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0Eja55 Singer für den deutschen Gartenbau und , die mit ihm verwandten Zweige. No. 2. Berlin, 15. Januar 1893. VIII. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am 1. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis für Nichtverbands mitglieder pro Jahrgang 7 Mk. 50 Pf.; für Verbandsmitglieder kostenlos. Redaktion: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig Wekanntmachung. Wie wir in der vorigen Nummer des Handelsblattes mittheilten, finden im nächsten Monat die Wahlen der Vertreter und Stellvertreter für das Jahr 1893 statt. Vorsehläge für die Vertreter wählen zu machen, ist jedes Mitglied berechtigt. Es empfiehlt sich Vorschläge mindestens in der doppelten Anzahl der zu wählenden Vertreter und Stellvertreter zu machen. Die Namen der vorgeschlagenen Vertreter werden in No. 3 des Handelsblattes veröffentlicht werden, und bitten wir, uns bis zum 23. d. Mts. davon Mittheilung zu machen. Mit derselben Nummer werden den Mitgliedern die Stimmzettel übersandt werden, welche bis zum 15. Februar er. an uns zurückzusenden sind. Die Feststellung der Wahlen wird am 18. Februar stattfinden. Nach § 40 der Statuten geben wir im Folgenden eine Zusammenstellung der Wahlbezirke. (Siehe auch Mitglieder- Verzeichniss.) I. Ostpreussen. 33 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. II. Westpreussen (und Preuss. Holland, Ostpr.). 42 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. III. Pommern. 49 Mitglieder: 1. Vertreter, 1 Stellvertreter. IV. Brandenburg. 291 Mitglieder: 9 Vertreter, 9 Stellvertreter. V. Schlesien und Posen. 82 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. VI. Provinz Sachsen. 195 Mitglieder: 6 Vertreter, 6 Stellvertreter. VII. Hannover, Grossherzogthum Oldenburg und Hansastadt Bremen. 86 Mitglieder: 3 Vertreter, 3 Stellvertreter. VIII. Westfalen und Fürstenthum Lippe-Detmold. 46 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. IX. Bheinprovinz. 150 Mitglieder: 5 Vertreter, 5 Stellvertreter. X. Provinz Hessen-Nassau. 105 Mitglieder: 3 Vertreter, 3 Stellvertreter. XI. Grossherzogthum Hessen. 83 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. XII. Provinz Schleswig-Holstein, Hansastadt Lübeck und Gleschendorf (Fürst. Lübeck). 63 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. XIII. Hansastadt Hamburg und benachbarte Theile von Schleswig-Holstein. 136 Mitglieder: 4 Vertreter, 4 Stellvertreter. i XIV. Königreich Sachsen, Grossherzogthum Sachsen-Altenburg, Fürstenthum Reuss ältere und Reuss jüngere Linie. 244 Mitglieder: 8 Vertreter, 8 Stellvertreter. XV. Königreich Bayern. 35 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XVI. Königreich Württemberg. 34 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XVII. Grossherzogthum Baden und Reichsland Elsass-Lothringen. 27 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XVIII. Grossherzogthum Sachsen-Weimar, Herzogthum Sachsen- Coburg-Goiha, Herzogthum Sachsen-Meiningen, Fürstenthum Schwarzburg - Rudolstadt, Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 36 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XIX. Herzogthum Anhalt und Braunschweig. 36 Mitglieder: 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XX. Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. 73 Mitglieder: 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. Der Vorstand. C. van der Smissen, Vorsitzender.