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No, 11. Berlin, den 15. März 1896. XI. Jahrgang. gigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich. Sachsen, herausgegeben unter • Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgangs IVI. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelspartner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen etc. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Mach § 38 des Statuts ist der Mitgliedsbeitrag (M. 8,—) im Januar portofrei an die Kasse des Verbandes einzuzahlen. Unter Hinweis hierauf ersuchen wir um Einsendung der fälligen Beiträge an die Adresse: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin. Zur Gewerbe-Novelle. Der Artikel 11 des Gesetzentwurfs, welcher sich wie bekannt mit dem Verbot des Hausirhandels mit Bäumen, Sträuchern, Blumenzwiebeln, Sämereien u. s. w. beschäftigt, ist vom Reichstase, wie wir dies schon in einem Artikel in No. 7 des Handelsblattes als wahrscheinlich aussprachen, in der Sitzung vom 11. März in der Fassung der Regie rungsvorlage angenommen. Damit ist auch die zweite Lesung zu Gunsten der Vorlage ausgefallen, und da in der Regel in dritter Lesung die Beschlüsse der zweiten Lesung bestätigt werden, gilt das Zustandekommen des Gesetzes, falls nicht unvorhergesehene Umstände eintreten, noch in dieser Session für sicher. Die Verhandlungen über den uns betreffenden Paragraphen waren ausgedehnter und interessanter als in erster Lesung, so wurde u. A. mehr fach die Stellungnahme unseres Verbandes zu den auf geworfenen Fräsen berührt. Die schon in erster Lesung aufgestellten Behauptungen, dass Tausende von Existenzen durch Annahme der Vorlage gefährdet würden, kehrte auch am 11. März wieder. Sie bezogen sich wie auch früher je doch nur auf bestimmte Landestheile. Es wurde diesen Gegnern der Vorlage vom Regierungstische aus geantwortet, falls wirklich die Benachtheiligung in den betreffenden Gegenden eine so schwere sei, die Betroffenen sich an die betr. Regierungen wegenAusnahmebestimmungen wendenkönnten. Es ist daher nicht unmöglich, dass für Württemberg und den südlichen Theil des Harzes — es handelt sich, wie schon früher erwähnt, nur um diese Gegenden, und auch nur um den Handel mit Sämereien und Blumenziebeln — Ausnahmebestimmungen getroffen werden. Ob sie noth wendig sind, kann nicht dem Urtheil des Verbandes unter liegen. Manche Einzelheiten aus der Berathung sind er- wähnenswerth, wir wollen jedoch mit einem ausführlicheren Bericht warten, bis das stenographische Protokoll vorliegt. Vor der Hand haben wir Veranlassung, uns über den er reichten Erfolg zu freuen; die dritte Lesung wird uns hoffentlich bald den endgiltigen Erfolg bringen. * • Gesammteinfuhr des deutschen Zollgebietes in den freien Verkehr und Ausfuhr aus demselben in den Jahren 1894 und 1895. Während wir im vorigen Jahre die Vergleiche der Ein- und Ausfuhr aus den Jahren 1890 und 1894 brachten, stellen wir in nebenstehender Tabelle die Resultate von 1894 und 1895 gegenüber. Es sei gleich am Anfang bemerkt, dass in der vorläufigen Uebersicht nur die Haupt länder der Ein- und Ausfuhr aufgeführt werden; die Er gebnisse derjenigen Länder, bei welchen in unserer Tabelle Zahlen fehlen, werden erst im Juli für das betreffende Jahr veröffentlicht. Da die Tabelle jedoch auch schon die Gesammtsummen der Ein- und Austuhrmengen enthält, ermöglicht sie sowohl Vergleiche als auch einen Haupt überblick.