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No. 17. Berlin, den 26. April 1896. XI. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau, etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: C. Junge. Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen etc. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Nach § 38 des Statuts ist der Mitgliedsbeitrag (M. 8,—) im Januar portofrei an die Kasse des Verbandes einzuzahlen. Unter Hinweis hierauf ersuchen wir um Einsendung der fälligen Beiträge an die Adresse: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin. Wanderversammlung in Dresden. In der Erwartung eines starken Besuches der Dresdener Gartenbau-Ausstellung hat der Vorstand beschlossen, daselbst am Sonntag, den 3. Mai, Nachmittags 4 Uhr im Hotel zum Musenhause, Pirnaische Strasse, eine 06 W anderversammlung "“2 des Verbandes abzuhalten, zu welcher sowohl alle Verbandsmitglieder, wie auch alle übrigen Handelsgärtner, welche an dem Tage in Dresden sind, eingeladen werden. Tagesordnung: Die wirthschaftliche Lage der Handelsgärtnerei und ihre Bedürfnisse. Referent: der Unterzeichnete. Bei der für unseren Beruf grossen Wichtigkeit dieser Angelegenheit laden wir unsere Mitglieder zu recht zahl reichem Besuch dieser Versammlung und zur Theilnahme an der Diskussion ein und bitten ganz besonders, auch Nichtmitglieder in die Versammlung einzuführen. Der Vorstand. C. van der Smissen, Vorsitzender. Steuerfreiheit der Reblausatteste. In einem uns mitgetheilten Falle ist von einem Ver bandsmitglied der Provinz Schleswig-Holstein verlangt worden, dass er für die Ausfertigung eines Reblausattestes auf Grund des neuen Stempelsteuergesetzes 1,50 M Stempel bezahlen sollte. Er fragte uns, ob er dazu verpflichtet sei. Obgleich wir der Ansicht waren, dass solche Ver pflichtung nicht vorliege, wandten wir uns doch, um Sicherheit zu erlangen, an den Provinzial-Steuer-Direktor für Berlin und die Provinz Brandenburg Wirklichen Ge heimen Regierungsrath Herrn von Pommer Esche mit der Bitte, uns Aufklärung zu geben. Wir empfingen darauf das folgende Schreiben: Dem Verband erwidere ich auf die Anfrage vom 14. d. Mts. ergebenst, dass auch nach dem Stempelsteuergesetze