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No. 7. Berlin» den 16. Februar 1896.XI. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich. Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u.Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgangs M. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich : C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der landelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tageser eignisse, Personalien, Vereinswesen etc. Die für dieVeröffentlichungim Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt Der vorigen Nummer lag der ggg Stimmzettel -w bei, welcher bis zum 25. Februar zurückzusenden ist. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Wahlzettel nicht mehr Namen enthalten dürfen, als Vertreter u. Stellvertreter zusammen zu wählen sind. Zur Gewerbeordnungs-Novelle. Dadurch, dass der Reichstag in seiner Sitzung vom 11. Februar die nochmalige Verweisung an eine Kom mission abgelehnt hat, sind die Aussichten, dass der Entwurf noch in der jetzt- tagenden Session Gesetzeskraft erlangt, bedeutend günstigere geworden. Wäre eine nochmalige Ueberweisung an eine Kommission beschlossen worden, so hätte die Vorlage voraussichtlich dasselbe Schicksal erfahren wie im vorigen Jahre, der Reichstag wäre aus einandergegangen, ohne dass es zu einem Beschluss ge- kommen wäre. Die uns ganz besonders angehende Hin zufügung zum § 10, welche das Verbot des Hausirhandels auch auf Bäume, Sträucher, Sämereien, Blumenzwiebeln etc. ausdehnt, erfuhr in der genannten Sitzung verschiedene Angriffe. So erwähnte der Abgeordnete Dr. Schneider (freis. Volksp.), dass seiner Partei zahlreiche Zuschriften aus dem Eichsfelde sowie von Gemeinden aus Württem berg zugegangen seien, welche sich gegen diese Be stimmung gewandt hätten. Noch schärfer trat der württem- bergische Abgeordnete Galler (südd. Volksp.) für das Interesse der württembergischen Hausirer mit Sämereien und für die Streichung der neuen No. 10 des § 56 ein. Die 2000 Einwohner von Gönningen seien von altersher auf diesen Hausirbetrieb mit Sämereien angewiesen und würden brotlos, wenn das Gesetz nach der beantragten Richtung ergänzt werden sollte. Es scheint uns bei dieser letzten Ausführung ein klein wenig Uebertreibung mit unterlaufen zu sein, wir wollen uns jedoch eines Urtheils über die angezogenen Gönninger Verhältnisse hier enthalten. Wenn die württem- bergische Regierung in dem Verbot des Hausirhandels mit gärtnerischen Produkten innerhalb ihres Staates eine Schädigung des Volkswohls und des Volksinteresses er blicken sollte, wird sie schon von der durch den Gesetz entwurf gewährleisteten Befugniss, für bestimmte_Gegenden das Verbot des Hausirhandels aufzuheben,Gebrauch machen. Ob gleichfalls allgemein schädigende Verhältnisse'im noch angeführten Eichsfelde — der Wahlkreis des Herrn Opponenten liegt in demselben — eintreten würden, können wir nicht beurtheilen, jedenfalls ist aber bemerkenswerth,