhanden, dass die gestellten Anträge nicht auch früher veröffentlicht werden können, als dies bisher der Fall war. Die späte Einsendung derselben war der einzige Grund, weshalb die Veröffentlichung erst kurz vor der Jahresversammlung erfolgen konnte, *