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QE jos AESinger für den deutschen Gartenbau und ,, die mit ihm verwandten Zweige. Ir, Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheitung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Ifereinswesen etc. g. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Nael § 38 des Statuts ist der Mitgliedsbeitrag (MI. S,—) im Januar portofrei an die _ Kasse des Verbandes einzuzahlen.. Unter Hinweis hierauf ersuchen wir uni Einsendung n der fälligen Beiträge an die Adresse: ss Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin, z- Y / Der Gesetzentwurf giebt es den Landesregierungen an die Hand, für solche Gegenden, wo der Hausirhandel nothwendig ist, Ausnahmen zu gestatten. Damit dürfte den berechtigten Wünschen vollauf Genüge geleistet sein. Es wird unsere Mitglieder interessiren, Näheres über die Verhandlungen zu erfahren, wir geben deshalb im Folgenden einen Auszug aus dem stenographischen Bericht dieser Sitzung des Reichstages. Abg. von Strombeck: Nachdem in den letzten Jahren bereits mehrfach der Umfang des Hausirgewerbes eingeschränkt ist, schlägt die Regierungsvorlage neue Einschränkungen dieses Gewerbebetriebes vor. Wenn ich mich jetzt speziell zu No. in wende, so muss ich mir erlauben, wiederholt hervorzuheben, dass in den Tausenden von Ortschaften, welche keine Sämereihandlungen haben, welche weit abliegen von Städten, wo Sämereihandlungen sind, dass da der Hausirhandel mit Sämereien geradezu ein Bedürfniss ist. Sie schädigen viele Tausende von kleinen Landleuten, wenn Sie ihnen die Gelegenheit entziehen, vom Hausirer Sämereien zu kaufen. Nun kommt dazu, dass ja, so viel ich wenigstens weiss, gerade der Hausirhandel mit Sämereien in der Regel von den nämlichen Hausirern in den nämlichen Dörfern betrieben wird. Diese Hausirer kommen Jahr für Jahr wieder, ihre Person ist be kannt, und wenn sie sich Betrügereien zu Schulden kommen lassen sollten, können sie also gerichtlich belangt werden. Ich glaube, es liegt namentlich im Interesse des kleinen Bauern, den doch auch die Herren von der Rechten und meine politischen Freunde schützen wollen, dass diese No. 10 gestrichen wird. Abg. Galler: Ich möchte mir erlauben, ein gutes Wort für die Hausirer mit Sämereien einzulegen. Die landsässigen Samenhändler können die Nachfrage nach diesen Artikeln gar nicht befriedigen. Die Auswahl muss sehr gross sein, trotzdem der Bedarf des Einzelnen minimal ist. Aus demselben Grunde lohnt es sieh auch für die Die Berathung über das Verbot des Hausir- handels mit Bäumen, Sträuchern, Sämereien etc. im Reichstage. Wie unsere Leser schon in No. 11 des Handelsblattes gelesen haben, ist der Gesetzentwurf betr. Abänderung der Gewerbeordnungsnovelle, welcher in Artikel 11 das Verbot des Hausirhandels mit Bäumen, Sträuchern, Blumen zwiebeln, Sämereien u. s. w. ausspricht, in zweiter Lesung im Reichstage berathen worden. Das Verbot des Hausir handels mit unseren Artikeln wurde von verschiedenen Seiten heftig bekämpft und in der Hauptsache das Verbot des Hausirhandels mit Sämereien. In zahlreichen Zu schriften, namentlich aus kleineren Orten, wurde uns noch in neuerer Zeit das Verbot dieses Hausirhandels von unseren Mitgliedern immer wieder als eine Nothwendig keit hingestellt und in der That hat derselbe nach und nach einen Umfang angenommen, wie er wohl selbst von den Gegnern des Verbotes kaum gekannt ist. Diese führten in der Hauptsache die abgelegenen Ortschaften und Ge höfte, wie z. B. auf dem Eichsfelde, als Beispiele dafür an, dass der Hausirhandel nicht nur berechtigte Interessen nicht schädige, sondern sogar im Interesse der Käufer liege. Dass diese Hausirer jetzt aber auch die bevölkerten Städte abgrasen, wo den Konsumenten reichlich und bequem Gelegenheit geboten ist, ihren Bedarf bei den sesshaften Gärtnern und Samenhändlern zu decken, davon scheinen sie nichts zu wissen. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgangs M. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich : c. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Reckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des König!. Amtsgerichts zu Leipzig. Berlin, den 5. April 1896. No. 14. XI. Jahrgang.