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No. 51/52. Berlin, den 21. Dezember 1899. XIV. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglleder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 60 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: F. Nevermann, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglltz-Berlln. erlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig IVir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notis über Tagesereignisse Personalien, Vereinswesen u. s. w. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Bekanntmachung. 1. Die vorliegende Nummer ist die letzte des redaktionellen Theils des Handelsblattes dieses Jahrgangs. Dem am 29. Dezember zu versendenden Inseratentheil wird das Inhaltsverzeichniss für den laufenden Jahrgang beigelegt. 2. Diejenigen Herren Abonnenten, welche das Handelsblatt für 1900 zu beziehen wünschen, bitten wir um Erneuerung des Abonnements bis Ende dieses Monats. Der Abonnementspreis beträgt für das Inland 8,50 M., für das Ausland 10 M. 3. Freiexemplare des „Handelsblatt“. Für Handelsgärtner - Vereine stellen wir für 1900 wiederum 20 Exemplare des „Handelsblatt“ gegen Voreinsendung der Porto- und Expeditionskosten von 2,50 Mark zur Verfügung. An träge sind unter Beifügung von 2,50 Mark baldigst an uns zu stellen. 4. Das neue Mitgliederverzeichniss wird unseren Mitgliedern voraussichtlich mit Nummer 1 des neuen Jahrgangs, gegen Ende der ersten Woche 1900, zugeschickt. Dasselbe ist in diesem Jahre wieder nach Wahlbezirken und alphabetisch geordnet. Für jeden Wahlbezirk ist die Zahl der zu wählenden Vertreter und Stellvertreter angegeben. Wegen der Vertreterwahlen verweisen wir auf die §§ 39 bis 45 des Statuts. 5. Wo die Neuwahlen der Gruppenvorstände noch nicht erfolgt sind, ersuchen wir die Herren Obmänner der Verbandsgruppen, diese Wahlen gemäss No. 28 und 29 der Geschäftsordnung baldgefälligst veranlassen zu wollen und als weiteren Punkt auf die Tagesordnung der dazu einberufenen Versammlungen „Vorschläge für die Vertreter- Wahlen“ zu setzen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Vorschläge für die Vertreter-Wahlen sowohl von den Gruppen als auch von jedem einzelnen Mitgliede gemacht werden können. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. C. van der Smissen, Vorsitzender. Bekanntmachung. Die Neuherausgabe der Liste C wird anfangs nächsten Jahres erfolgen. Die Vorarbeiten dazu sind in Angriff genommen. Wir machen unsere Mitglieder hierzu auf folgende Punkte aufmerksam: 1. Die Eintragung von Firmen in diese Liste geschieht nur auf Antrag und unter alleiniger Verantwortung der Antragsteller. 2. Es ist deshalb erforderlich, dass diejenigen unserer Mitglieder, welche die Beibehaltung der einen oder anderen Firma in dieser Liste für nothwendig halten, dies beantragen, auch wenn sie s. Z. nicht die Antragsteller gewesen sind. 3. Anträge auf Ergänzung der Liste, sowie auf Hinzufügung neuer Firmen müssen, unter ausführlicher Angabe der Gründe, auf besonderen Antragsformularen, welche kostenlos zu beziehen sind, bis Mitte Januar 1900 an unsere Geschäftsstelle eingesandt werden. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. C. van der Smissen, Vorsitzender.