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No. 23. Berlin, 1. December 1893. VIII. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am 1. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis für Nichtverbands mitglieder pro Jahrgang 7 Mk. 50 Pf.; für Verbandsmitglieder kostenlos. Redaktion: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Mekanntmachung. Da mit dem Druck des neuen Mitglieder-Verzeichnisses pro 1894 in den nächsten Tagen begonnen wird, so ersuchen wir die Mitglieder des Verbandes etwaige Berichtigungen etc. geil, recht bald an uns einzusenden. (Jeder prüfe seine auf dem Umschlag des Handelsblattes als Adresse aufgeklebte Firma). Der Vorstand. Neu angemeldete Mitglieder: (Nach § 12 des Statuts sind die Namen der neu angemeldeten Mitglieder einmal im Handelsblatt zu veröffentlichen. Ihre Aufnahme erfolgt 14 Tage nach der Veröffentlichung, sofern begründete Einsprüche von Verbandsmitgliedern dagegen nicht erhoben wurden.) 3091. Knauf, Willi, Samenhandlung., Baumschule, Kindelbrück. 3092. Ullrich, Max, Handelsgärtner, Halle (Saale) Geiststrasse 35. 3093. Wolf, Otto, Handelsgärtner, Ammendorf b. Halle (Saale). 3094. Nonne & Höpker, Handelsgärtner, Ahrensburg. 3095. Worch, Ernst, Handelsgärtner Halle (Saale) Freiimfelde 5. 3096. Dochnahl sr., Friedr. Jac., Handelsgärtner, Neustadt (Haardt) Gerichtstr. 1. 3097. Ziegler, Joh. Jac., Samenhandl., Zittau, Bahnhofstr. 3098. Ape, 0. Handelsgärtner, Eckernförde. 3099. Wenzel, Jean, Handelsgärtner, Frankfurt (Main) Bornheim, Heidestrassse 94. 3100. Seyffert, Herm., Handelsgärtner, Bretzenheim b Mainz. e Fachgenossenschaften und Handwerks kammern. Wie wir schon in No. 17 dieser Zeitung mittheilten und wie inzwischen durch die politische Tagespresse weiter bekannt geworden ist, hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe in Preussen den sämmtlichen Ober- Präsidenten A. Vorschläge für die Organisation des Handwerks, B. Vorschläge für die Regelung des Lehrlingswesens im Handwerk zur gutachtlichen Aeusserung zugehen lassen. Die beabsichtigten Organisationen sind nicht nur für Preussen bestimmt, sondern für ganz Deutschland, und für die Handelsgärtnerei von um so grösserer Wichtigkeit, als für die Durchführung derselben eine Klärung der Stellung der Handelsgärtnerei nicht zu vermeiden ist. Wir wollen zunächst nicht die Vortheile und Nach theile der geplanten Einrichtung gegenüber den Innungen in Betracht ziehen, sondern lediglich die Frage, ob und wie weit die geplanten Fachgenossenschaften und Hand werkskammern sowie die Regelung des Lehrlingswesens der Gärtnerei nutzbar zu machen sind. Nach dem Entwürfe sollen zur Wahrnehmung der Interessen des Kleingewerbes Fachgenossenschaften und Handwerkskammern errichtet werden. Die Errichtung der Fachgenossenschaften erfolgt innerhalb der Bezirke der Handwerkskammern. Die Abzweigung dieser Be zirke wird nach Anhörung betheiligter Gewerbetreibender von der Landescentralbehörde bestimmt. I. Fachgenossenschaften. Zuständigkeit. Mit Ausnahme des Handels, der Apotheker, Aerzte u. dgl., Seeschiffer, Schauspieler, Gast- und Schank wirthschaft, Pferdebahn und Transportunternehmer und einiger anderer Ge werbe, gehören den Fachgenossenschaften alle Gewerbetrei benden an, welche ein Handwerk betreiben oder regelmässig nicht mehr als zwanzig Arbeiter beschäftigen. Durch Beschluss des Bundesrathes können bestimmte Gewerbe von der Zugehörigkeit zu den Fach'ge- nossenschaften ausgenommen werden.