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Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Kaohmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: F. Nevermann, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtmer Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse Personalien, Vereinswesen u. s. w. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Der gärtnerische Handel und die Sonntagsruhe. Seit dem am 1. April 1892 in Kraft getretenen Gesetz über die Sonntagsruhe ist eine Reihe, von Jahren ver gangen. Die Wirkungen dieses Gesetzes, von dem man sich vor dem Inkrafttreten einen weitgehenden und schäd lichen Einfluss auch auf den gärtnerischen Handel ver sprach, waren nicht derartige, dass sie in den ersten Jahren zu allgemeineren Reklamationen in derOeffentlicbkeit Veranlassung gaben. Es giebt ja aber eine Anzahl von Gesetzen, die noch von einer weit einschneidenderen Wir kung auf das Erwerbsleben waren, als das Gesetz über die Sonntagsruhe, doch auch bei diesen hat man sich nach Erlangung der Gesetzeskraft in den ersten Jahren wie mit einer unvermeidlichen, unabänderlichen Thatsache ab gefunden, ohne dadurch etwa zum Ausdruck bringen zu wollen, dass man mit den beschlossenen Gesetzen ein verstanden und zufrieden sei. Dies gilt auch von dem Gesetz über die Sonntagsruhe. Um vorerst bei unserem Beruf zu bleiben, so sind aller dings die Stimmen gegen das Gesetz nie ganz verstummt, sie blieben aber, namentlich in den ersten Jahren, nur vereinzelt. Seit, sagen wir 2—3 Jahren, ist jedoch die Bemerkung zu machen, dass man sich in gärtnerischen Vereinigungen und sonstigen Kundgebungen auch in der Oeffentlichkeit — wir erinnern an verschiedene Handels kammerberichte über Gärtnerei aus den letzten Jahren — mit dem Einflüsse der Sonntagsruhe auf den gärtnerischen Handel mehr beschäftigte und zwar allgemein nach der Richtung hin. dass man einem Wunsche auf Abänderung der bestehenden Vorschriften Ausdruck gab. Was besonders unseren Verband anbelangt, so ist in Gruppenberichten aus den verschiedensten Theilen des Reiches dieser Strömung Erwähnung gethan, nicht minder auch in im Verbandsorgan veröffentlichten Handels berichten und gelegentlichen Artikeln. In einer weit allgemeineren Weise, deren Umfang sich heute natürlich noch der Kenntniss entzieht, scheint nun der Wunsch auf eine Aenderung der heute für den gärtnerischen Handel an Sonntagen geltenden Be stimmungen in den von dem Reichsamt des Innern ver sandten Fragebogen zum Ausdruck gelangt zu sein. Uns sind eine ganze Anzahl von Fragebogen vor deren Ab sendung ihrem Inhalte nach bekannt geworden und aus zahlreichen schriftlichen Mittheilungen aus den ver schiedensten Gegenden haben wir erfahren, welche Wünsche auch in wirthschaftlicher Hinsicht geäussert worden sind. Und da scheint übereinstimmend in ganz freiwilliger, nicht beeinflusster Weise der Wunsch laut geworden zu sein: Freigabe des Handels mit gärtnerischen Erzeug nissen für den ganzen Sonntag! , Wir haben weder die Absicht noch die Aufgabe, in dem heutigen Artikel eine Darlegung der dem Blumen- u. s. w. Handel durch die Sonntagsruhe entstandenen Nach theile und erwachsenen Schädigungen zu geben. In Bezug auf die jetzt gegen das Gesetz vorhandene Strömung sei nur gesagt, dass dieselbe durch die heutigen Verhältnisse des Blumenhandels hervorgerufen ist und wegen dieser Verhältnisse kommen musste. In den sieben Jahren seit dem Inkrafttreten der Sonntagsruhe hat sich in dieser Beziehung sehr viel ge ändert und die Gelegenheit zum Absatz, die man zu jener Zeit vielleicht noch verwinden zu können glaubte, ist heute mehr denn je nöthig geworden, eben durch die sich von Jahr zu Jahr immer ungünstiger verändernde Lage des gesammten Handels. Es hat nun ganz den Anschein, als wenn eine Be wegung gegen die jetzt geltenden Bestimmungen des Ge setzes über die Sonntagsruhe nicht nur von einer Seite, von Angehörigen eines Berufes ausgeht, sondern weit allgemeiner sich zu entwickeln beginnt. Einer derjenigen