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Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich. Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u.Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: F. Nevermann, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Bekanntmachung. Im nächsten Monat finden die Wahlen der Vertreter und Stellvertreter für das Jahr 1899 statt. Vorschläge für die Vertreter wählen zu machen ist jedes Mitglied berechtigt. Es empfiehlt sich, Vorschläge mindestens in der doppelten Anzahl der zu wählenden Vertreter und Stellvertreter zu machen. Vorschläge für die Vertreterwahlen bitten wir bis zum 30. Januar einzusenden. Die Namen der vorgeschlagenen Vertreter werden in No. 6 des Handelsblattes veröffentlicht werden. Mit derselben Nummer werden den Mitgliedern die Stimmzettel übersandt werden, welche bis zum 28. Februar an uns zurückzusenden sind. Die Feststellung des Wahlresultats wird am 1. März stattfinden. Nach § 40 des Statuts geben wir in Folgendem eine Zusammenstellung der Wahlbezirke. I. Ostpreussen. 36 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. II. Westpreussen (mit Ausnahme von Dt. - Krone und Thorn) und Preuss.-Holland (Ostpr.). 42 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. III. Posen und angrenzende Theile von Westpreussen. 28 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. IV. Schlesien I. Rgbz. Liegnitz und Breslau mit Ausnahme der südlichen Theile des Rgbz. Breslau und der Oberlausitz. 66 Mitglieder, 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. V. Schlesien II. Rgbz. Oppeln und südliche Theile des Rgbz. Breslau. 29 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. VI. Pommern. 50 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. VII. Brandenburg mit Ausnahme der Prignitz. 392 Mitglieder, 13 Vertreter, 13 Stellvertreter. VIII. Prignitz und Altmark. 35 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. IX. Prov. Sachsen I. Rgbz. Magdeburg (mit Ausnahme der Altmark). 101 Mitglieder, 3 Vertreter, 3 Stellvertreter. X. Prov. Sachsen II. Rgbz. Merseburg. 119 Mitglieder, 4 Vertreter, 4 Stellvertreter. XI. Prov. Sachsen III. Rgbz. Erfurt. 27 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XII. Herzogthum Anhalt. 45 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter. XIII. Hannover, Grossherzogthum Oldenburg, Hansastadt Bremen und Fürstenthum Lippe-Schaumburg. 140 Mitglieder, 4 Vertreter, 4 Stellvertreter. XIV. Westfalen und Fürstenthum Lippe-Detmold. 201 Mitglieder, 6 Vertreter, 6 Stellvertreter. XV. Rheinprovinz I. Rgbz. Düsseldorf. 108 Mitglieder, 3 Vertreter, 3 Stellvertreter. XVI. Rheinprovinz II. Rgbz. Aachen, Köln, Koblenz und Trier. 103 Mitglieder, 3 Vertreter, 3 Stellvertreter. XVII. Provinz Hessen-Nassau. 127 Mitglieder, 4 Vertreter, 4 Stellvertreter. XVIII. Grossherzogthum Hessen. 55 Mitglieder, 2 Vertreter, 2 Stellvertreter. XIX. Provinz Schleswig-Holstein mit Ausnahme der benachbarten Theile von Hamburg. 87 Mitglieder,- 3 Vertreter, 3 Stellvertreter. XX. Hansastadt Hamburg und benachbarte Theile von Schleswig- Holstein. 202 Mitglieder, 6 Vertreter, 6 Stellvertreter. XXL Hansastadt Lübeck und benachbarte Theile des Grossherzog thum s Oldenburg. 37 Mitglieder, 1 Vertreter, 1 Stellvertreter.